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Schwule Väter

Foto: Stefan Wernz LSVD gibt Input beim Bundesforum Männer

Strategien moderner Väterpolitik. Jeder Vater ist anders“ – unter diesem Motto veranstaltete das Bundesforum Männer am 10. März 2016 eine Fachtagung in Berlin. Als Referentin war auch Konni Jansen eingeladen, um über schwule Väter zu informieren. Jansen betreut die LSVD-Beratungshotline für Regenbogenfamilien und solche, die es werden wollen.

Die Erfordernisse der Beratungen von Väterfamilien, die sich per E‑Mail, telefonisch oder persönlich an den LSVD wenden, stehen in engem Zusammenhang zur Genese ihrer Kinder. In der Mehrheit der Fälle stammen die Kinder von schwulen Vätern aus früheren heterosexuellen Bezügen. Diese Väter suchen nach einem Späten Coming-out mehrheitlich die bundesweite Selbsthilfestruktur der „Schwulen Väter“ auf.

Schwule Männer äußern in den letzten Jahren jedoch zunehmend selbstbewusst einen Wunsch nach Familiengründung. Die Aufnahme von Pflegekindern ist für schwule Männer dabei ein gangbarer Weg, ihr Leben mit Kindern zu teilen. Die Kölner Regenbogenfamilien-Studie „Wir sind Eltern“ zeigte, dass jedes zweite schwule Paar (54 %), das mit Kindern lebt, Pflegeväter waren. Sie nutzen die LSVD-Beratung meist in der Phase ihrer Familiengründung.

Darüber hinaus wenden sich schwule Paare an den LSVD, wenn sie Interesse an einem Adoptivkind haben. Im Rahmen der Beratung geht es darum, gemeinsam Wege und Schritte bis zur Berücksichtigung als Adoptionsbewerber auszuloten. Die meisten uns bekannten Inlandadoptionen schwuler Väterpaare ergaben sich aus einem vorangegangen Pflegschaftsverhältnis. In Deutschland ist eine Familiengründung durch Adoption für gleichgeschlechtliche Paare schwierig. Daher wählen sie vermehrt den Weg über eine Auslandsadoption. Die Zahl der Länder, die Kinder an alleinstehende Männer zur Adoption geben, ist aktuell sehr gering.

Einige wenige schwule Väter entscheiden sich für leibliche Kinder mittels einer Leihmutterschaft. Aufgrund vielfältiger Verbote rund um die Leihmutterschaft in Deutschland können sie ihr Vorhaben nur im Ausland verwirklichen. Probleme entstehen vermehrt, wenn das Kind in Deutschland als ihr rechtliches Kind in das Geburtsregister eingetragen werden soll. Schwule Väter werden dahingehend beraten, wie sie die Kinder rechtlich gut absichern können. Unabhängig davon, ob Leihmutterschaft erlaubt oder verboten ist, sollten Kindern keine Nachteile daraus erwachsen, welche Wege Eltern bei der Familienplanung wählen.

Immer mehr schwule Väter versuchen ihren Kinderwunsch gemeinsam mit heterosexuellen oder lesbischen Frauen in einer sog. „Kleeblattfamilie“ zu realisieren. Hier finden sich mehrere Menschen zusammen, weil sie ihr Leben mit Kindern teilen und gemeinsam Verantwortung für diese übernehmen wollen. Neben der Prüfung einer möglichen Passung sind viele Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Dies erfordert einen differenzierten Austausch über Erziehungsvorstellungen, den Umgang mit möglichen Konflikten sowie Bedürfnisse und Ansprüche in Fragen der Nähe und des Kontaktes zum Kind. Neben einer Unterstützung in diesem Klärungsprozess suchen Kleeblattfamilien im Vorfeld immer auch rechtliche Informationen (siehe hierzu: www.lsvd.de/recht/ratgeber).

Die rechtliche Situation dieser Mehrelternkonstellation ist schwierig, da es in Deutschland rechtlich nur zwei Eltern geben kann. So stellt sich für die meist drei bis vier werdenden Eltern immer die Frage, wo die rechtliche Elternschaft abgebildet werden soll. Solange es in Deutschland keinen rechtlichen Rahmen gibt, der eine Mehrelternkonstellation gleichberechtigt abbilden kann, birgt eine Kleeblattfamilie jenseits der persönlichen Herausforderungen immer auch rechtliche Risiken. Alle privatrechtlichen Absprachen basieren auf Vertrauen und Ehrlichkeit der Beteiligten.

Aktuell lassen sich die Bedarfe schwuler Väter folgendermaßen zusammenfassen:

  • Wege in die Elternschaft für schwule und alleinstehende Männer müssen grundlegend verbessert werden und ihre besonderen Belange und Probleme durch ein unabhängiges Beratungsangebot berücksichtigt werden,
    für Väterfamilien mit Adoptivkindern braucht es ein gemeinsames Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartner,
  • in Mehrelternfamilien muss es schwulen Vätern und lesbischen Müttern möglich sein, rechtliche Elternschaft gleichberechtigt zu verwirklichen. Hier muss vonseiten der Politik dringend ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der mehr als zwei rechtliche Eltern berücksichtigt,
  • unabhängig davon, ob es demnächst in Deutschland einen rechtlichen Rahmen für mehr als zwei Eltern geben wird, spricht sich der LSVD schon jetzt für die Möglichkeit einer Kinderwunschvereinbarung aus, in der die beteiligten Erwachsenen ihr Verhältnis zueinander und zu dem Kind präkonzeptionell rechtsverbindlich regeln können,
  • für schwule Väter, die über Leihmutterschaft ihren Kinderwunsch verwirklichen wollen oder verwirklicht haben, braucht es positive rechtliche Regelungen zu Leihmutterschaften aus dem Ausland, die gewährleisten, dass das Kind nicht ohne Eltern in einem Waisenhaus in seinem Heimatland zurückgelassen werden muss.
  • Um schwule Väter auf Ihrem Weg der Familiengründung und im Familienalltag umfassend unterstützen zu können, braucht es neben den rar gesäten LSBTI*-Spezialberatungsstellen bundesweit wohnortnahe Beratungsangebote durch erfahrene Berater_innen mit RegenbogenFAMILIENkompetenz.

Konni Jansen
LSVD-Beratung für Regenbogenfamilien und interessiertes Fachkräfte

Telefonische Beratung:
Mittwochs zwischen 17:00 und 19:00 Uhr
Telefon:  0221- 92 59 61 26

Online-Beratung: family@lsvd.de
Persönliche Beratung: nach Vereinbarung



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