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LSVD berät Transsexuelle

Deborah Reinert (Rechtsanwältin und Vorstand LSVD Köln)Im Januar 2011 stärkte das Bundesverfassungsgericht erneut die Grundrechte von Transsexuellen: Der Operationszwang, der nach dem Transsexuellengesetz (TSG) bislang Voraussetzung für eine Änderung der Personenstandsdokumente war, wurde als nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Etwa zeitgleich hat der LSVD Köln ein Angebot für trans- und intersexuelle Menschen gestartet. Wir informieren und beraten sowohl persönlich als auch online, die meisten Anfragen betreffen derzeit das TSG und die arbeits- und sozialrechtliche Situation. 

Die Vorschriften des § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG dürfen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht mehr angewendet werden, weil sie gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und geschlechtliche Selbstbestimmung verstoßen. Einzelne Gerichte ignorieren jedoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und setzen anhängige Verfahren einfach bis zu einer gesetzlichen Neuregelung aus. Transsexuelle, die im Zuständigkeitsbereich dieser Gerichte leben, bekommen nun überhaupt keine Personenstandsänderung mehr. So wird die Entscheidung ins Gegenteil verkehrt. Begründet wird die Weigerung mit dem Hinweis, es fehle eine Regelung. Aber das ist unsinnig, denn das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber keine Pflicht zur Neuregelung auf den Weg gegeben. Glücklicherweise ist das die Ausnahme, die meisten Gerichte verhalten sich korrekt und nehmen Personenstandsänderungen nach den gleichen Bedingungen wie Vornamensänderungen vor: ohne geschlechtsangleichende Operation.

Ein zweiter Schwerpunkt der Beratung ist das Arbeits- und Sozialrecht. Dazu gehören der Zugang zum Arbeitsmarkt, Kündigung oder Mobbing oder die Umschreibung von Zeugnissen. Außerdem geht es um den Umgang mit Krankenkassen und Diskriminierungen im Alltag. Darüber hinaus stellen sich nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ganz neue Herausforderungen: Wie reagiert das Umfeld auf transsexuelle Menschen, die erkennbar unoperiert sind, bei Begegnungen, in denen der Körper eine große Rolle spielt, wie etwaim Sport oder im Krankenhaus?

Der Prozess der Identitätsfindung und der Geschlechtsangleichung ist mit extremen psychischen Belastungen und sozialen Stigmatisierungen verbunden. Mit dem Beratungsangebot empfiehlt sich der LSVD Köln als Ansprechpartnerfür Betroffene und deren Angehörige. Mit unserer Arbeit wollen wir dazu beitragen, die Grundrechte von Transsexuellen zu stärken und die Interessen gegenüber Politik, Verwaltung oder Arbeitgebern zu vertreten.

Deborah Reinert, Vorstand LSVD Köln



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