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Bildungsplan 2015 – Auszüge aus dem Arbeitspapier des Kultusministerium in Baden-Württemberg

Wir dokumentieren Auszüge aus dem 32seitigen Arbeitspapier des Kultusministeriums für die Hand der Bildungsplankommissionen als Grundlage und Orientierung zur Verankerung der Leitprinzipien

Vorbemerkung
Die folgenden fünf zukunftsorientierten Leitprinzipien sollen in den neuen Bildungsplänen
verankert werden:

  • Berufliche Orientierung,
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • Medienbildung,
  • Prävention und Gesundheitsförderung,
  • Verbraucherbildung“ (S.1)

(…)

Geplant ist, dass in jedem Leitprinzip u.a. der Gesichtspunkt der Akzeptanz sexueller Vielfalt Berücksichtigung finden soll.

Für das Leitprinzip Berufliche Orientierung bedeutet das

Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der eigenen geschlechtlichen Identität und Orientierung auseinander mit dem Ziel sich selbstbestimmt und reflektiert für ein ihrer Persönlichkeit und Lebensführung entsprechendes Berufsfeld zu entscheiden.

  • Schülerinnen und Schüler haben einen vorurteilsfreien Umgang mit der eigenen und anderen sexuellen Identitäten;
  • Schülerinnen und Schüler entwickeln eine Sensibiliät für Stereotype und können diese hinterfragen;
  • Schülerinnen und Schüler sind fähig, sich in einer pluralen Gesellschaft zu verorten und begründete Werthaltungen zu entwickeln. ” (S. 9)

(…)

Für das Leitprinzip Bildung für nachhaltige Entwicklung bedeutet das
“Schülerinnen und Schüler kennen die verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit LSBTTI-Menschen und reflektieren die Begegnungen in einer sich wandelnden, globalisierten Welt.

  • klassische Familien, Regenbogenfamilien, Single, Paarbeziehung, Patchworkfamilien, Ein-Eltern-Familien, Großfamilien, Wahlfamilien ohne verwandtschaftliche Bande;
  • schwule, lesbische, transgender und soweit bekannt intersexueller Kultur (Musik, Bildende Kunst, Literatur, Filmschaffen, Theater und neue Medien) und Begegnungsstätten (soziale Netzwerke, Vereine, politische Gruppen, Parteien)” (S. 12)

(…)

Für das Leitprinzip Medienbildung bedeutet das
“Schülerinnen und Schüler reflektieren die Darstellung von Geschlechterrollen und sexueller Vielfalt in Medien und Werbung und entwickeln eine Sensibilität für Stereotype;

  • Schülerinnen und Schüler informieren sich in digitalen Medien über Lebenssituationen von LSBTTI – Menschen und setzen sich mit Menschenrechten und Diskriminierungen auseinander;
  • Schülerinnen und Schüler nehmen Gewalt- und Mobbingsituationen in digitalen Medien als Verletzung der Menschenrechte wahr und erkennen, dass der Einsatz für potentielle Opfer auch in digitalen Medien ein wesentlicher Bestandteil von Zivilcourage in einer pluralen Gesellschaft ist” (S. 23)

Für das Leitprinzip Prävention und Gesundheitsförderung bedeutet das

Thema Gewalt

  • Formen von Gewalt (z.B. Ausgrenzung, verbale und körperliche Aggression, Vandalismus, Kindesmisshandlung, sexuelle Gewalt sowie Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, Ethnie, körperlichen Befähigung, des soziokulturellen Hintergrunds); Entstehung von Gewalt — Strategien zur Vermeidung von Gewalt (z.B. Busbegleiter), Formen der gewaltfreien Konfliktlösung (z.B. Streitschlichtung, gewaltfreie Kommunikation), Nein sagen können und Hilfesysteme kennen” (S. 25)

(…)

Thema Identität und Identitätsentwicklung

  • Abgleich von Selbst- und Fremdbild
  • eigene Stärken entdecken und entwickeln
  • Menschenbild und Menschenwürde
  • Vielfalt in der sexuellen Identität und Orientierung (Hetero‑, Homo‑, Bisexualität; Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle)
  • Erkennen der eigenen sexuellen Identität und Respektieren anderer sexueller Identitäten und Lebensentwürfe
  • Zusammenhänge von Sexualität, Geschlechtsidentität und gesellschaftlichen Mustern in Bezug auf die Identitätsentwicklung (erlebtes Geschlecht, biologisches Geschlecht, soziales Geschlecht, juristisch zugeschriebenes Geschlecht)” (S. 25f.)

(…)

Schülerinnen und Schüler kennen Lebenssituationen von LSBTTI-Menschen und setzen sich mit Menschenrechten und Diskriminierung auseinander

  • Geschichte der Unterdrückung von bi‑, homo‑, trans- und intersexuellen Menschen, der Emanzipations- und Befreiungsbewegung, gelungene gesellschaftliche Integration (indigene Völker, polynesische Völker, EU)
  • herausragende historische und zeitgeschichtliche LSBTTI-Menschen
  • Ausprägungen schwuler, lesbischer, transgender und intersexueller Kultur (Musik, Bildende Kunst, Literatur, Theater, Film und neue Medien)
  • Rechte von LSBTTI-Menschen (abgeleitet aus den grundlegenden Menschenrechten, internationalem und nationalem Recht, z.B. UN-Grundrechtscharta, europäisches Recht, Grundgesetz, Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Transsexuellengesetz)” (S. 29)

(…)

Für das Leitprinzip Verbraucherbildung bedeutet das
“Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre eigenen Bedürfnisse, ihr Körperbild, ihre sexuelle Orientierung und ihr Verhalten in Bezug auf die von der Umwelt geprägten Vorstellungen und treffen selbstbestimmte Konsumentscheidungen.” (S. 32)

 



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