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Manfred Bruns posthum mit “Hamburger Phönix” geehrt

Dokumentation der Rede von Wolfgang Preussner (LSVD Hamburg) zur Verleihung.

Im Rahmen der 4. Hamburger inter / nicht binär / trans Tagung wurde Manfred Bruns posthum mit dem “Hamburger Phönix” geehrt. Wolfgang Preussner hat die Ehrung entgegengenommen.

© LSVD Hamburg

Liebe Freund*innen,

Manfred Bruns war ohne Zweifel der Vorkämpfer in der deutschen LSBTI Rechtsgestaltung und Gesetzgebung. Manfreds juristisches Fachwissen und seine Hartnäckigkeit in der Durchsetzung der Gleichstellung war und ist immer noch Grundlage für die aktuelle und auch zukünftige LSBTI-Gesetzgebung. Zu seinem Lebenswerk gehören nicht nur die Mitgestaltung beim Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und bei der Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts, sondern auch sein Wirken zur Stärkung der Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eindeutig aufgegeben hatte, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es allen Menschen ermöglicht wird, entsprechend ihrer Geschlechtsidentität zu leben, hatte Manfred sich vehement dafür eingesetzt, dass es einen wertschätzenden dritten positiven Geschlechtseintrag gibt.

Auch im langen Kampf gegen die menschenrechtswidrigen Kriterien wie Sterilisations- und Scheidungszwang im TSG, für seine Reform und für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag war Manfred ein juristischer Fels in der Brandung für trans* und inter* Menschen in Deutschland.

In Stellungnahmen und Anhörungen machte er sich dafür stark, dass die Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt endlich ermöglicht werden sollte; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Er kritisierte die mangelnde Stärkung des Offenbarungsverbots hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes und sprach sich dafür aus, Verstöße zu sanktionieren. 

Mit seinem Online-Ratgeber zum Thema „Personenstand“ hat Manfred viele inter und trans* Menschen dabei unterstützt, die neuen Regelungen zum Geschlechtseintrag zur Wahrung ihrer Rechte zu nutzen. Entgegen den Intentionen des Gesetzgebers hat er einen Weg vorgeschlagen, wie das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ auch trans* Menschen zu Gute kommen und sie nicht länger demütigende Gutachten bestehen müssen. Manfred hat bis zu seinem Tod ein Verfahren durch die Instanzen begleitet, in dem einer trans* Person eine Änderung des Geschlechtseintrags nach dem neuen Personenstandsrecht verweigert wurde. 

Ob transgeschlechtliche Menschen Paragraph 45 b im Personenstandsrecht auch künftig nutzen können, werden demnächst die Gerichte entscheiden. Manfred wird das nicht mehr erleben. 

Manfreds Lebenswerk wirkt aber über seinen Tod hinaus und trägt auch zukünftig dazu bei, dass wir als Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen selbstbestimmt, offen und frei leben können.

Cornelia Kost (links) mit Wolfgang Preussner © LSVD Hamburg

Abschließen möchte ich mit einem Zitat von Manfred. Er hat einmal gesagt:

Das Schönste für mich ist aber, dass ich über viele Jahre hinweg zahllosen Ratsuchenden mit meinem Rat habe helfen können. Ich meine deshalb, dass meine homosexuelle Orientierung, die mich zunächst jahrelang sehr bedrückt hat, letztlich ein großes Glück für mich war. Sonst wäre ich nämlich ein stinklangweiliger, engstirniger konservativer Hetero geblieben.“

Lieber Manfred, du wirst uns fehlen.

Herzlichen Dank!

Es gilt das gesprochene Wort

Wolfgang Preussner
Landesvorstand des LSVD Hamburg




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