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Ein wichtiger Schritt – aber noch sind wir nicht am Ziel!

Foto: Humboldt-Universität zu BerlinBericht von der Urteilsverkündung 

Dass das Gericht in seiner Rechtsprechung dem gesellschaftlichen Wandel hin zur Akzeptanz von Homosexualität Rechnung trägt, hat es explizit in den Urteilen zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 und zur Hinterbliebenenrente vom 7. Juli 2009 betont. Insofern ist es in der positiven Wahrnehmung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften weiter als die Bundesregierung.

Auch beim Urteil zur Sukzessivadoption am 19.02.2013 hat der Erste Senat den Gesetzgeber korrigiert und damit de facto seine Aufgaben übernommen. Die überwiegende Mehrheit der Sachkundigen hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2012 große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Adoptionsverbots formuliert. Dennoch war die Stimmung des Publikums im Sitzungssaal am Morgen der Urteilsverkündung durchaus gespannt. Was würde das Gericht sagen? Wie würde es seine Erwägungen verfassungsrechtlich begründen? 

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Dankeschön!

Sven & Frank  D. - Foto: PrivatSehr geehrte Damen und Herren,

im März 2009 begann mein kleinlauter „Kampf“ als baden-württembergischer Polizeibeamter gegen die Mühlen des Behördenapparats mit einem Antrag zur Erlangung des Familienzuschlags.
Ich lebe seit Juli 2004 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit meinem Mann. Im Jahr 2008 und 2009 kamen dessen beide Kinder, die bis dato noch bei der Mutter lebten,  auch in unseren Haushalt hinzu. 

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Bundesländer für die Öffnung der Ehe!?

(c) Bundesrat 2006

Update vom 17. März 2013: Nordrhein-Westfalen unterstützt die Bundesratsinitiative zur Eheöffnung nun ebenfalls.

Update vom 12. März 2013: Inzwischen haben sich auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen der Bundesratsinitiative angeschlossen.

Um sämtliche Diskriminierungen auf einmal zu beenden, werden die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg am 22. März im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe einbringen. Aus welchen Ländern ist mit Unterstützung zu rechen? Ein Überblick:

 

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Wird das gemeinsame Adoptionsrecht zum Thema der Bundestagswahl?

Interview mit Manfred Bruns, Bundesanwalt a.D. und LSVD-Bundesvorstand, zum Adoptionsurteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 (1 BvL 1/11,  1 BvR 3247/09).

respekt!: Das Verfassungsgericht hat das Verbot der Sukzessivadoption gekippt. Welche Erwägungen liegen dem Urteil zugrunde?

 

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe. Durch die Ablehnung der Elternstellung des Stiefelternteils werde das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte familiäre Zusammenleben des Kindes mit seinen Eltern erschwert, weil dann eine gleichberechtigte Wahrnehmung der Elternverantwortung durch beide Lebenspartner nicht möglich sei.

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Karlsruhe kippt Verbot der Sukzessivadoption

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen. Es geht um die Richtervorlage des OLG Hamburg vom Dezember 2010 (1 BvL 1/11) und die Verfassungsbeschwerde von Elisabeth und Cornelia Weise gegen die Entscheidung des OLG Hamm vom Dezember 2009 (1 BvR 3247/09).

Der LSVD Ticker

19:00 Jana Schiedek, Hamburger Justizsenatorin,  kündigt eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe an, Bremen und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam für die steuerrechtliche Gleichstellung auf Bundesebene eintreten. Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter und die rheinland-pfälzische Familienministerien Irene Alt fordern die Öffnung der Ehe. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit sieht den Bedarf einer grundlegenden Gesetzesreform zu diesem Thema. In Koalitionsverträgen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung ausgesprochen. In Brandenburg regieren mit SPD und der LINKEn Parteien, die sich klar für die Öffnung der Ehe ausgesprochen haben.

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Engagement regional

13.000 Kommunen brauchen Nachhilfe in Respekt

Schwul-lesbische Forderungen werden bislang vor allem an die Bundes- und Landespolitik gerichtet. Zwar rücken internationale Entwicklungen zunehmend in den Fokus, die rund 13.000 Kommunen in Deutschland werden aber oft nicht mitgedacht. Dabei sind Kreistage, Stadträte, Gesundheits‑, Schul‑, Jugend- und Familienämter sowie Kommunalverwaltungen nicht nur die größten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Sie bestimmen mit ihrer Personalpolitik und Verwaltungspraxis auch, wie Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) als Arbeitnehmende wie als Klientinnen und Klienten respektiert werden. 

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Eine gewordene Frau

Maria Sabine Augstein hat historische Entscheidungen erfochten

Schon lange bevor sie in den SVD eintrat, hatte sie als Anwältin den juristischen Kampf gegen Diskrimi-nierung von Lesben, Schwulen und Transsexuellen aufgenommen. Ihre Arbeit führte zu Urteilen des Bundesverfassungs-gerichtes, die als historisch einzustufen sind. Aber sie hat auch dafür gesorgt, dass die Geschichte unseres Verbandes heute eine andere ist als vor ihrem Eintritt. Maria Sabine Augstein, die Frau mit dem scharfen Verstand und dem langen Atem. 

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Berlin ohne Türkiyemspor ist wie Wurst ohne Curry“

Bündnis mit LSVD Berlin-Brandenburg

Ein Fußballverein mit türkischem Namen schreibt sich den Kampf gegen Homophobie auf die Fahnen?! Rassistische Vorfälle in Fußballstadien werden von Lesben und Schwulen protokolliert?! Der Schulterschluss zwischen dem LSVD Berlin-Brandenburg und dem Kreuzberger Türkiyemspor zeigt, dass ein besseres Zusammenleben möglich ist. Seit fünf Jahren kämpfen wir gemeinsam gegen Vorurteile. Trotz heftigen Gegenwinds. 

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Ein Anfang ist gemacht

LSVD beim Runden Tisch der Thüringer Landesregierung

Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden! Trotz dieses Versprechens in der Thüringer Verfassung sieht die politische Praxis leider anders aus. Schon viele Jahre engagiert sich der LSVD Thüringen, um diese Verhältnisse zu ändern. Im Oktober 2012 fand in der Staatskanzlei nun erstmals ein Runder Tisch zum Thema Gleichstellung und Vielfalt statt. 

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Auffällige Kontinuitäten

Foto: Florian HansenChristoph Safferling zum Forschungsprojekt über „Die Rosenburg“

respekt!:  Herr Prof. Dr. Safferling, Sie gehören zur Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission, die den Umgang des Bundesjustizministeriums (BMJ) mit der NS-Vergangenheit untersucht. Können Sie uns Näheres zu den Fragestellungen und Ihrer Arbeit sagen?

Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit beschäftigt sich mit dem BMJ in den 1950er und 1960er Jahren, in den Jahren, in denen das Ministerium in der Rosenburg in Bonn untergebracht war. Es geht also nicht primär um die Tätigkeit von Juristen während der NS-Herrschaft, sondern um den Umgang mit belasteten Juristen und nationalsozialistischer Gesetzgebung in den Gründungsjahren der Bundesrepublik Deutschland.