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Eine gewordene Frau

Maria Sabine Augstein hat historische Entscheidungen erfochten

Schon lange bevor sie in den SVD eintrat, hatte sie als Anwältin den juristischen Kampf gegen Diskrimi-nierung von Lesben, Schwulen und Transsexuellen aufgenommen. Ihre Arbeit führte zu Urteilen des Bundesverfassungs-gerichtes, die als historisch einzustufen sind. Aber sie hat auch dafür gesorgt, dass die Geschichte unseres Verbandes heute eine andere ist als vor ihrem Eintritt. Maria Sabine Augstein, die Frau mit dem scharfen Verstand und dem langen Atem.

Auf den Verbandstagen des LSVD Bayern ist sie jedes Mal dabei, hier ist sie auch im Vorstand tätig. Darüber, dass es ihrer Großzügigkeit zu verdanken war, dass der LSVD Bayern sich zum 10-jährigen Bestehen eine angemessene Feier leisten konnte, verliert sie kein Wort. Wohl aber gibt es ein Lob am Ende der Feier in Würzburg, dass die Veranstaltung „gut gelungen“ ist.

Ihr Vater reagiert mit Unverständnis
Maria Sabine Augstein wird als Junge geboren. Mit 16 Jahren (1965) steht für sie fest: „Ich fühle als lesbische Frau. Und ich will eine Frau sein.“ Aber erst mit 28 Jahren, inzwischen Juristin, erfolgt die Neugeburt als Maria Sabine, nach der Geschlechtsumwandlung. Sie ist eine „gewordene“ Frau, die offen mit ihrer Vergangenheit umgeht, und lesbisch. Ihr Vater, der Verleger Rudolf Augstein, so erzählt sie mir einmal, reagierte darauf mit Unverständnis: „Wenn Du auf Frauen stehst, hättest Du Dir das auch sparen können.“ Das ficht sie nicht an. Ein Dreivierteljahr nach ihrer Operation lernt sie bei einem befreundeten Lesbenpaar ihre Frau Inea Gukema-Augstein kennen, mit der sie 2001 die Eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht und noch heute zusammenlebt.

Schon 1984 formuliert sie in der EMMA, was heute unter der Kampagne „Öffnung der Ehe“ gefordert wird: „Der Artikel 6 des Grundgesetzes enthält ein Recht auf Eheschließung mit der gewählten Partnerin/dem gewählten Partner.“ Stand sie damals mit dieser Meinung fast allein auf weiter Flur, beweist die sich heute durchsetzende juristische Auffassung, dass eine Öffnung der Ehe ohne Grundgesetzänderung möglich ist, dass sie schon damals richtig lag. Alleine zu kämpfen schreckt sie ebenso wenig ab wie die Frage, wie viele vom juristischen Erfolg profitieren. „Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr. Grundrechte und Menschenwürde sind keine Frage der großen Zahl“, erklärt sie in einem Interview 2008.

Als Anwältin ist sie seit 1979 tätig, sieben erfolgreiche Verfahren hat sie vor dem Bundesverfassungsgericht bestritten. Ihr Schwerpunkt sind die Rechtsprobleme von Transsexuellen. Fünfmal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften aus dem 1980 verabschiedeten Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Vier dieser Entscheidungen hat Maria Sabine Augstein erfochten.

Aber auch für Schwule und Lesben erkämpft sie Gleichberechtigung: Im Juni 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsbeschwerde hin die Benachteiligung Eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber zur rückwirkenden Neuregelung ab dem 01.08.2001.

Und es deutet doch einiges darauf hin, dass sie noch weitere Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten wird. Voraussichtlich 2013 wird das Bundesverfassungsgericht auch über die 2009 von Augstein eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Gleichstellung im Einkommensteuerrecht entscheiden. Dass dies die Tür zur gleichgeschlechtlichen Ehe weit aufstößt, wissen auch jene, die sich deshalb so sehr dagegen wehren.

Eine Geschichte-Macherin ist sie auch für unseren Verband. 1998 trat sie in den SVD ein und organisierte gemeinsam mit ihrer Frau Inea Gukema-Augstein und vielen anderen engagierten Mitstreiterinnen die erste große Eintrittswelle von Lesben. 1999 wurde die Umbenennung des SVD in den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen.

Axel Hochrein
LSVD-Bundesvorstand



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