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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Recht

Religion first? Trump setzt auf Neuinterpretation der Menschenrechte

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Es muss schon ein besonderes Menschenrecht sein, wenn dazu Minister*innentreffen auf internationaler Ebene stattfinden. Noch dazu, wenn die US-Regierung einlädt, die ja ansonsten internationalen Zusammenschlüssen sehr skeptisch gegenübersteht. 2018 sind die USA aus dem UN-Menschenrechtsrat ausgetreten, jüngst wurden die Zahlungen an die Weltgesundheitsorganisation WHO eingestellt (und selbst die Arbeit der Welthandelsorganisation wird blockiert). Aber dennoch organisiert Washington nun seit zwei Jahren ein Ministertreffen zur Religionsfreiheit. Auch Deutschland war vertreten, unter anderem durch einen Staatssekretär aus dem CSU-geführten Entwicklungsministerium (BMZ).

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung hatte deshalb in einem Schreiben an das BMZ gewarnt, keine Hierarchie zwischen der Religionsfreiheit und allen anderen Menschenrechten einzuführen. Wir haben auch daran erinnert, dass das Recht auf Religionsfreiheit auch das Recht umfasst, keinem Glauben anzuhängen und dass LSBTI regelmäßig an der Ausübung ihres Glaubens gehindert werden, indem sie z.B. in Kirchen nicht willkommen sind.

Religionsfreiheit als Stoppschild?

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

2019 gründete die Trump-Administration nun zudem die „Commission on Unalienable Rights“ (“Kommission der unveräußerlichen Menschenrechte”), die klären soll, welche Rolle die Menschenrechte für die US-Außenpolitik haben. Genauer: Sie soll laut US-Außenminister Pompeo feststellen, welches Menschenrecht unveräußerlich ist und welches nicht. Moment, es heißt doch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass sie alle gleich und unveräußerlich sind (Präambel). Und es ist doch gerade der Sinn von Menschenrechten, dass sie staatliches Handel binden und nicht etwa umgekehrt.

Artikel 18 AEMR

Die Religionsfreiheit ist im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert und in anderen Abkommen garantiert. Es ist eines der am meisten umkämpften Menschenrechte. Bislang waren es vor allem Pakistan und Russland, die in den UN-Gremien intensiv versucht haben, unter Bezugnahme auf ihre Religion andere Menschenrechte zu beschränken, etwa das Recht auf Meinungsfreiheit (Artikel 19) oder das Diskriminierungsverbot (Artikel 2). Es wäre dramatisch, wenn die USA auf diese Linie einschwenken würden. “Manchmal wird Religionsfreiheit fälschlicherweise wie ein Stoppschild eingesetzt”, schreibt Heiner Bielefeldt, früherer UN-Sonderberichterstatter für Religion.

Es geht immer zuerst gegen Frauenrechte und LSBTI

Mark Bromley

Unsere Partner*innen aus den USA wehren sich bereits dagegen: Der Council for Global Equality (CGE) hat im März eine Klage gegen die Trump-Regierung eingereicht. Begründung: Die Gründung der “Kommission der unveräußerlichen Menschenrechte” ist so unzulässig wie ihre Ausrichtung. Beides widerspricht geltendem Recht und unterminiert das anerkannte System der Menschenrechte. Julie Dorf vom CGE formuliert das so: „Das Außenministerium zielt darauf ab, den wachsenden Konsens zu untergraben, dass Menschenrechte für alle gelten. Pompeo greift den Multilateralismus an, um die Stimmen der Ultrakonservativen im eigenen Land zu sichern. Das kann global sehr gefährliche Auswirkungen haben. ”

Ende April hat der LSVD gemeinsam mit unzähligen Organisationen aus aller Welt eine Petition an das State Department unterzeichnet, in der die Besorgnis vor einer Neuauslegung des internationalen Menschenrechtssystems durch die US-Administration zum Ausdruck gebracht wird.

Sarah Kohrt

Das alles sind keine akademischen Debatten, sondern sehr gefährliche Tendenzen mit dramatischen Auswirkungen: Die Zusammensetzung der Kommission zeigt deutlich, in welche Richtung es geht: Gegen sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, gegen die Anerkennung der Menschenrechte von LSBTI. Schon der Name dieser neuen Kommission ist Neusprech: Die „Commission on Unalienable Rights“ ist eigentlich eher eine Kommission zur Einschränkung von Menschenrechten. Im Juli soll die gefährliche Kommission ihre Empfehlungen veröffentlichen, denen die US-Außenpolitik folgen würde. Hoffen wir, dass die Klage des Council for Global Equality das noch verhindern kann.

Sarah Kohrt, LGBTI-Plattform Menschenrechte der HES

  • Bielefeldt, Heiner: Misperceptions of Freedom of Religion or Belief, Human Rights Quarterly, Volume 35, Number 1, February 2013, pp. 33–68 Published by Johns Hopkins University Press
BMJV

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