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Das Eheverständnis der Verfassung unterliegt einem Wandel

Dirk Siegfried

Interview mit Dirk Siegfried, Rechtsanwalt Notar aus Berlin

Frage: In Artikel 6, Abs. 1 GG steht „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Welche Ehe ist damit gemeint? Die Sorte Ehe, die die Väter und Mütter des Grundgesetzes kannten oder das, was die Menschen heute leben?  Und gehört auch die Lebensform dazu, die der Volksmund „Homo-Ehe“ nennt? 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat noch 1993 in der Entscheidung zur “Aktion Standesamt” festgestellt: “Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Ehe nach Art. 6 I GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist”. Allerdings 

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Aussicht auf ein gutes Jahr

Cover der respekt! - Quelle: LSVDMeine Prognose für 2013: Auch in diesem Jahr müssen wir uns mit abstrusen Behauptungen auseinandersetzen, Mitte des Jahres sind Verbesserungen im rechtlichen Bereich zu erwarten, und im Herbst gibt es die Chance für einen echten Neuanfang.

Abstrus ist zum Beispiel die Argumentation der CDU, nach der die Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, weil „Artikel 6 die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau gebietet.“ Diese „eindeutige Lesart“, so schreibt die Partei unter „Politik von A‑Z“, sei dem „für die richterliche Auslegung maßgeblichen dokumentierten Willen der Verfassungsmütter und ‑väter zu entnehmen.“ Das ist Unsinn 

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FDP reagiert auf Brief vom LSVD

Rückwirkend gewährten Familienzuschlag sofort auszahlen

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Wirtschaftsminister Rösler (beide FDP) haben laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Bundesinnenminister Friedrich (CDU) aufgefordert, die Besoldungsstellen durch einen Runderlass anzuweisen, den verpartnerten Beamten, Richtern und Soldaten den rückständigen Familienzuschlag ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 sofort auszuzahlen. Das soll im Vorgriff auf die geplante gesetzliche Neuregelung geschehen, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe notwendig geworden ist. 

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Showdown zum Jahreswechsel

Steuerliche Gleichstellung – Opposition macht Druck

KEINE HALBEN SACHEN! -QUELLE : LSVDParteitage von CDU und SPD mit konträren Beschlüssen. Eine Bundesregierung, die innerlich gespalten, nach außen aber stur ist. Ein Jahressteuergesetz, das nicht verabschiedet wird, weil die Opposition hart bleibt. Und alle warten auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Was die steuerliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften angeht, entwickelt sich zum Jahreswechsel ein Krimi mit ungewissem Ausgang. 

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Endspurt in Sachen Versprechen einlösen

LSVD erwartet von der FDP mehr Einsatz

Der LSVD ist sehr zufrieden mit der Demonstration anlässlich der FDP-Dreikönigskundgebung und dankt den über 40 Teilnehmenden. Wir haben die FDP-Mitgliedern, die Abgeordneten und der Parteispitze erinnert, dass wir von ihnen eine klare Positionierung für die Rechte von Lesben und Schwulen erwarten. Die oftmals bekundete Sympathie für unsere Anliegen, nicht nur vom Außenminister Westerwelle, muss sich nun in politischen Taten niederschlagen. 

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Wir wollen keine Geschenke, wir wollen gleiche Rechte!

Diskriminierung von Lesben und Schwulen beenden
Versprechen von Parteiprogramm und Koalitionsvertrag einhalten

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die FDP und ihren Parteivorsitzenden Rösler dazu auf, zu beweisen, dass sie in ihrem Einsatz für die Rechte von Lesben und Schwulen Wort hält. 

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Als Konservativer für Gleichstellung

Interview mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak

respekt!: Im Sommer haben Sie und die sogenannten „Wilden 13“ in der Unionsfraktion die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gefordert. Auf dem Parteitag der CDU waren es über 115 Delegierte, die einen solchen Antrag unterschrieben haben. Letztlich wurde er von 40% der Delegierten unterstützt. Ist die Parteibasis weiter als die Führung?

Es ist wie so häufig eine Frage von Lebenserfahrung und persönlichen Begegnungen. Wer Schwule und Lesben aus Parteiveranstaltungen und aus seinem Alltag kennt, hat es leichter. Die Abgeordneten aus Berlin haben etwa fast alle unseren Antrag unterstützt. Wir hatten eine beachtliche Gruppe hinter uns, mit mehr Zeit wäre die Zahl vermutlich noch größer geworden. Es gab jedenfalls eine sehr gute, sachliche und offene Debatte. Auch das Ergebnis von 40 Prozent Zustimmung zeigt, dass viele in unserer Partei weiter sind, als gemeinhin angenommen wird. Das gilt im Übrigen auch für unsere Wähler –  71% der Unionswähler haben nichts gegen Gleichstellung. Warum auch? 

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Offener Brief des LSVD Hessen

Rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags für Beamte und Beamtinnen in eingetragener Lebenspartnerschaft gefordert

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hessen hat seine verpartnerten Beamten und Richter durch das „Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes“ vom 26.03.2010 (GVOBl I S. 114) im Besoldungs- und Versorgungsrecht erst ab dem 01.04.2010 mit seinen verheirateten Beamten und Richtern gleichgestellt. Das verstößt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 — 2 BvR 1397/09 juris — gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, diesen Verfassungsverstoß rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 zu beseitigen. 

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Homophobie steuerlich absetzbar

Umpolern die finanzielle Unterstützung streichen

Entsetzt alarmierten uns einige Mitglieder, als sie den Vorschlag „Therapie für unerwünschte Homosexualität ermöglichen!“ auf der von der Bundeskanzlerin Angela Merkel initiierten Internetplattform „Dialog über Deutschland“ fanden. Das LSVD-Netzwerk „Mission Aufklärung“ reagierte mit einem Gegenvorschlag: Wir forderten, Trägern von Umpolungsangeboten die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. nnerhalb weniger Tage bekam die Forderung Unterstützung von über 2.600 Menschen, deutlich mehr als das homophobe Ansinnen. 

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Gleichstellung im Finanzamt

Durch Verwaltungsakt zum Steuersplitting?

Der LSVD ist ein Antidiskrimi- nierungsverband und sieht es als seine Aufgabe an, benachteiligte Lesben und Schwule zu unterstützen, wenn sie sich gegen ihre Benachteiligungen wehren und ihre Rechte einklagen wollen. Außerdem hoffen wir, auf diese Weise positive Urteile der Gerichte erstreiten zu können, mit denen wir dann unsere Forderungen an die Politik untermauern können. Das ist uns in vielen Bereichen gelungen, weil viele Lesben und Schwule das Risiko einer Klage auf sich genommen haben und sich dabei auch von negativen Entscheidungen der Gerichte nicht entmutigen ließen. Auf diese Weise haben wir bereits erste Erfolge bei der Einkommensteuer erreicht.