Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) startete 2010 ein Pilotprojekt zu anonymisierten Bewerbungen. Bei dem Verfahren enthalten die Bewerbungsunterlagen keine Angaben zu Namen, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand und auch kein Foto. So soll verhindert werden, dass in der Vorauswahl fachfremde Kriterien eine Rolle spielen. Die Resonanz war zögerlich, nur fünf Unternehmen hatten sich für das Projekt begeistern können, außerdem das Bundesfamilienministerium, die Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Stadtverwaltung Celle. Dafür gab es umso mehr Gegner: Wie schon im Kampf gegen ein Antidiskriminierungsgesetz verweigern sich die Arbeitnehmerverbände.
Kategorie: Verband
KZ Sachsenhausen, 11. Juni 1940 um 23 Uhr: Der 42jährige gebürtige Magdeburger Paul Walter Karl Juhe wählt angeblich den „Freitod durch Erhängen“. Nach Ver- büßung einer drei- jährigen Zucht- hausstrafe aufgrund des §175a war er wenige Tage zuvor als „Schutzhäftling“ nach Sachsenhausen gebracht worden. Knapp zwei Jahre später, Klinkerwerk, Außenlager des KZ Sachsenhausen, in dem sich beinah ausschließlich Rosa-Winkel-Häftlinge förmlich zu Tode schuften.
Blut von Schwulen nicht erwünscht
Seit Jahren ist der Ausschluss von homosexuellen Männern von der Blutspende ein umstrittenes und intensiv diskutiertes Thema. Bislang galten dazu die 2007 von der Bundesärztekammer (BÄK) erlassenen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie).
Vor mehr als 50 Jahren sind St. Petersburg und Hamburg eine Städte- partnerschaft einge- gangen. Unter den vielen durchgeführten kulturellen, schulischen und wirtschaftlichen Austauschprogrammen fehlte jedoch bislang eine gemeinsame Arbeit gegen Homophobie. Jetzt wird eine Initiative von LSVD Hamburg und „Quarteera – Organisation russischsprachiger LGBT & Friends in Europa“ das ändern.
Wenn der Papst der Chef ist
Seit elf Jahren leben Christine und Britta* zusammen, seit langem würden sie sich gerne verpartnern, aber sie können nicht. Denn Britta arbeitet in einem katholischen Pflegeheim, dort gilt das kirchliche Arbeitsrecht, es droht den Mitarbeitenden im Falle der Verpartnerung mit Kündigung. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte schon 2002 unmissverständlich „das „Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft (…) widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die Katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der Katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine ‚eingetragene Lebenspartnerschaft‘ eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten.“ Es ist unglaublich: Mit der Kündigungsdrohung wird ein vom Staat anerkanntes familienrechtliches Institut von der Katholischen Kirche faktisch außer Kraft gesetzt.
Papst Benedikt XVI. besucht im September Deutschland. Er macht Station in Freiburg/Br., im Eichsfeld, in Erfurt und in Berlin. Die größte öffentliche Aufmerksamkeit wird dabei voraussichtlich die Rede des Papstes vor dem Deutschen Bundestag erhalten. Dort spricht er am 22. September zu den Abgeordneten. Nun soll man Gäste immer freundlich empfangen – sofern sich diese gut benehmen.
Das kann man von Benedikt XVI. aber wohl nicht erwarten. Seine Besuche in anderen Ländern nutzt er regelmäßig dazu, um gegen eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung hinsichtlich Lesben und Schwulen zu hetzen.
Ist das noch politisch?
Editorial der neuen respekt! zum Start der CSD-Saison
In Dresden, Hamburg, Magdeburg und Mainz hat sich der LSVD am Internationalen Tag gegen Homophobie mit flashmobs beteiligt. Auch unsere Partner in St. Petersburg waren dabei. Vor Rathäusern und auf großen Plätzen wurden Hunderte von Luftballons steigen gelassen. Niemand fragte, ist das denn politisch? In Minsk wurde die Aktion mit dem Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt, am gleichen Tag verbot auch Moskau, die für den 28. Mai geplante Pride Parade. Ljudmila Schwezowa, Bürgermeisterin von Moskau heuchelte, sie sei um die Sicherheit der teilnehmenden „sexuellen Minderheit“ besorgt. Es kümmert sie auch nicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das letzte CSD-Verbot in Moskau als diskriminierend und rechtswidrig verurteilt und dem Organisator der Parade Nikolai Alekseev in allen Punkten Recht gegeben hat.
Drei mal drei Pakete mit Unterstützungslisten zur Forderung nach Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität wurden am 30. März 2011 dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Dr. Max Stadler überreicht.
50.000 Unterschriften und das Plakat mit der umfangreichen Liste von Verbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die dieses wichtige Anliegen unterstützen, wurden am Eingang des Ministeriums vor dem dort angebrachten Text des Grundgesetzes eindrucksvoll präsentiert.
Einstandsgemeinschaft im Pfarrhaus
EKD beschließt Pfarrdienstgesetz
Im November hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erstmals ein einheitliches Pfarrdienstgesetz verabschiedet. Das ist auch lesben- und schwulenpolitisch von Bedeutung. Schließlich ist in den letzten Jahren in so manches Pfarrhaus die lesbische Pfarrerin mit ihrer Frau eingezogen, wirkt in so mancher Gemeinde der schwule Pastor, unterstützt von seinem Mann.
Und lesbische Pfarrerinnen und schwule Pfarrer waren vom Entwurf für das Pfarrdienstgesetz höchst alarmiert. Einige wandten sich an den LSVD um Unterstützung. Der Entwurf wollte nämlich vorschreiben: “In ihrer Amtsführung haben Pfarrerinnen und Pfarrer das Leitbild von Ehe und Familie zu vertreten.” In der Begründung hieß es dazu weiter: “Pfarrerinnen und Pfarrer haben schon im Hinblick auf die von ihnen vorzunehmenden Trauungen in ihrer Amtsführung das Leitbild von Ehe und Familie nach evangelischem Verständnis zu vertreten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst verheiratet sind. Andere Lebensgemeinschaften dürfen nicht zum Gegenstand der Verkündigung gemacht oder als der Ehe gleichstehend propagiert werden.”



