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Many voices, one movement – Together mobilised for a just society

ILGA Konferenz Athen 2015 - © ILGA-EuropeILGA-Europe Konferenz in Athen eröffnet

Gestern Abend wurde im Planetarium von Athen die 19. ILGA-Europa-Konferenz unter dem Motto „Many voices, one movement – Together mobilised for a just society“ feierlich eröffnet. Mit 450 Delegierten aus 50 Ländern, ist sie die größte Konferenz in der Geschichte von ILGA Europa. Noch vor dem parteilosen Athener Bürgermeister Giorgios Kaminis durfte im Namen der deutschen Bundesregierung Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine Eröffnungsrede halten. Die SPD-Politikerin erfreute die Anwesenden mit einer sehr persönlichen und engagierten Rede, die über weite Strecken vergessen ließ, dass die deutschen Regierung sich bislang mehrheitlich nicht gerade durch eine sehr engagierte oder fortschrittliche Politik für LSBTI ausgezeichnet hat . 

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Die Liebe ist absolut und fragt nicht nach dem Geschlecht.”

"Was ist eine Ehe?" - © LSVD BundesverbandBericht von der Veranstaltung „Was ist eine Ehe?“ vom 28.09.2015 in Berlin — eine Kooperation des LSVD und des Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

Die Öffnung der Ehe ist und bleibt einer der zentralen Forderungen von Lesben und Schwulen. Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Öffnung der Ehe an den Bundestag zur Beratung und Entscheidung überwiesen. Und auch im Bundestag könnte es inzwischen eine parlamentarische Mehrheit für die Öffnung der Ehe geben. Nur wenn es die #EheFürAlle gibt, erfahren auch gleichgeschlechtlich liebende Paare, die Wertschätzung und Akzeptanz, die bisher der Gesetzgeber nur heterosexuellen Paaren zugesteht — Gleiche Liebe, gleicher Wert, gleiches Recht.

Die Gegner_innen der Ehe lassen sich oft von tradierten Wertvorstellungen leiten, die nicht selten auf das christliche Menschenbild und die christliche Tradition rekurrieren. Die christlichen Kirchen sind in der Frage nach der Öffnung der bürgerlichen Zivil-Ehe tief gespalten. Während die Bischofssynode der katholischen Kirche gerade in diesen Tagen prüft, inwieweit die Moral- und Wertvorstellungen von den Gläubigen akzeptiert und gelebt werden, ist die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) oft schon weiter. So hat sich der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich-Bedford-Strohm für die Eheöffnung ausgesprochen und als entscheidendes Kriterium das verbindliche Füreinander einstehen benannt. In der Orientierungshilfe der EKD zur Familie wurde bereits 2013 klargestellt, dass verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare gleich zu behandeln seien. Es gibt jedoch auch einige Akteure innerhalb der EKD, die sich auf einen traditionell-konservativeren Ansatz berufen – allerdings sind sie in der Minderheit. 

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Anhörung zur »Ehe für alle« im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages

Mündliche Stellungnahme von Manfred Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D. und Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)

Sehr gManfred Bruns (LSVD-Bundesvorstand) - Foto: Caro Kadatzeehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben, zur Frage der Öffnung der Ehe für alle Stellung zu nehmen.
Lebenspartnerschaft und Ehe haben inzwischen im Wesentlichen dieselben Rechtsfolgen und unterscheiden sich nur noch im Namen. Das gilt auch für die Adoption. Hier geht es nur noch um das Problem, ob Lebenspartner Kinder wie Ehegatten sofort gemeinschaftlich adoptieren dürfen oder nur nacheinander, also um eine Verfahrensvereinfachung. Damit stellt sich die Frage, warum noch zwei Rechtsinstitute, die sich nur im Namen unterscheiden. Das erfordert ja einen großen Aufwand des Bundes- und der 16 Landesgesetzgebers und der Verwaltungen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet Art. 6 Abs. 1 GG das Recht und die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen. Dieses Grundrecht der Eheschließungsfreiheit gehört auch nach internationaler Überzeugung zu den wesentlichen Menschenrechten. Deshalb muss der Staat äußerste Zurückhaltung bei der Aufstellung von Ehehindernissen wahren. Nur sachliche, verstandesmäßig fassbare Gründe können ein Eheverbot rechtfertigen, rational nicht zu begründende Auffassungen und Anschauungen von einer alters her überkommenen Ordnung können das nicht. 

