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Aufruf des Bündnisses „Keine halben Sachen“

Volle Gleichstellung im Steuerrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften!

Die Unterzeichnenden setzen sich in Parlament und Zivilgesellschaft dafür ein, die massive Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durch eine vollständige gesetzliche Gleichstellung mit der Ehe umgehend zu beenden. Die bestehende rechtliche Situation diskriminiert weiterhin Eingetragene Lebenspartnerschaften und vor allem solche mit Kindern in Regenbogenfamilien in unangemessener Weise und führt zu ungerechtfertigten Benachteiligungen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist nunmehr seit 2001 in Kraft. Damit wurde der Rechtlosigkeit lesbischer und schwuler Paare ein Ende gesetzt. Das neue Rechtsinstitut hat die Bürgerrechte von Lesben und Schwulen deutlich gestärkt, ebenso die gesellschaftliche Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen. Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Im Jahr 2007 hat sich auf Initiative des LSVD das Aktionsbündnis „Keine halben Sachen“ gegründet. Ziel der Kampagne war im ersten Schritt eine Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Erb- und Einkommensteuerrecht. Seit 2010 werden Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht gleich behandelt. Dies ist ein großartiger Erfolg; dennoch ist eine vollständige Gleichstellung damit noch nicht erreicht. Insbesondere im Hinblick auf Regenbogenfamilien ist die Ungleichbehandlung im Einkommensteuerrecht ein Skandal. Hier werden gleichgeschlechtliche Familien massiv diskriminiert und materiell schlechter gestellt. Kinder aus Regenbogenfamilien leiden damit unter der politischen Blockade aus ideologischen Gründen.

Sachliche Gründe für eine Schlechterstellung gegenüber heterosexuellen Ehepaaren gibt es nicht – dies hat sich durch die Urteile etlicher Gerichte mittlerweile auch juristisch manifestiert. Seit 2006 sind Beschwerden – insbesondere im Einkommensteuerrecht – beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Abbau der steuerrechtlichen Diskriminierung bekannt. Deshalb sollte sie – insbesondere der Bundesfinanzminister –  dementsprechend politisch handeln und nicht auf eine Entscheidung aus Karlsruhe warten.

In den Finanzämtern der Länder sind unzählige Verfahren anhängig, bei denen Lesben und Schwule in Eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Gleichstellung drängen. Die fehlende gesetzliche Regelung führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und Behörden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.

Die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht ist eine der letzten Unterscheidungen zur Ehe. Der nächste logische Schritt ist demnach die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare.

Staaten wie Spanien, Belgien, Portugal, Norwegen, die Niederlande, Kanada, Südafrika und Schweden haben uns dies bereits erfolgreich vorgemacht.  Auch die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt mittlerweile eine rechtliche Gleichstellung – die Zeit für eine Öffnung der Ehe ist also mehr als reif!

Unterzeichner:

  • Lesben- und Schwulenverband, LSVD
  • Bündnis 90/Die Grünen
  • DIE LINKE
  • FDP
  • SPD
  • Lesben und Schwule in der Union, LSU
  • Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, GEW
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di
  • DGB-Arbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender
  • Arbeitskreis homosexueller Angehöriger der Bundeswehr, AHsAB
  • Bundesarbeitsgemeinschaft schwule Juristen, BASJ
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare, SLP
  • Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen, BEFAH
  • Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, HuK
  • Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland, VelsPol
  • Völklinger Kreis
  • Wirtschaftsweiber


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