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Europarat diskutiert über LGBT-Rechte

Forderungen an das Ministerkomitee

Am 18. September hat das Ministerkomitee des Europarats erstmalig über die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) diskutiert.

Der LSVD hatte sich an das Auswärtige Amt und den Menschenrechtsbeauf-tragten der Bundes-regierung Markus Löning mit der Bitte gewandt, den Prozess der Umsetzung und Überprüfung dieser Rechte durch die Mitgliedsstaaten zu unterstützen.

In den letzten Jahren gab es gute Impulse: Die menschenrechtlichen Standards des Europarats gegen die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität wurden gestärkt. Dazu trugen nicht nur eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei. Wichtig war auch die Empfehlung CM/Rec(2010)5 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, die der Ministerrat am 31. März 2010 verabschiedete. Auch wurde eine LGBT-Expertengruppe etabliert, sie wird allerdings nur durch freiwillige Zahlungen einiger weniger Mitgliedsstaaten (unter anderem Deutschland) finanziert.

Die Europäische Grundrechteagentur hat kürzlich eine umfassende Studie und online-Befragung durchgeführt, um Informationen über die tatsächliche Situation von LGBT in den EU-Mitgliedsstaaten zu erhalten. Der Europarat sollte diese auf seine Mitgliedsstaaten ausweiten. Dies wäre mit relativ geringen finanziellen Mitteln möglich, da die Methodologie ja bereits vorhanden ist.

Der LSVD hat die deutsche Delegation gebeten, außerdem auch folgende Forderungen zu unterbreiten:

  • Einführung einer allgemeinen Erklärung, die den Europarat, seine Mitgliedsstaaten und Institutionen erneut verpflichtet, sich für volle Menschenrechte von LGBT und eine umfassende Politik der Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität einzusetzen
  • Die Überprüfung der Umsetzung der obengenannten Empfehlung CM/Rec (2010)5, die vom Ministerkomitee bereits für das Frühjahr 2013 beschlossen wurde
  • Stärkung der LGBT-Einheit des Sekretariats durch die Bereitstellung der nötigen personellen und finanziellen Mittel
  • Mainstreaming der Themen rund um die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in der Arbeit des Europarats
  • Verstärkung der Unterstützung für Mitgliedsstaaten, bei der Umsetzung der LGBT-Menschenrechte
  • wirksame Überprüfung der Umsetzung relevanter Menschenrechtsstandards durch die Mitgliedsstaaten

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning hat dem LSVD inzwischen mitgeteilt, unsere Anregungen entsprächen „der von der Bundesregierung verfolgten Linie der vorbehaltlosen Umsetzung der LGBT-Empfehlungen des Europarat-Ministerrates“, sie würden daher von der Bundesregierung „voll unterstützt“. Zudem habe man dem Europarat aus Mitteln des Auswärtigen Amtes angeboten, die Umsetzung der LGBT-Empfehlungen auch finanziell zu unterstützen.

Klaus Jetz, Renate Rampf



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