LSVD drängt auf Gleichstellung im Einkommensteuerrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 07.05.2013 angeordnet, dass die Finanzämter nicht zu warten brauchen, bis der Gesetzgeber das Einkommensteuerrecht entsprechend geändert hat, sondern dass sie die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sofort wie Ehegatten veranlagen sollen. Diese Übergangsregelung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und hat Gesetzeskraft. Inzwischen hat der Gesetzgeber auch das Einkommensteuergesetz geändert. Die Änderung ist am 19.07.2013 in Kraft getreten.
Trotz dieser bindenden gesetzlichen Vorgaben haben viele Finanzämter aufgrund diverser formeller, organisatorischer und insbesondere technischer Fragen keine Zusammenveranlagungen durchgeführt. Die programmtechnischen Probleme sind so gravierend, dass die abschließende Klärung auf Bundesebene noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Dabei hätten die Finanzämter die Lebenspartner ohne weiteres maschinell als Ehegatten veranlagen und das Ergebnis manuell für Lebenspartnerschaften nachbearbeiten können.
Wir haben deshalb die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aufgefordert, sich nicht abspeisen zu lassen sondern zumindest auf einstweiligen Regelungen zu bestehen (Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) und den Finanzämtern anzudrohen, dass sie andernfalls umgehend die Finanzgerichte anrufen werden. Das hat gewirkt. Inzwischen haben folgende Bundesländer entsprechende vorläufige Anweisungen erlassen.
- Berlin
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
Bremen hat solche Anweisungen bis Ende August angekündigt.
Damit auch die anderen Bundesländer diesen Beispielen bald folgen, wäre es hilfreich, wenn Ihr Euch bei Eurem Finanzminister über die gesetzwidrige Untätigkeit Eurer Finanzämter beschweren und die Ministerien auffordern würdet, auch für Euer Bundesland solche vorläufigen Anweisungen zu erlassen.
Informationen zu Übergangsregelungen der Finanzverwaltungen
Markus Ulrich
LSVD-Hauptstadtbüro