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Über den langen und mühsamen Weg zum LSBTI*-Inklusionskonzept für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik

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Erstmals soll Deutschland ein ressortgemeinsames LSBTI*-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit erhalten. Die Bundesregierung greift damit eine langjährige Forderung der Zivilgesellschaft auf und findet Anschluss an Länder wie Schweden, Kanada oder die Niederlande. Beim Forum 4 der Online-Konferenz der Hirschfeld-Eddy-Stiftung diskutieren im Dezember 2020 Vertreterinnen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amtes (AA) gemeinsam mit Sarah Kohrt von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung über den Stand der Dinge beim LSBTI*-Inklusionskonzept.

Es könnte eine Sensation werden: Auf der Online-Konferenz der Hirschfeld-Eddy-Stiftung kündigt der Staatsminister für Europa, Michael Roth an, dass das Bundeskabinett sich mit dem LSBTI*-Inklusionskonzept für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik im Februar2021 befassen und es dann verabschiedet werde. Soll also jetzt, im Jahr der Bundestagswahl, endlich klappen, was wir schon so lange fordern?

Klappt es noch in dieser Legislaturperiode?“

Website Yogyakarta-Allianz

Wie in einer guten Serie hat diese Geschichte schon jetzt drei Staffeln: Die erste Staffel beginnt 2012 auf dem Fachtag Regenbogenphilanthropie von Hirschfeld-Eddy-Stiftung (HES), Dreilinden, Hannchen-Mehrzweck-Stiftung und Heinrich-Böll-Stiftung. Dort fordert die HES erstmals öffentlich ein LSBTI*-Inklusionskonzept für die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik – nach schwedischem Vorbild. Kurze Zeit später folgt durch die Hirschfeld-Eddy-Stiftung, TransInterQueer (TrIQ), Queer Amnesty, Discover Football, Dreilinden und viele Einzelpersonen die Gründung der Yogyakarta-Allianz: das zivilgesellschaftliche Bündnis, das die Forderung nach einem Inklusionskonzept zum Kernanliegen macht. In Zusammenarbeit mit dem Center for the Study of Discrimination based on Sexual Orientation (CSDSO) wird ein Konzept für das Auswärtige Amt (AA) geschrieben und ihm zur Kommentierung geschickt.

13-Punkte-Papier formuliert die Anforderungen

Staffel zwei der Geschichte beginnt nach einigen Cliffhangern: Die Yogyakarta-Allianz diskutiert in der Reihe „Crossing & Alliances“ umfassend über Themen der internationalen Politik, die Bedeutung von Diaspora-Gruppen und migrantischen Organisationen für das Bündnis, die Notwendigkeit der selbstverständlichen Inklusion von Trans*- und Inter*-Gruppen und die interne Organisation. 2017 folgt dann ein erster Vorschlag: Mit der Veröffentlichung des „13-Punkte Forderungskatalogs als Vorüberlegung zu einem LSBTIQ*-Inklusionskonzept“ legen HES und Yogyakarta-Allianz 13 konkrete Anforderungen an ein LSBTI*-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit vor.

Zwei der 13 Punkte werden in den darauf folgenden Debatten, vielen Veranstaltungen und Treffen mit Aktivist*innen aus dem Globalen Süden und Osten als die zentralen Themen deutlich:

13-Punkte-Papier

Erstens die Notwendigkeit einer ernsthaften und selbstkritischen Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte und der Missionsgeschichte in den Geberländern, auch in Deutschland. Nur so könne es einen glaubwürdigen und legitimen Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI* in der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenpolitik geben. In dem 13-Punkte-Papier heißt es dazu unter Punkt 10: „Wir schlagen vor, dass das BMZ ein Programm ‚Kulturen und Kolonialismus‘ auflegt, damit in den Partnerländern Geschichten und Traditionen regionaler ‚Homosexualitäten, Geschlechtlichkeiten und Gendergeschichten‘ gesammelt und dokumentiert werden“.

Selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte nötig

Wie wichtig dieser Aspekt ist, wird anhand der Geschichte der Kriminalisierung von homosexuellen Handlungen deutlich, denn die Kriminalisierung wurde von den Kolonialregierungen eingeführt und war ein Element der Kolonisierung. Die Entkriminalisierung ist folglich Teil des nach wie vor anhaltenden Prozesses der Dekolonisierung. Dieser wird in den Ländern selbst ausgetragen, von den sozialen Bewegungen vor Ort. Zum Beispiel in Indien: Die dortige Legalisierung/Entkriminalisierung von Homosexualität ist ein Erfolg der indischen LSBTI*-Bewegung. Nach über 16 Jahren strategischer Prozessführung, Protesten und Aufklärungsarbeit kam es 2018 zum Urteil des indischen Supreme Court zur Aufhebung von „Section 377“, des aus der britischen Kolonialzeit stammenden gesetzlichen Verbots von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen.

Zweites zentrales Thema ist die Forderung nach umfassender und aktiver Kooperation mit der Zivilgesellschaft und kontinuierlichem Dialog mit LSBTI*-Menschenrechtsverteidiger*innen in den Partnerländern. Der „Do no harm“-Grundsatz, der besagt, dass nicht beabsichtigte unerwünschte Folgen von Entwicklungszusammenarbeit frühzeitig erkannt, vermieden oder gegebenenfalls abgefedert werden sollen, kann einzig mit Gruppen und Organisationen vor Ort erreicht werden. Es ist eine aktive Kontaktaufnahme zu den LSBTI*-Gruppen vor Ort nötig, damit die Stimmen der Betroffenen und Akteur*innen gehört werden (Punkt 1 und Punkt 8). Die Zivilgesellschaft in den Ländern muss konsultiert werden, damit die Entwicklungszusammenarbeit sie sinnvoll einbeziehen kann.

BMZ und AA schreiben seit drei Jahren am Konzept

Sarah Kohrt Donnerstag f4

Das 13-Punkte-Papier wird dem AA und dem BMZ bei der ersten Anhörung der Zivilgesellschaft 2017 vorgestellt. Fast drei Jahre haben die beiden Ministerien nun über den Inhalt des Konzepts beraten, zweimal gab es Anhörungen mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft – und damit beginnt Staffel drei:

Es gibt nun ein interministerielles, nicht öffentliches Papier, das bei einer zweiten Anhörung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen am 15. Oktober 2020 vorgestellt wurde. Dieses „LSBTI*-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit“ ist der Anlass des Forums 4 auf unserem Kongress am 3. Dezember 2020.

An dem von Helmut Metzner vom LSVD-Bundesvorstand moderierten Forum nehmen teil: Dr. Wiebke Rückert, Referat für Menschenrechte und Genderfragen im AA, Dr. Bernadette Kalz, Referat Menschenrechte im BMZ, Dr. Anna Mrozek, Referentin im Referat für Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtliche Vielfalt beim BMFSFJ und Sarah Kohrt, Projektleiterin bei der HES und Koordinatorin der Yogyakarta-Allianz. Rund 50 Teilnehmende zeugen von großem Interesse am Thema LSBTI* in der internationalen Zusammenarbeit.

Was steht im Konzeptentwurf der Bundesregierung?

Bernadette Kalz Donnerstag f4

Bernadette Kalz (BMZ) skizziert den Inhalt: Die rechtliche Basis steht wie üblich zu Beginn, also der Hinweis auf das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Grundrechtecharta und die Yogyakarta-Prinzipien. Eine Infobox listet die menschenrechtlichen Verträge auf, die von Deutschland ratifiziert sind und erklärt, warum daraus die Aufgabe erwächst, auch LSBTI* einzubeziehen. LSBTI* fehle der Zugang zu den verbrieften Menschenrechten, das sei eben das Problem.

Wiebke Rückert (AA) ergänzt, dass dieses Dokument das Mainstreaming des Themas erleichtern und eine wichtige Referenz für die menschenrechtliche Verpflichtung in den Außenbeziehungen sein werde. „Die Handreichung ist etwas, worauf wir uns dann berufen können. Auch eine englische Fassung ist vorgesehen“, so Rückert. Besonders bedeutsam scheine ihr, dass das Konzept in der Aus- und Weiterbildung eine Rolle spielen soll (eine alte Forderung aus der deutschen Zivilgesellschaft) und dass Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftige Gruppen erwähnt seien. Wichtig werde die Umsetzung des Konzepts, wofür es ein klares Monitoring brauche. Sie weist darauf hin, dass im Entwurf des Konzepts eine Überprüfung desselben in Kooperation mit der Zivilgesellschaft in Deutschland nach drei Jahren vorgesehen sei.

