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3+

3+ für Niedersachsen

Ergänzung der Landesverfassung gefordert

Auf dem diesjährigen Bundesverbandstag des LSVD im April wurde beschlossen, parallel zur 3+ Kampagne auch den rechtlichen Diskriminierungs- schutz in den Ländern voranzubringen. Landes- regierungen, Landtags- fraktionen und Landtags- abgeordnete wurden aufgefordert, sich für die Erweiterung bestehender Gleichbehandlungsartikel in den jeweiligen Landesverfassungen um das Merkmal der „sexuellen Identität“ einzusetzen. Zugleich wurden die LSVD-Landesverbände gebeten, entsprechende Initiativen anzuregen und zu unterstützen.

Als erstes ist der Landesverband Niedersachsen-Bremen aktiv geworden. Da Lesben und Schwule in Bremen seit 2001 wie in Thüringen, Berlin, Brandenburg und dem Saarland bereits ausdrücklich unter den Schutz der Landesverfassung stehen, konzentriert sich die Arbeit auf Niedersachsen. So schickte der LSVD Niedersachsen-Bremen im September an alle Landtagsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 der niedersächsischen Verfassung um das Merkmal der sexuellen Identität. Zukünftig soll es dort heißen: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die Forderung des LSVD wurde von der Partei Die Linke sofort aufgegriffen und als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (Drucksache 16/4035). Bündnis 90/Die Grünen halten es ebenfalls für „dringend geboten, die sexuelle Identität bzw. sexuelle Orientierung auch verfassungsrechtlich zu egalisieren“ und unterstützen das Anliegen. Auch die SPD unterstützt den Antrag „voll und ganz“, so Fraktionssprecher Hans-Dieter Haase. Die FDP steht dem Anliegen „skeptisch“ gegenüber und sieht „die rechtliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlichster sexueller Orientierung (…) durch die bestehende Rechtslage als gewährleistet an“. Ihr innenpolitischer Sprecher Jan-Christoph Oetjen empfiehlt daher „jedem, der sich wegen seiner sexuellen Orientierung vom Staat benachteiligt sieht, (…) den Rechtsweg (dagegen) zu beschreiten“. In dem Antwortschreiben der CDU heißt es, dass Niedersachsen bereits mit dem Gesetz zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften von 2009 ein „deutliches Zeichen gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Identität“ gesetzt hat, verspricht jedoch die Anregung „gerne“ aufzunehmen und von ihren Rechtspolitikerinnen und ‑politikern beraten zu lassen. Man wird sehen, denn ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland haben die Wichtigkeit anerkannt und 2011 für die Ergänzung gestimmt.

Anders als geplant, wurde der Gesetzentwurf nicht am 9. November im Niedersächsischen Landtag diskutiert, sondern direkt in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen. Ein genauer Termin dafür steht noch nicht fest, vermutlich findet das Thema Raum in einer der Sitzungen im Januar. Der Ausschuss wird öffentlich beraten, d.h. jeder kann daran teilnehmen. Die 17 Mitglieder des Ausschusses wurden bereits persönlich vom Landesverband Niedersachsen-Bremen zu ihrer Position befragt. Zudem werden wir in Öffentlichkeit und Medien verstärkt für dieses Anliegen werben. Der LSVD lässt nicht locker. Dass wir einen langen Atem haben, hat unser fünfjähriger Kampf um das niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften bewiesen.

 

Benjamin Rottmann, LSVD Niedersachsen-Bremen



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