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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Großer Erfolg der globalen LGBTI-Bewegung“

Konstanze Plett über das Grundsatzurteil zum Dritten Geschlecht in Indien

Prof. Dr. Konstanze Plett - Foto: Caro KadatzDie Entscheidung des Supreme Court of India vom April 2014 zum Dritten Geschlecht ist nach Einschätzung von Prof. Dr. Konstanze Plett  bahnbrechend für die Rechte von Trans* und kann als „großer Erfolg der globalen LGBTI-Bewegung“ gelten. Das Gericht hatte über den Antrag zu entscheiden, ob Menschen, die sich nicht in das Zweigeschlechtersystem einordnen können, diskriminiert werden, solange ihnen kein Drittes Geschlecht eröffnet wird. Die soziale Lage und die rechtliche Situation der Hijras und anderer indischer Transgender Communities standen dabei im Mittelpunkt.

Prof. Plett, Professorin für Rechtswissenschaft und Gender-Law der Universität Bremen, sprach zum Auftakt der Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances am 9.10.2014 gemeinsam mit Boris Dittrich, Advocacy Director des Lesbian, Gay, Bisexual, and Transgender Rights Program bei Human Rights Watch.

Die Hijras in Indien tragen traditionell weibliche Vornamen und leben als Frauen, ihr Geschlechtseintrag ist jedoch männlich. Die Hijras leben marginalisiert und entrechtet und sind nach Auffassung der Antragsteller gezwungen, außerhalb des Rechtssystems zu leben. Dies widerspreche der indischen Verfassung. Das Gericht folgte diesem Antrag und erläutert seine Entscheidung in einer ausführlichen Begründung.

Urteil stärkt Yogyakarta-Prinzipien 

Auffällig sei, so Konstanze Plett, dass die Richter in der Begründung ausführlich auf die Yogyakarta-Prinzipien verweisen. Wenn sich nun das höchste Gericht der größten Demokratie der Welt in seiner Urteilsbegründung auf diesen Text stütze, dann stärke das die Yogyakarta-Prinzipien enorm. So könnte das indische Urteil dafür sorgen, „dass die Yogyakarta-Prinzipien einen anderen Rang bekommen“, hofft Plett.

Beachtlich sei außerdem, so Plett, dass das Gericht ausdrücklich von der „Transgender identity“ spreche. Die Hijras und andere gesellschaftliche Gruppen in Indien sollten nach Auffassung des Gerichts die Möglichkeit haben, sich selbst als Drittes Geschlecht zu bezeichnen. Transgender Personen entscheiden nach diesem Urteil selbst über ihr Geschlecht und haben die Wahl, ob sie in Formularen weiblich, männlich oder das Dritte Geschlecht ankreuzen.

Wörtlich fordert das Urteil, dass speziell die Hijras den „Respekt und den Platz wiedererlangen“ sollten, „den sie einst in unserem kulturellen und gesellschaftlichen Leben genossen haben“.

Spuren kolonialer Gesetzgebung

Das positive Urteil des Supreme Court of India zur Anerkennung des Dritten Geschlechts steht in einem gewissen Widerspruch zu der rechtlichen Situation von Homosexuellen:

Die Section 377 des indischen Strafgesetzbuches (ein Erbe des Kolonialrechts) stellt einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Strafe. Dieser Paragraph wurde 2009 vom Delhi High Court in seiner Anwendung eingeschränkt. Im Dezember 2013 erklärt der Supreme Court of India die Section 377 dann für verfassungsgemäß.

Boris Dittrich - Foto: Caro KadatzFür Boris Dittrich ist das Transgender-Urteil auch als kritische Stellungnahme des Supreme Courts gegenüber dem Kolonialrecht zu verstehen. Er erinnert daran, dass mit dem britischen Kolonialrecht die Kriminalisierung homosexuellen Verhaltens in Indien 1860 mit der Einführung des sogenannten „sodomy law“ begonnen hat. Die Section 377 des indischen Strafgesetzbuchs sei damit ein Beispiel für die Kriminalisierung einvernehmlicher homosexueller Handlungen durch koloniales Recht. Warum das so war, hat Human Rights Watch 2008 in einer Studie untersucht: „This alien legacy – The origin of „sodomy laws“  in British Colonialism“. Der rechtliche Kampf gegen das indische Gesetz sei vor allem von der NAZ-Foundation geführt worden, immer unterstützt von Human Rights Watch.

Yogyakarta-Prinzipien in der juristischen Aus- und Weiterbildung nutzen 

Boris Dittrich ist für Human Rights Watch schon daran beteiligt gewesen, die Yogyakarta-Prinzipien zu entwickeln und die Treffen in Yogyakarta zu organisieren. Die Übertragung der allgemeinen Menschenrechte auf Lesben und Schwule, Bisexuelle und Transgender sollte deutlich machen, wie groß die Diskrepanz zwischen den Rechten und ihrer Anwendung ist und wie schlecht es um die Menschenrechte für LGBT steht.

Konstanze Plett regt an, auch hierzulande denjenigen, die Gerichtsverfahren begleiten, ruhig einmal die Yogyakarta-Prinzipien an die Hand zu geben. Boris Dittrich, selbst ehemaliger Richter, stimmt zu und meint, dass LGBT-Rechte bislang kein Thema in der juristischen Aus- und Weiterbildung seien. Um diese Lücke zu schließen, könne das Transgender-Urteil des Supreme Court of India laut Konstanze Plett der erste Schritt sein.

Auch eine Entscheidung zu Inter*? 

Auch die rechtliche Situation von Inter* verbessere sich durch das Urteil, so Plett. Zwar erwähne der Text ausführlich allein die „Transgender Community“. Für intersexuelle Menschen von großer Bedeutung sei allerdings, dass in der Urteilsbegründung deutlich gesagt werde, dass es unmoralisch und ungesetzlich ist, Menschen zu einer geschlechtsangleichenden Operation zu drängen. Insofern werde das Leben mit diesem Urteil einfacher für alle in Indien, die aus den binären Geschlechterkategorien herausfallen.

Hat sich die Situation von Lesben, Schwulen, Transgender und Inter* in Indien verbessert? Die neugewählte Regierung Indiens hat, wie Boris Dittrich bedauert, schnell deutlich gemacht, dass sie mit dem liberalen Urteil zum Dritten Geschlecht sehr unzufrieden ist und dass es zu „praktischen und politischen Problemen“ führe. Aktivistinnen und Aktivisten im Land haben Angst und sind sehr verunsichert, wie sich die Situation für sie entwickeln wird.

Sarah Kohrt

Hirschfeld-Eddy-Stiftung



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