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Nach 24 Jahren endlich am Ziel

Unser Langer Kampf für die Gleichberechtigung

Traut Euch - Foto: LSVD

Für das Lebenspartnerschaftsgesetz haben wir 12 Jahre gekämpft, von 1989 bis 2001. Verabschiedet wurde dann wegen des Widerstands der CDU/CSU nur ein Torso. Bis auch das bereinigt war, haben wir weitere 12 Jahre kämpfen müssen.

Lebenspartner hatten nach dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 zwar zunächst dieselben Verpflichtungen wie Ehegatten, aber kaum Rechte. Und auch dieses Rumpfgesetz stand auf der Kippe, weil Bayern, Sachsen und Thüringen beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatten. Sie hatten geltend gemacht, dass durch die Lebenspartnerschaft der besondere Rang der durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ehe beeinträchtigt werde. Dem hatten fast alle Juristen zugestimmt. Wir hatten dagegen in umfangreichen Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass der Ehe durch die Lebenspartnerschaft nichts genommen werde, weil für Lesben und Schwule eine Ehe mit einem verschiedengeschlechtlichen Partner nicht in Betracht kommt.

Dem hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.07.2002 angeschlossen und gebilligt, dass Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden. Leider hatte es damals die Frage offen gelassen, ob sie auch gleichgestellt werden müssen. Darum ging seitdem der Streit.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht auch diese Frage in insgesamt sechs weiteren Entscheidungen bejaht.

Die Gerichte hatten zunächst alle gegen uns entschieden. Auch die Erste Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hatte 2007 und 2008 Verfassungsbeschwerden von verpartnerten Beamten gegen die Versagung des Familienzuschlags mit der Begründung abgelehnt, dass Ehen typischerweise auf Kinder ausgerichtet seien, Lebenspartnerschaften dagegen nicht, und dass der Gesetzgeber die Besoldung und Versorgung verheirateter und verpartnerter Beamter aus diesem Grund unterschiedlich bemessen dürfe.

Der Durchbruch kam mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 07.07.2009 zur Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. In diesem Beschluss hat der Erste Senat die ablehnenden Beschlüsse der Ersten Kammer des Zweiten Senats ausdrücklich als falsch bezeichnet. Das konnte er, weil Beschlüsse der Kammern (das sind Vorprüfungsausschüsse.) nicht bindend sind. Anders die Entscheidungen der Senate selbst. Deshalb hätte der Zweite Senat das Plenum des Bundeverfassungsgerichts anrufen müssen, wenn er weiterhin die Gleichstellung hätte ablehnen wollen.

Darüber hat der Zweite Senat lange nachgedacht, bis er sich endlich mit seiner Entscheidung vom 19.06.2012 zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag der Rechtsprechung des Ersten Senats zur Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten angeschlossen hat. Seitdem wird die Gleichstellung von beiden Senaten mit denselben Argumenten bejaht.

Seit dieser Entscheidung war klar, dass der Zweite Senat auch über die bei ihm schon seit 2006 anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Einkommensteuer nicht anders entscheiden wird. Trotzdem haben es Bundesfinanzminister Schäuble und die Bundesfinanzverwaltung abgelehnt, entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Als dann der Zweite Senat Anfang Juni seinen Beschluss vom 17.05.2013 zur Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht veröffentlichte, brach das große Chaos aus. Die Finanzverwaltung war bisher nicht in der Lage, ihr EDV-System entsprechend umzustellen. Deshalb haben wir auf unserer Webseite unter den Menüpunkten „Recht“ und „Mustertexte“ ausführliche Anleitungen bereitgestellt.

Die letzte noch offene Frage ist die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner. Dazu ist bereits eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Das Gericht wird darüber genauso entscheiden wie in den vorausgegangenen Entscheidungen.

Wir danken allen, die uns bei diesem langen Kampf durch ihre Bereitschaft zu klagen unterstützt und die sich auch durch immer neue negative Urteile der Gerichte nicht haben entmutigen lassen.

Manfred Bruns, LSVD-Bundesvorstand

 



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