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Kundgebung für die #EheFürAlle vor dem Bundesrat

Rede von Ulrich Keßler, Sprecher des LSVD Berlin-Brandenburg, anlässlich der heutigen Abstimmung im BundesratDemo LSVD Bundesrat - © LSVD Berlin-Brandenburg

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, und alle, die es sonst angeht,

für den Lesben und Schwulenverband freue ich mich, Euch hier begrüßen zu können.

Wie schon am 25. Juni haben wir uns heute vor dem Bundesrat versammelt, um „Ehe für alle“ zu fordern.

Schon am 25. Juni hat der Bundesrat den entsprechenden Entschließungsantrag von Niedersachsen (BR-Drs. 774/15) mehrheitlich angenommen. Die Begründung dazu lautet:

Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, gleichgeschlechtliche und nicht-gleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.

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Kongress „Respekt statt Ressentiment!“

Kongress "Respekt statt Ressentiment" (c) LSVD / Caro KadatzÜber Strategien gegen die neue Welle von Homo- und Transphobie — ein Veranstaltungsbericht

In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben und Schwulen erreicht. Diese positive Grundstimmung erweist sich derzeit jedoch als brüchig. Antifeministische und religiös fundamentalistische Strömungen verbinden sich aktuell mit homo- und transphoben Einstellungen, die auch in der „Mitte der Gesellschaft“ vertreten werden. So entstehen Anschlüsse an die Rhetorik rechtspopulistischer und rechtsextremer Lager. Die Entwicklung von Strategien gegen diese neue Welle von Homo- und Transphobie stand im Mittelpunkt eines Kongresses, den der LSVD zusammen mit der Amadeu-Antonio-Stiftung am 10. Juni in der Berliner Werkstatt der Kulturen veranstaltet hat. Unterstützt wurde der Kongress durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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Die Zeit ist jedenfalls reif, das Eheverbot für Schwule und Lesben endlich aufzuheben.”

Sylvia Löhrmann (stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen), Jörg Steinert (LSVD Berlin-Brandenburg) und Malu Dreyer (Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz) und Irene Alt (Ministerin für Integration Rheinland-Pfalz), Harald Petzold (MdB) bei der LSVD-Kundgebung vor dem Bundesrat (c) LSVDStaatsministerin Irene Alt im LSVD-Interview

Der Bundesrat hat gezeigt wie es geht und sich am 12. Juni für die Ehe für alle ausgesprochen. Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen wird nun auch ein konkreter Gesetzesentwurf in den Ausschüssen beraten. Zur “Beauftragten”, d.h. Berichterstatterin wurde Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen von Rheinland-Pfalz bestimmt.

1.    Frau Ministerin Alt, der Bundesrat hat sich am 12. Juni für die Ehe für alle ausgesprochen. Ein konkreter Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen beraten. Alles gut gelaufen?

Im Grunde ja, alles gut gelaufen. Ich hätte mich natürlich noch mehr gefreut, wenn der Bundesrat gleich am 12. Juni unseren Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paar beraten und nicht erst in die Ausschüsse verwiesen hätte. Denn ich bin mir sicher, dass wir auch jetzt schon eine Mehrheit im Bundesrat bekommen hätten. Andererseits hat die Union durch diese erneute Diskussion in den Ausschüssen die Chance, sich noch einmal eingehend mit dem Thema zu befassen und sich von unseren, wie ich finde, sehr guten Argumenten überzeugen zu lassen. An dieser Stelle möchte ich eines betonen: Für uns ist die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare keine Frage von Mehrheiten, sondern letztlich eine Frage der Menschenrechte. Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu und sie müssen sich sowohl in Rechtsnormen als auch im gesellschaftlichen Alltag widerspiegeln. Das gilt auch für das Recht, eine Ehe einzugehen. 

