Bericht von der Urteilsverkündung
Dass das Gericht in seiner Rechtsprechung dem gesellschaftlichen Wandel hin zur Akzeptanz von Homosexualität Rechnung trägt, hat es explizit in den Urteilen zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 und zur Hinterbliebenenrente vom 7. Juli 2009 betont. Insofern ist es in der positiven Wahrnehmung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften weiter als die Bundesregierung.
Auch beim Urteil zur Sukzessivadoption am 19.02.2013 hat der Erste Senat den Gesetzgeber korrigiert und damit de facto seine Aufgaben übernommen. Die überwiegende Mehrheit der Sachkundigen hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2012 große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Adoptionsverbots formuliert. Dennoch war die Stimmung des Publikums im Sitzungssaal am Morgen der Urteilsverkündung durchaus gespannt. Was würde das Gericht sagen? Wie würde es seine Erwägungen verfassungsrechtlich begründen?