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Die Zeit ist reif für die Öffnung der Ehe

Ministerin Irene Alt mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer,  Renate Rampf (LSVD-Pressesprecherin) und Jörg Steinert (LSVD Berlin-Brandenburg)  bei der LSVD-Demo vor dem Bundesrat (c) LSVD/ Caro KaddatzRheinland-Pfalz hat zusammen mit Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule initiiert. Die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich angeschlossen, auch Baden-Württemberg, Brandenburg und Bremen sind beigetreten. Der Gesetzesantrag fand am 22. März 2013 eine Mehrheit im Bundesrat. Der Lesben- und Schwulenverband hat diese Initiative ausdrücklich begrüßt und am Tag der Beschlussfassung vor dem Bundesrat für die Annahme des Antrags demonstriert. Im LSVD-Interview erklärt Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland-Pfalz, wie es zu dieser Initiative kam und wie es nun weiter geht.

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Initiative. Was hat Sie motiviert, die Öffnung der Ehe auf die Tagesordnung zu setzen?

Die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) ist das erklärte Ziel der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Wir sind der Überzeugung: Jede Liebe ist gleich. Wenn ein schwules oder lesbisches Paar füreinander Verantwortung übernimmt, soll es heiraten dürfen und alle Rechte der Ehe erhalten.

Nur wenige Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption ist die Entscheidung des Bundesrats ein weiteres starkes Signal für die rechtliche Gleichstellung. Gibt es zwischen beiden Ereignissen einen Zusammenhang?

Ein Zusammenhang besteht insofern, als diese Ereignisse die höhere Akzeptanz von LSBTTI in der Gesellschaft widerspiegeln. Mittlerweile plädieren zwei Drittel der deutschen Bevölkerung für eine umfassende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau[1]. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren durch seine Rechtsprechung entscheidend zur Gleichstellung von LSBTTI beigetragen. Die Bundesländer haben mit ihrer Entscheidung im Bundesrat ebenfalls politisch Stellung bezogen und damit auch unser Verständnis von Politik klargemacht:  Wir wollen  agieren und nicht, wie die Bundesregierung es tut, ausschließlich auf Verfassungsgerichtsurteile reagieren.

Welche Rolle spielt der Bundesrat im Ringen um die Öffnung der Ehe?

Die Länder haben im Bundesrat deutlich gemacht, dass die Zeit reif ist für die Öffnung der Ehe. Jetzt geht es darum, auch im Bundestag dafür eine Mehrheit zu gewinnen.

Der Bundesrat hat sich als erstes Verfassungsorgan für die Eheöffnung ausgesprochen. Was folgt nun? Was wird Rheinland-Pfalz weiter unternehmen?

Wir werden unser Ziel der rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von LSBTTI  auf jeden Fall weiterverfolgen – auch dann, falls der Bundestag unsere Gesetzesinitiative ablehnen sollte.

Nach Entscheidung zur Sukzessivadoption gibt es nun eine Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht zum gemeinsamen Adoptionsrecht. Muss auch in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht für die Gleichstellung sorgen?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet als oberste gerichtliche Instanz unabhängig auf Grundlage der Verfassung. Während es in den 1950er Jahren noch die Strafbarkeit von Homosexualität für verfassungskonform hielt, hat das höchste deutsche Gericht die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften Stück für Stück umgesetzt: In der Erbschaftssteuer, im Beamtenrecht, in der Grunderwerbssteuer und im Adoptionsrecht. Die Linie des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig erkennbar, sodass ich davon ausgehe, dass auch künftige Entscheidungen in die gleiche Richtung gehen werden.

Wie stärkt Rheinland-Pfalz neben seinem bundespolitischen Engagement Regenbogenfamilien vor Ort?

Im vergangenen Jahr haben die Ministerien unter Federführung meines Hauses  den Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ erarbeitet, der im Januar 2013 vom Ministerrat verabschiedet wurde. In rund 150 Einzelmaßnahmen, die unterteilt sind in acht gesellschaftliche Handlungsfelder — wie etwa „Familie, Kinder Jugend“, „Arbeitswelt“ oder „Gesundheit, Alter und Pflege“ – ist dort konkret festgehalten, wie sich die Landesregierung für die Belange und die Gleichstellung von LSBTTI einsetzen möchte.

Flankiert wird dieser Aktionsplan von einer Zielvereinbarung zwischen der Landesregierung und QueerNet Rheinland-Pfalz e.V., auf deren Grundlage wir den Landesaktionsplan konsequent umsetzen. Wir wollen dabei Vertreterinnen und Vertreter aller gesellschaftlichen Lebensbereiche, also aus Politik, Wirtschaft,  Kirchen,  Verbänden, Medien, Sport und Kultur einbinden.

Der Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ ist Teil unserer Antidiskriminerungspolitik. Wir werben für Vielfalt, für ein Klima der Offenheit und ein friedliches Miteinander in einer bunten, lebenswerten Gesellschaft. Diese politischen Ziele haben wir auch in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben: Dort setzt die rot-grüne Landesregierung den neuen Schwerpunkt „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen – Akzeptanz für queere Lebensweisen“. Wir wollen LSBTTI rechtlich gleichstellen, vor Diskriminierung schützen und die Akzeptanz von sexueller Vielfalt fördern.

Vielen Dank für das Gespräch

Informationen zum Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen – Akzeptanz für queere Lebensweisen“ sind veröffentlicht unter www.regenbogen.rlp.de.


[1] Vgl. ARD-DeutschlandTrends März 2013



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