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

100 % Gleichstellung in Europa – Slowenien und Irland setzen Maßstäbe

Redner_1000Prominent besetzte Gesprächsrunde im Auswärtigen Amt

Der Ausgang des Referendums über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Irland hat ohne Zweifel die Diskussion über den besten Weg zur nationalen Gleichstellungspolitik neu entfacht. Ist das Volk weiter als die Politik, überfordert die Politik die Bürger/innen mit Entscheidungen, sind Verfassungsgerichte als Taktgeber wichtig und notwendig? Wie schaffen es Minderheiten, die Mehrheiten für ihr Anliegen zu gewinnen und zu überzeugen? Gibt es “die Lösung” für andere Länder in Europa? 

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Eheöffnung braucht keine Grundgesetzänderung

Studie im Auftrag der Friedrich Ebert StiftungÄnderung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausreichend

Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war Thema einer Veranstaltung am 15. Juni in Berlin. Dr. Friederike Wapler stellte ihre gleichnamige, im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erstellte Studie vor. Einführend berichtete sie über befremdliche „Bauchargumente“ von Staatsrechtler/innen und wies auf einige weiterhin bestehende Diskriminierungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich zur Ehe hin. Das inzwischen von der Bundesregierung beschlossene „Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ löse einige der zentralen Probleme nicht. Sie wolle in ihrem Vortrag – wie in der Studie –darlegen, dass die Öffnung der Ehe verfassungsrechtlich sehr wohl möglich sei. 

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Sie konnten beisammen nicht kommen

Ratgeber für binationale Paare

Binationale Paare haben oft große Probleme, ihren Wunsch nach einem gemeinsamen Leben in Deutschland in die Tat umzusetzen.

Unproblematisch ist die Einreise von Ausländer/innen aus EU-Staaten. Sie benötigen für die Einreise kein Visum und für den Aufenthalt in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich lediglich binnen drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Meldebehörde polizeilich anmelden. Bei Ausländer/innen aus Nicht-EU-Staaten (sogenannte Drittstaaten) ist die Rechtslage günstig, wenn sie für Kurzaufenthalte in Deutschland bis zu drei Monaten kein Visum brauchen (sogenannte Positivstaater). Eine entsprechende Staatenliste findet man auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Diese Paare können sich zunächst durch gegenseitige Besuche kennenlernen und schließlich während eines Besuchsaufenthalts der ausländischen Partner/innen die Lebenspartnerschaft eingehen. Die Ausländer/innen erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Führung der Lebenspartnerschaft, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Aufenthaltserlaubnis ist zugleich eine Arbeitserlaubnis. 

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Ehe für alle

Respekt, Heft 22Befeuert durch die Volksabstimmung in Irland ist pünktlich zur CSD-Saison die Debatte um die Eheöffnung in vollem Gange. Denn das irische Referendum hat zweierlei sehr deutlich gezeigt: Zum einen haben auch sehr, sehr viele Heterosexuelle keinerlei Verständnis mehr für ein Eheverbot. Vielmehr wird diese Frage zunehmend und gerade bei jungen Menschen als eine zentrale Gerechtigkeitsfrage verstanden und gilt als ein Gradmesser, ob eine Gesellschaft allen Menschen gleiche Rechte, Anerkennung und Teilhabe gewährt. Zum anderen sagt selbst in einem historisch stark katholisch geprägten Land wie Irland die Mehrheit der Bevölkerung: Ja zu gleichen Rechten, Nein zur Homophobie. Die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren kann, soll und darf kein christlicher Wert sein. Die Bevölkerung Irlands zumindest kann einen christlichen Glauben und die Eheöffnung sehr gut miteinander vereinbaren. Und das setzt die Union enorm unter Zugzwang.