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23. LSVD Verbandstag in Köln


LSVD Verbandstag - Foto: Caro KadatzDie Resolutionen

In vier Beschlüssen hat der LSVD auf dem Verbandstag am 2. und 3. April 2011  in Köln zu aktuellen Fragen der schwul-lesbischen Politik Stellung genommen. Themen waren das Asylrecht, Einschränkungen bei der Familiengründung, Homophobie im Sport sowie die Landesverfassungen.

Die Resolution „Für das Recht auf Familiengründung“ richtet sich gegen die diskriminierenden Richtlinien der Ärztekammern, die jegliche Unterstützung bei einer künstlichen Befruchtung von Lebenspartnerinnen verbieten. Mit Ausnahme der Berliner und der Hamburger Ärztekammer haben alle anderen 15 Landesärzte- und Regionalkammern das Verbot in die Berufsordnungen übernommen. Der LSVD sieht darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und eine ungerechtfertigte Einschränkung der Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten.

Einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Flüchtlingen und klaren Richtungswechsel fordert die Resolution „Verfolgten Schutz geben“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Verwaltungsgerichte halten es teilweise für zumutbar, dass Flüchtlinge ihre Homosexualität im Heimatland zurückgezogen in der Privatsphäre leben. Es wird ihnen zugemutet, sich äußerst bedeckt zu halten und Diskretion walten zu lasse’, um eine Verfolgung zu vermeiden. Diese Haltung ist menschenverachtend und gerade angesichts der deutschen Geschichte der Verfolgung Homosexueller unfassbar. Scharf kritisiert wird auch die Befragungspraxis im Asylverfahren. Gefordert wird, dass Deutschland in bestimmten Situationen auch verfolgten Lesben und Schwulen Aufnahme anbieten soll.

Ein nachhaltiges Programm gegen Homophobie fordert der LSVD von den Verantwortlichen im Sport. Die gesellschaftliche Integrationsleistung des Sports und dessen Selbstverständnis und Selbstverpflichtung müssen auch auf Akzeptanzsteigerung für Lesben und Schwule, auf Vielfalt und Respekt zielen. Dafür braucht es einen umfassenden Aktionsplan gegen Homophobie im Sport. Gefordert wird außerdem die Ergänzung aller Antidiskriminierungsregeln um den Aspekt „sexuelle Identität“ sowie Aufklärungs- und Sensibilisierung in der Jugendarbeit. Zum Text der Resolution

Mit der Resolution „Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität in Landesverfassungen aufnehmen“ richtet sich der LSVD an die Landesregierungen, Landtagsfraktionen und Landtagsabgeordneten. Sie werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bestehende Gleichbehandlungsartikel in den Landesverfassungen um das Merkmal der „sexuellen Identität“ zu erweitern. In Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ist bereits ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität bzw. Orientierung verankert, im Saarland ist ein Gesetzentwurf auf dem Weg, der von allen im Landtag vertretenen Fraktionen unterstützt wird.

Renate H. Rampf, LSVD-Pressesprecherin

 

Weitere Berichte vom Verbandstag 2011: Mehr Engagement für gleiche Rechte, Kompetenz und Engagement: Starkes Team für den LSVD-Bundesvorstand




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