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Deutschland im Blick des UPR-Verfahrens

LSVD-Bundesvorstand Helmut Metzner. Foto: Kadatz

 

In regelmäßigen Abständen beurteilt der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) die Situation der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten. Deutschland stand zuletzt 2009 im Blickpunkt des dabei entstehenden Berichts mit dem Namen Universal Periodic Review (Universelle Periodische Überprüfung).

Aktuell prüft eine Arbeitsgruppe die Umsetzung der von dem MRR ausgesprochenen Empfehlungen an die Bundesregierung. Dazu waren 23 deutsche Nichtregierungsorganisationen mit dem Schwerpunkt Menschenrechte zur Stellungnahme aufgefordert. Am Montag 25.03.2013 hat Helmut Metzner die Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) bei einer vorbereitenden Sitzung im Internationalen Konferenzzentrum in Genf abgegeben. Vor Vertretern von rund 40 ausländischen Missionen fokussierte er die Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung, gegen Homophobie und für die Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bi- Trans- und Intersexuellen (LSBTI).

Metzner zeigte sich mit Blick auf die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben optimistisch: „Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht für Homosexuelle eröffnet eine Perspektive für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht.“ Der LSVD bedauert jedoch, dass der Gesetzgeber die Gleichstellung nur unter Druck der Gerichte umsetzt anstatt eigene Initiativen zu zeigen. Rechtlich werden homo- und heterosexuelle Partnerschaften bald nicht mehr zu unterscheiden sein. Dass gleichgeschlechtliche Verbindungen weiter nicht als Ehe bezeichnet werden, ist Ausdruck einer unhaltbaren Zurücksetzung. Die Parteien seien deshalb aufgefordert, für eine entsprechende Klarstellung des Grundgesetzes einzutreten, die die sexuelle Identität ausdrücklich in das Diskriminierungsverbot des Artikels 3, Absatz 3 GG aufnimmt.

Die Bundesrepublik habe bislang noch nicht genug getan, um den Empfehlungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2009 zu entsprechen:

Noch immer lasse ein bundesweiter Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie, wie er bereits in Berlin und Nordrhein-Westfalen aufgelegt worden sei, auf sich warten. Der Einsatz für mehr Akzeptanz gegenüber LSBTI müsse in der Schule beginnen. Aufklärungsprojekte in einzelnen Bundesländern sollten hier Vorbild sein und auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden.

Zudem werden bislang Straftaten, die durch Vorurteile gegenüber sexuellen Minderheiten motiviert sind, nicht zentral erfasst. Damit kann das wahre Ausmaß der Verbrechen gegen LSBTI nicht eingeschätzt werden.

Die Bundesregierung sei bei der Verhinderung von Unrecht gegenüber Schwulen und Lesben ebenso gefordert wie bei der Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgung von 50.000  homosexuellen Männern die bis 1969 menschenrechtswidrig nach dem Paragraphen 175 verurteilt worden sind.

Immerhin habe die Bundesregierung ihren Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI auf internationalem Parkett verbesst. Die in den Yogyakarta-Prinzipien formulierten Ziele für eine Verbesserung der Situation von LSBTI müssen aber noch stärker selbstverständlicher Bestandteil deutscher Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit werden.

Vom 22. April bis 3. Mai wird der Menschenrechtsrat seine Anmerkungen zur Menschenrechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland auf den neuesten Stand bringen. Dann wird sich zeigen, inwieweit die Anmerkungen des LSVD in den Empfehlungen an die Bundesregierung Niederschlag finden.

Helmut Metzner
LSVD-Bundesvorstand


 



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