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LSVD stellt Strafanzeige gegen Kreuz.net

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Volksverhetzung

An die Staatanwaltschaft Berlin

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin Karl,

hiermit erstatten wir Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die Betreiber der Webseite www.kreuz.net und gegen die Verfasser von Artikeln auf dieser Webseite, in denen die Menschenwürde des homosexuellen Teils der Bevölkerung dadurch angegriffen wird, dass die Homosexuellen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden.

1.    Die Webseite www.kreuz.net ist seit 2004 online. Laut Angaben im Impressum wird die Seite von „einer internationalen privaten Gruppe von Katholiken in Europa und Übersee“ betrieben, „die hauptberuflich im kirchlichen Dienst tätig sind“. Als Adresse wird angegeben:

Sodalicium for ‘Religion and Information’
El Segundo, CA 90245–3114
U.S.A.

Wo der Server tatsächlich steht, auf dem die Webseite liegt, wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, ob es eine Redaktion und ein Redaktionsbüro gibt und wo sich dieses befindet. Wir haben den Eindruck, dass die Autoren Deutsche sind, die in Deutschland leben.

2.    Auf der Webseite www.kreuz.net werden Ereignisse in und um die katholische Kirche kommentiert. Die Autoren scheinen über interne Vorgänge in der Katholischen Kirche gut unterrichtet zu sein. Die Artikel sind voll von homophoben, antisemitischen und muslimfeindlichen Hetzparolen. Auch Politiker und Bischöfe sind immer wieder Zielscheibe von Diffamierungen und Beleidigungen.

Lesben und Schwule werden auf der Webseite nur als “Homo-Verbrecher”, “Homo-Perverse”, “Homo-Gestörte”, “Homo-Terroristen”, “Homo-Onanisten” und homosexuelle Sittenverderber bezeichnet. Sie sind krank, haben eine erheblich geringere Le-benserwartung und stellen für die „sexuell gesunde Bevölkerung“ eine Gefahr dar. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine von Gott verabscheute Homo-Verkupplung, in der die Homosexuellen widernatürliche und entartete „Homo-Unzucht“ und „Kotstecherei“ betreiben.

3.    Besonders abstoßend sind die Artikel über den am 01.10.2012 verstorbenen Schauspieler Dirk Bach.

Der erste Artikel ist am Tag nach dem plötzlichen Tod des Schauspielers erschienen. Er trägt die Überschrift: „Jetzt brennt er in der ewigen Homo-Hölle“ . Kreuz.net schreibt dort, das widernatürliche und entartete Homo-Treiben sei für die menschliche Natur mörderisch. Diese Binsenwahrheit habe sich wieder einmal bestätigt. Bach sei an der Homo-Unzucht gestorben Er sei ein homosexueller Sittenverderber gewesen.

Am 04.12.2012 veröffentlichte kreuz.net einen zweiten Artikel: „Ein Kinderhasser war er auch“ . Dort führt kreuz.net u.a. aus, Bach sei am 1. Oktober den einsamen Tod eines reuelosen und deshalb gottverlassenen Homo-Gestörten gestorben. Er habe seine niederträchtige Kotstecherei der Papa-Mama-Baby-Ehe gleichstellen wollen.

Diese Artikel haben eine große Empörung ausgelöst. Kreuz.net hat am 05.10.2012 triumphierend gemeldet , der erste Artikel zum Tod von Dirk Bach habe in weniger als drei Tagen fast eine Million Klicks erreicht. Er habe zu einigen tausend Zuschriften an das Internet-Portal geführt.

4.    Mit dien fortwährenden Beschimpfungen wollen kreuz.net und seine Autoren den homosexuellen Teil der Bevölkerung verächtlich machen und ihn als der Achtung der Bürger unwert oder unwürdig hinstellen.

Die Autoren stellen den homosexuelle Teil der Bevölkerung als minderwertig dar, sprechen ihm die Menschenwürde ab und bestreiten das Lebensrecht der Homosexuellen in der Gemeinschaft.

Die Äußerungen sind durch ein gesteigertes Maß an Gehässigkeit und Rohheit gekennzeichnet. Sie werten die Homosexuellen im unverzichtbare Bereich ihres Persönlichkeitskerns sozial ab und sprechen ihnen die grundlegenden Lebensrechte als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft ab.

Die über die Webseite fortwährend verbreiteten Angriffe auf die Menschenwürde des homosexuellen Teils der Bevölkerung erfüllen daher den Tatbestand der Volksverhetzung i.S.v. § 130 Abs. 2 StGB. Anders als § 130 Abs.1 StGB, setzt § 130 Abs. 2 StGB nicht voraus, dass die durch „Schriften“ verbreiteten Angriffe gegen die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung „geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören“.

5.    Die Presse hat wiederholt gemeldet, dass kreuz.net vom Verfassungsschutz beobachtet werde.

Am 01.04.2012 meldete die „Augsburger Allgemeine“, der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, habe dem parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, geschrieben:  “Ich teile Ihre Auffassung, dass etliche Einträge in dem Weblog nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind.” Viele Beiträge überschritten die Grenzen der Strafbarkeit. Weil die Website auf den Bahamas registriert wurde, stoße der Verfassungsschutz bei der Sperrung aber an seine Grenzen.

In dem Artikel der „Augsburger Allgemeinen“ wird außerdem berichtet, ein Sprecher des Verfassungsschutzes habe erklärt: “Wir haben die sehr genau im Auge und hoffen, dass wir ihnen irgendwann das Handwerk legen können.” Weil sich viele Nutzer anonym äußerten, sei es nicht leicht, einzelne Personen strafrechtlich zu verfolgen.

Wir sind der Meinung, dass die Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden die volksverhetzende Agitation von kreuz.net gegen die Homosexuellen, die Juden und die Muslime sehr ernst nehmen und mit dem gebotenen Nachdruck ermitteln sollten, wer hinter der Webseite www.kreuz.net steht und wer dort volksverhetzende Beiträge veröffentlicht.

In der Bevölkerung besteht der Eindruck, dass die staatlichen Behörden die demokratiefeindlichen Umtriebe rechtsradikaler Verfassungsfeinde bisher nicht mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt haben. Dieser Eindruck würde sich bei uns verfestigen, wenn unsere Strafanzeige einfach damit abgetan würde, dass die Webseite vom Ausland her betrieben wird,

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Bruns
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D.

 



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