Warum dauert der Prozess so lange?

Warum dauert das alles so lange? Diese Frage beantwortet Bernadette Kalz eingangs selbst: Ein interner Restrukturierungsprozess sei der Grund dafür, genannt BMZ 2030-Prozess. Nun sei das Menschenrechtsreferat ein „Qualitätsmerkmal“ und es überprüfe alle Vorhaben und Prozesse auf ihre menschenrechtliche Verankerung. LSBTI*-Rechte, so Kalz, könnten oftmals zwar nicht direkt und ausdrücklich, wohl aber indirekt geschützt werden, z.B. im Rahmen von Projekten zur Gewaltprävention oder zur Bewusstseinsbildung – etwa bei der Polizei. „Es gibt schon solche Konzepte, und Deutschland ist nicht das erste Land und wird nicht das letzte sein, das ein solches Konzept verabschiedet“, so Kalz.

Wiebke Rückert, Donnerstag f4

Das Referenzuniversum von Regierungshandeln wird deutlich, als Wiebke Rückert nur einige der Dokumente erwähnt, die relevant für das Thema sind, wie die EU-LGBTI-Guidelines von 2013, der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung für die Jahre 2021–2022 sowie der neue „EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie“ für die nächsten fünf Jahre.

Rückert und Kalz stellen klar, dass das Konzept nicht bindend sein werde. Kalz betont, dass Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit ganz wichtig sei und über die deutsche Zivilgesellschaft und direkt vor Ort geschehe, auch über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Auch Wiebke Rückert unterstreicht, dass das AA oft mit der Zivilgesellschaft vor Ort arbeite, Projekte unterstütze und dass die Botschaften dafür auch einen Fonds bereithalten. Projektpartner*innen vor Ort könnten nicht in jedem Land, aber doch häufig, über die Botschaften auch mit Projektmitteln unterstützt werden.

Frage nach der Kohärenz

Ein weiteres zentrales Anliegen von HES und Yogyakarta-Allianz ist die Kohärenz, die auch die Glaubwürdigkeit des Auftretens Deutschlands betrifft. Sarah Kohrt formuliert es so: „Es muss sichergestellt sein, dass staatlich finanzierte Entwicklungszusammenarbeit sich verpflichtet, keine staatlichen Gelder an Organisationen zu geben, die an der Verfolgung und Stigmatisierung von LSBTI* beteiligt sind.“ Das müsse dann auch für Durchführungsorganisationen und andere Empfänger*innen von öffentlichen Mitteln gelten.

Anna Mrozek, Donnerstag f4

Ob denn die deutsche EU-Ratspräsidentschaft das Thema aufgegriffen habe, wird Anna Mrozek, Referentin im BMFSFJ gefragt. Ihr Referat habe anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Ende 2020 einen Kongress zu Intersektionalität, Lesben und Mehrfachdiskriminierung durchgeführt. Dort sei die EU-LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 vorgestellt worden. Die Mitgliedsländer seien dabei inhaltlich nicht einbezogen worden, da es sich um ein Dokument der EU-Kommission handle. So habe auch kein Austausch zwischen den Ländern dazu stattgefunden. Mrozek gibt einen Überblick über die Projektförderung des BMFSFJ und hebt die Demokratieförderung und Projekte gegen Trans*feindlichkeit im Inland hervor.

Chronologie Screenshot

HES und Yogyakarta-Allianz sagen: Deutschland ist das zweitgrößte Geberland für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) weltweit. Außerdem spielt Deutschland als wirtschaftlich stärkstes und bevölkerungsreichstes Land der EU eine wichtige Rolle in der internationalen Politik. Deutschland muss einen Plan haben, wie die Menschenrechte von LSBTI* in der Auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit gewahrt und gefördert werden können.

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung Wort hält, dass Michael Roth Recht behält, und dass das Inklusionskonzept jetzt endlich kommt.

Wir bleiben dran!

Sarah Kohrt, Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Links:

  • Die Webseite der Yogyakarta-Allianz ist hier

Die Online-Konferenz fand im Rahmen des Projekts „Internationale Menschenrechtsdebatten nach Deutschland vermitteln“ statt. Zur vollständigen Dokumentation der Online-Konferenz geht es hier. Alle Blog-Artikel und Veranstaltungsberichte zum Projekt sind unter dem Tag HR-2020 zu finden. 

BMJV



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