EKD beschließt Pfarrdienstgesetz
Im November hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erstmals ein einheitliches Pfarrdienstgesetz verabschiedet. Das ist auch lesben- und schwulenpolitisch von Bedeutung. Schließlich ist in den letzten Jahren in so manches Pfarrhaus die lesbische Pfarrerin mit ihrer Frau eingezogen, wirkt in so mancher Gemeinde der schwule Pastor, unterstützt von seinem Mann.
Und lesbische Pfarrerinnen und schwule Pfarrer waren vom Entwurf für das Pfarrdienstgesetz höchst alarmiert. Einige wandten sich an den LSVD um Unterstützung. Der Entwurf wollte nämlich vorschreiben: “In ihrer Amtsführung haben Pfarrerinnen und Pfarrer das Leitbild von Ehe und Familie zu vertreten.” In der Begründung hieß es dazu weiter: “Pfarrerinnen und Pfarrer haben schon im Hinblick auf die von ihnen vorzunehmenden Trauungen in ihrer Amtsführung das Leitbild von Ehe und Familie nach evangelischem Verständnis zu vertreten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst verheiratet sind. Andere Lebensgemeinschaften dürfen nicht zum Gegenstand der Verkündigung gemacht oder als der Ehe gleichstehend propagiert werden.”