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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Recht

Religion first? Trump setzt auf Neuinterpretation der Menschenrechte

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Es muss schon ein besonderes Menschenrecht sein, wenn dazu Minister*innentreffen auf internationaler Ebene stattfinden. Noch dazu, wenn die US-Regierung einlädt, die ja ansonsten internationalen Zusammenschlüssen sehr skeptisch gegenübersteht. 2018 sind die USA aus dem UN-Menschenrechtsrat ausgetreten, jüngst wurden die Zahlungen an die Weltgesundheitsorganisation WHO eingestellt (und selbst die Arbeit der Welthandelsorganisation wird blockiert). Aber dennoch organisiert Washington nun seit zwei Jahren ein Ministertreffen zur Religionsfreiheit. Auch Deutschland war vertreten, unter anderem durch einen Staatssekretär aus dem CSU-geführten Entwicklungsministerium (BMZ).

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung hatte deshalb in einem Schreiben an das BMZ gewarnt, keine Hierarchie zwischen der Religionsfreiheit und allen anderen Menschenrechten einzuführen. Wir haben auch daran erinnert, dass das Recht auf Religionsfreiheit auch das Recht umfasst, keinem Glauben anzuhängen und dass LSBTI regelmäßig an der Ausübung ihres Glaubens gehindert werden, indem sie z.B. in Kirchen nicht willkommen sind.

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Projekte Recht

Mandat des UN-Experten für SOGI erneuert

Menschenrechtsrat nimmt Resolution mit klarer Mehrheit an

Victor Madrigal-Borloz kann seine Arbeit als Experte zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) in den kommenden drei Jahren fortsetzen. Die 46 Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats haben am 12. Juli 2019 dafür gestimmt, das Mandat des SOGI-Experten zu erneuern. Mit einer klaren Mehrheit wurde die entsprechende Resolution bei der 41. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf angenommen. Dieses gute Ergebnis ist auch der unermüdlichen Überzeugungsarbeit von Aktivist*innen aus der ganzen Welt zu verdanken. 

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Recht Verband

Von Mit-Müttern und halbherzigen Kompromissen

Geplante Reform des Abstammungsrechts

Im März dieses Jahres hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den lange erwarteten Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Durch den Entwurf sollen gleichgeschlechtliche Frauenpaare, in deren Ehe oder Lebenspartnerschaft ein Kind hineingeboren wird, mit verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren gleichgestellt werden. Die Mit-Mütter sollen nach § 1592 Abs. 2 Nr. 1 BGB‑E wie Ehemänner mit der Geburt des Kindes zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes werden. Die bisher notwendige Stiefkindadoption wäre überflüssig. Ebenso soll die Gleichstellung erfolgen bei unverheirateten bzw. unverpartnerten Frauenpaaren, indem eine Frau nach § 1592 Abs. 2 Nr. 2 BGB‑E  ihre Mit-Mutterschaft in öffentlich-beurkundeter Form anerkennen kann; auch auf diesem Wege soll die Mit-Mutter von Geburt an zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes sein können. 

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Recht Verband

Mandat des Unabhängigen UN-Experten für SOGI muss erhalten werden

Gemeinsame Erklärung von internationalen NGOs beim UN-Menschenrechtsrat

Die UN hat 2016 den ersten unabhängigen Experten für SOGI ernannt. Das Mandat ist für die Dauer von drei Jahren eingerichtet. Im Juli 2019 stimmt UN-Menschenrechtsrat bei seiner 41. Sitzung über die Verlängerung dieses wichtigen Mandats ab.

Der thailändische Rechtsprofessor Vitit Muntarbhorn hat das Amt zunächst inne. Er veröffentlicht seine ersten beiden Berichte hier . Im Herbst 2017 übernimmt  Victor Madrigal-Borloz sein Amt und veröffentlich im Mai 2018 seinen ersten Bericht hier

Die Website des Unabhängigen Experten zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ist beim Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) hier zu finden.

Um die Erneuerung des Mandats zu unterstützen haben über tausend  NGOs (Nichtregierungsorganisationen) eine Stellungnahme abgegeben. Phylesha Brown-Acton hat sie beim UN-Menschenrechtsrat vorgestellt. LSVD/Hirschfeld-Eddy-Stiftung haben es auch unterzeichnet. Hier die Erklärung im Wortlaut in englischer Sprache.

Aktualisierung: am 12.7.2019 stimmt der UN-Menschenrechtsrat mit klarer Mehrheit für die Erneuerung des Mandats. Mehr hier.

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Recht Verband

Selbstbestimmung geht anders!

Geplantes Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags

Seit vielen Jahren warten transgeschlechtliche Menschen auf eine Reform des Transsexuellen-gesetzes. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die darin gestellten Bedingungen für eine rechtliche Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Aber: Noch immer müssen trans* Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen überstehen, die sie auch noch selbst bezahlen müssen. 

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Recht

Nun muss der Bundesfinanzhof über die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehegatten entscheiden

Update: Unser Druck hat gewirkt. Der Bundestag hat am 08.11.2018 beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Ehegatten rückwirkend im Einkommensteuerrecht gleichgestellt werden, wenn sie ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln und bis zum 31.12.2020 die Aufhebung der Steuerbescheide beantragen, die nach der Gleichstellung im Jahre 2013 nicht mehr geändert werden konnten, weil sie bereits bestandskräftig waren oder weil die Festsetzungsfrist abgelaufen war. (weitere Infos)

Hinweise unseres Justiziars Manfred Bruns

Aus der Begründung des Eheöffnungsgesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber „die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten (…) rückwirkend beseitigen“ wollte. Das hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 31.07.2018, Az. 1 K 92/18, bestätigt. Aber das passt der Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium nicht.

Sie haben die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Steuerrecht über viele Jahre hinweg torpediert und dadurch erreicht, dass viele Lebenspartner für frühere Jahre keine Gleichstellung mehr erreichen konnten, weil ihre Steuerbescheide schon bestandskräftig waren oder weil die Festsetzungsfrist (Verjährung) bereits abgelaufen war. Damit wenigstens diese Restdiskriminierung bestehen bleibt, hat das beklagte Finanzamt gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. Dadurch wird die endgültige Gleichstellung wieder um mehrere Jahre verschleppt.