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Ein Aktionsplan, der seinen Namen nicht nennen darf

Starkes Forderungspapier aus der Zivilgesellschaft

Günter Dworek (LSVD-Bundesvorstand) - Foto: Caro KadatzStell Dir vor, es gibt einen „Nationalen Aktionsplan“ und niemand in der „Nation“ bekommt davon etwas mit. Zumindest kaum jemand und vor allen nicht darüber, dass dieser Aktionsplan auch Homophobie und Transfeindlichkeit bekämpfen soll.

Denn der Presse hatte die Bundesregierung Mitte Juni 2017 nur die Vorstellung eines „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ angekündigt. Fehlte da nicht was? Ja, denn CDU, CSU und SPD hatten 2013 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart:

Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.“

Das Werk heißt nun mit vollem Namen etwas umständlich „Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“. Bei genauer Lektüre findet sich darin doch das eine oder andere zu Homophobie und Transfeindlichkeit. Aber in den Titel durfte das nicht. Man könnte fast sagen, die Bundesregierung bedient sich hier der wohlbekannten Methode von Homophobie und Transfeindlichkeit, nämlich die Existenz von LSBTI erstmal unsichtbar zu machen.

Vage gehalten

Offenbar hat sich hier das Ton angebende Innenministerium gegenüber dem mitfederführenden Familienministerium durchgesetzt. Wir erinnern uns, dass Thomas de Maizière immer beherzt einschreitet, wenn ein anderes Ministerium zum CSD eine Regenbogenfahne hissen will. Darüber, dass er als zuständiger Minister für die innere Sicherheit ebenso engagiert zur Hasskriminalität gegenüber LSBTI Stellung nehmen würde, ist dagegen nichts bekannt. Lieber verkündete er im März 2017 auf dem Parteitag der CDU Sachsen, Aufgabe sei es, Politik für die Mehrheit der Gesellschaft zu machen und nicht immer Minderheiteninteressen in den Blick zu nehmen. „Unser Bemühen muss den ‚Normalos‘ gelten“, sagte er wörtlich.

Insbesondere das Familienministerium hat sich aber bemüht, LSBTI-Themen im „Aktionsplan“ zu verankern. An ein paar Stellen ist das auch gelungen. So wird z.B. festgehalten: „Fragen der Emanzipation und Gleichstellung von LSBTI müssen in der Forschung einen angemessenen Stellenwert finden, ebenso die Problemkreise Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie Diskriminierung.“

Es bleibt freilich vage. Das gilt auch für die weit umfänglicheren Kapitel zum Rassismus. Der „Aktionsplan“ ist eine ziemlich beschönigende Rückschau der Regierung und beinhaltet kaum konkrete Maßnahmen.

Forderungen der Zivilgesellschaft

Viel konkreter ist dagegen die Anlage zum Aktionsplan. Unter dem Motto „Menschenrechte schützen, Diskriminierung beseitigen“ ist ein zivilgesellschaftliches Forderungspapier beigefügt. Es ist aus einem gemeinsamen Arbeitsprozess zwischen dem „Netz gegen Rassismus“, dem LSVD und der Bundesvereinigung Trans* entstanden. Dieses Papier reiht Forderungen zur Bekämpfung von Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit nicht einfach hintereinander, sondern bündelt sie und macht Gemeinsamkeiten deutlich. Es stellt zusammen, was notwendig wäre in der Gesetzgebung und der Prävention von Vorurteilen, beim Kampf gegen Hasskriminalität ebenso wie in den alltäglichen Lebenswelten, in Schule und Ausbildung, Jugend- und Familienarbeit und im Gesundheitswesen.

Es ist nicht zu unterschätzen, dass mit diesem Papier erstmals Forderungen der LSBTI*-Community in ihrer ganze Breite und Vielfalt in einem Regierungsdokument wiedergegeben werden. Darauf kann man aufbauen. Zusammen mit den kleinen Ankerpunkten im Regierungstext kann das für die nächste Wahlperiode die Grundlage für einen Aktionsplan bilden, der diesen Namen auch verdient, der Klartext redet, in die Zukunft gerichtet ist und eine Strategie für respektvolles Zusammenleben in Vielfalt liefert.

Günter Dworek
LSVD-Bundesvorstand

Foto: Caro Kadatz



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