Dokumentation der Rede von Tom Haus, Landesvorstand des LSVD Sachsen, anlässlich der Chemnitzer Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Stadträt*Innen, meine Damen und Herren, liebe Freund*innen,
heute gedenken wir aller Opfer des Nationalsozialismus: der Opfer des Holocausts an den europäischen Juden, der Opfer des Völkermordes an Sinti und Roma und wir gedenken der Menschen, die als politische Gegner, als Homosexuelle oder aus vielen anderen Gründen verfolgt, eingesperrt und ermordet wurden. Wir sind hier, um die Erinnerung an das Unrecht wachzuhalten, die Erinnerung daran, wie Menschen ab 1933 entrechtet wurden.
Wir erinnern daran, dass die Lebenswelten von Lesben und Schwulen radikal zerschlagen wurden. Wir erinnern an das Auslöschen der Vereine, an das Verbot der Zeitschriften. Wir erinnern an Razzien, an Denunziationen, an die Verschärfung des § 175, an zehntausende Strafprozesse gegen schwule Männer. Und wir erinnern an Zuchthaus, an KZ, an den Rosa Winkel, an Folter, an grauenvolle pseudomedizinische Versuche, an Zwangskastrationen und an tausendfaches Morden.
Dennoch will ich heute auch über einen Täter sprechen, einen der Massenmörder: Rudolf Höß. Er war 1940 bis 1943 Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz. 1946 verfasste Höß in der Untersuchungshaft in Krakau eine Autobiografie. Er schrieb darin auch über homosexuelle Häftlinge in Auschwitz, in Sachsenhausen und in Dachau. In den Augen von Höß war Homosexualität eine ansteckende Seuche, die mit aller Gewalt eingedämmt werden musste. Diese grausame „Eindämmung“ widmete er sich mit großem Eifer.
Dieser Eindämmung fiel auch Friedrich Brüchann zum Opfer. Er wurde1942 im KZ Sachsenhausen in Brandenburg kastriert, zwei Wochen später fiel er der großen Mordaktion an Homosexuellen im KZ-Außenlager Klinkerwerk zum Opfer. Oder der 27jährige Arbeiter Emil Sliwiok aus Hindenburg in Oberschlesien, der 1941 mit dem Vermerk „§. 175. R.D.“ (für Reichsdeutscher) in Auschwitz registriert wurde und nach 104 Tagen im Lager starb. Slowiok, Brüchmann und all die andere wurden von den Schergen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates entmenschlicht und ermordet. Täter wie Rudolf Höß rechtfertigten ihr Tun mit dem Schutz nationalsozialistischer Volksideale und der dazugehörigen Rassenideologie.
Als der Krieg am 08. Mai 1945 beendet war und Deutschland von der Geißel des Nationalsozialismus befreit wurde, glaubten viele, das Unrecht hätte ein Ende – die Verfolgung von Männern, die gleichgeschlechtlich liebten, setze sich jedoch fort. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes Recht. Der Unrechtsparagraph wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Auch diese Opfer wollen wir nicht vergessen: In beiden deutschen Staaten wurden Schwule weiter von der Polizei gehetzt und strafrechtlich verfolgt. Nicht selten fanden sich schwule Männer, die die menschenverachtenden KZs überlebten, in den Zuchthäusern der jungen Bundesrepublik wieder. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis, verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört.
Während die Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR noch aus.
Diskriminierung und Verfolgung von Lesben, Schwulen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen ist auch heute noch in Europa allgegenwärtig. In Russland und einigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion herrscht ein brutales Zensurgesetz, das positives oder auch nur neutrales Reden über Lesben und Schwule mit Strafe belegt, angeblich, damit sich die Jugend nicht ansteckt.
Und das wünschen sich offenbar auch die „Pediga“ Gründer und die besorgniserregenden Bürger*innen, die den Rattenfängern neurechter Parteien hinterher marschieren und in Deutschland skandieren „Putin hilf“. Christliche Fundamentalisten und Rechtspopulisten kämpfen Seite an Seite dafür, dass Informationen über lesbisches und schwules Leben in der Schule tabuisiert werden. Sie laufen mit Hassparolen Amok gegen eine Pädagogik der Vielfalt und dämonisieren alle, die nicht ihrem engstirnigen Weltbild entsprechen.
