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Alles Gute zur Verfassung

Editorial zur 25. Ausgabe der LSVD-Zeitschrift “respekt”

Es sind unruhige, unberechenbare Zeiten. Gewissheiten werden aufgekündigt, Grenzen des Sagbaren bewusst und kalkuliert in eine Richtung verschoben, die Beschimpfungen und Gewaltphantasien als „Mut zur Wahrheit“ feiern. Menschen werden dazu angestachelt, ihren Hass und ihre Verachtung stolz in die Kommentarspalten oder auf die Straßen. Und der Hass ist in den Parlamenten angekommen.

Es wird besser“ – dieser Optimismus erfüllte lange Zeit das Engagement und eine Politik für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt. Aber was, wenn nicht? Augenblicklich gibt es vielmehr eine sehnsüchtige Glorifizierung vergangener Zeiten, die für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen garantiert keine guten Zeiten waren.

Uns wird derzeit vielmehr vor Augen geführt, wie fragil und zerbrechlich Normen des respektvollen und gewaltfreien Umgangs eigentlich sind. Unabhängig davon, dass sie im Alltag oft nicht eingelöst werden, plötzlich gelten sie nicht mal mehr als allgemein menschliche Werte, sondern als abzulehnende „linksgrün versiffte Umerziehung“.

Gerade vor diesem Hintergrund ist die verfassungsrechtliche Garantie des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Wir brauchen einen verbrieften Schutz, eine Sicherheit, die nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. In Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss endlich stehen, dass auch niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf. Die rechtliche Gleichstellung ist viel besser gesichert, wenn sie im Verfassungstext ausdrücklich verankert ist. Das Grundgesetz als Grundlage unseres Zusammenlebens explizit auf unserer Seite zu haben, wäre auch für die noch zu führenden Kämpfe um Anerkennung und Respekt ungeheuer wertvoll. Denn ein solches ausdrückliches Diskriminierungsverbot bringt unmissverständlich eine klare Ablehnung von Ideologien zum Ausdruck, die ein Ungleichwertigkeit von Menschen propagieren. Es wäre ein staatliches Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das würde auch unser Vertrauen in den Rechtstaat und eine demokratische Gesellschaft stärken.

In seiner jetzigen Fassung hat es das Grundgesetz nicht vermocht, LSBTI in Deutschland nicht vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Bundespräsident Steinmeier erinnerte beim Festakt zum zehnjährigen Jubiläum des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen an das Fortbestehen von staatlicher und gesellschaftlicher Verfolgung nach 1945: „Die Würde von Homosexuellen, sie blieb antastbar. Zu lange hat es gedauert, bis auch ihre Würde etwas gezählt hat in Deutschland.“

Außerdem wurden die Grundrechte von LSBTI in Deutschland bislang hauptsächlich aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abgeleitet. Dieses Recht wird allerdings auch durch das sogenannte „Sittengesetz“ beschränkt. Zwar schlummert das Sittengesetz derzeit weitgehend inaktiv und unbeachtet in Artikel 2 der Verfassung. Aber ist es so undenkbar, dass es mit dem Wiedererstarken rechtspopulistischer und religiös-fundamentalistischer Strömungen ein unheimliches Comeback als Grundrechtsschranke erfährt? Nein – ist es nicht!

2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre – das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung auf den Weg zu bringen. Sie wäre eine Anerkennung des Unrechts, eine Konsequenz der Aufarbeitung und eine Garantie für ein „Nie wieder“.

Markus Ulrich
LSVD-Pressesprecher



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