Ich will nichts vergleichen und schon gar nichts gleichsetzen.
Aber ich meine: Solche Wünsche nach gesellschaftlicher Quarantäne, nach Ausgrenzung und Sonderbehandlung, solche Ideologien der Abwertung atmen einen zutiefst undemokratischen Geist. Natürlich muss verantwortliche Politik Sorgen ernst nehmen, aber doch nicht homophoben und rassistischen Vorurteilen nachlaufen. Es geht um ganz andere Sorgen, die man wirklich ernst nehmen muss. Und da stehen wir auf der Seite der Schutzsuchenden, die sich in Chemnitz, Dresden, Leipzig und den vielen andere Städten kaum noch auf die Straße trauen. Da stehen wir auf der Seite von Muslimen, wenn diese unter Generalverdacht gestellt werden. Und wir verlangen von der Gesellschaft, dass sie sich nicht auf die Seite der besorgniserregenden Bürger*innen schlägt, die nur ihr hermetisch-vordemokratisches Weltbild fortpflanzen wollen.
Selbstbestimmt, offen und diskriminierungsfrei — eine demokratische Gesellschaft muss es allen Menschen ermöglichen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst verschieden sein zu können.
Und noch etwas zeichnet eine demokratische Gesellschaft aus. Sie ist in der Lage, ihre Vergangenheit kritisch zu reflektieren. Wir wollen heute die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben, trans* und intergeschlechtlichen Menschen setzen. Dass der nationalsozialistische Unrechtsparagraph §175 in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 20 Jahre lange unverändert in Kraft blieb, dass auch im demokratischen Staat Menschen im Gefängnis landeten, nur weil sie anders liebten, das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Die antihomosexuellen Strafbestimmungen waren menschenrechtswidrig. Die auf verfassungswidrigen Grundlagen ergangenen Urteile können aufgehoben werden.
Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des §175 aus dem Justizministerium vor. Die frühere menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats. Die Regierungskoalition muss nun schnell handeln. Es ist höchste Zeit, dass den oft hochbetagten Opfern endlich Gerechtigkeit widerfährt. Ein solches Signal sollten wir gerade am heutigen Gedenktag senden.
Denn in mehr als 70 Staaten dieser Welt wird Homosexualität immer noch strafrechtlich verfolgt, in vielen Staaten noch immer mit der Todesstrafe geahndet. Ich benenne diese Länder nicht, um irgendetwas an der deutschen Vergangenheit zu relativieren. Im Gegenteil: Gerade weil in Deutschland eine Homosexuellenverfolgung ohne gleichen in der Geschichte stattfand, hat unser Land die verdammte Pflicht, heutigen Menschenrechtsverletzungen an Lesben, Schwulen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen mit aller Kraft entgegenzutreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, liebe Freund*innen, da es nicht mehr viele Zeitzeugen gibt, die von dem erfahrenen Leid berichten können, ist es umso mehr unsere Pflicht, die Erinnerung wach zu halten.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Und alle Menschen haben ein Recht darauf zu Leben und zu Lieben.
Der heutige Tag ist ein Tag des Gedenkens. Wir gedenken der Verfolgten und Ermordeten. Verzeihen Sie mir, dass ich dieses Gedenken hier nicht nur auf stille Weise leisten konnte, sondern mit einigen Forderungen verknüpft habe. Aber ich meine: Gedenken ist wichtig. Erinnerung ist notwendig. Gedenken darf aber nicht Musealisierung der Vergangenheit bedeuten. Gedenken muss auch Konsequenzen im Hier und Heute haben. Die Geschichte und das Geschehende muss wach gehalten werden, damit sich solch unvorstellbares Unrecht niemals wieder ereignet.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
(Es gilt das gesprochene Wort)