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Der beharrliche Kampf für den Schutz der Menschenrechte

Monica TabengwaPorträt von Monica Tabengwa, Co-Generalsektretärin von Pan Africa ILGA

Monica Tabengwa ist neben Yahia Zaidi Co-Generalsekretärin von Pan Africa ILGA (PAI). Sie selbst kommt aus Botswana, wo sie bei der NGO Legabibo mitarbeitete. Nach einem Aufenthalt in den USA lebt sie inzwischen in Kenia. Seit Jahren hatte sie ILGA-Konferenzen besucht, 2014 in Nairobi wurde sie für den PAI-Vorstand nominiert. Seit der letzten Konferenz in Nairobi 2014 hat sie zusammen mit Yahia Zaidi viel erreicht.

Monica berichtet, dass die afrikanische LSBTI-Bewegung vor 2014 eher schwach war. PAI führte keine Mitgliederversammlungen durch, Kontakt zwischen und zu den Mitgliedern gab es kaum. Zunächst kümmerte sie sich um die Registrierung von PAI in Südafrika. Als Anwältin hatte sie gute Kontakte zu dortigen Kolleg_innen. 2015 war die Registrierung durch. Zugleich wurden Büroräume gesucht, denn zunächst war PAI bei der NGO Iranti.org untergekommen. Doch schon letztes Jahr waren geeignete Räumlichkeiten für den regionalen LSBTI-Dachverband in Johannesburg gefunden. Mittel konnten akquiriert werden, um drei Stellen zu finanzieren, zwei volle Stellen für Kommunikation und Mitgliederbetreuung sowie die Geschäftsstellenleitung und eine halbe Stelle für Finanzen und Buchhaltung. Zudem wurde ein Strategieplan für die Jahre 2015–2017 erarbeitet. Mit der Durchführung der diesjährigen Konferenz hat PAI die sich gesteckten Ziele erreicht.

Die Konferenz in Johannesburg ist ein Riesenerfolg. 180 Delegierte aus über 30 afrikanischen Ländern sind in Johannesburg dabei. Die Bewegung wächst, sie ist jung, die Mehrheit der Delegierten ist unter 30. Es herrscht Aufbruchstimmung zwischen Algier und Kapstadt. Transphobie und homophobe Gesetze und Hassreden können den kontinentalen Elan und die Begeisterung nicht stoppen. Im Gegenteil: Sie sind den Aktivist_innen Ansporn, sich umso mehr für ihre Rechte einzusetzen. Und dies in immer mehr Ländern, auch in Diktaturen wie Äthiopien.

Die regionale Konferenz dient dem Informationsaustausch, Networking, gegenseitigen Kennenlernen. Sie ist eine sehr wertvolle Arbeit für die kontinentale Arbeit. PAI kümmert sich um die Organisation der Überzeugungsarbeit bei den UN in Genf und New York und der Afrikanischen Kommission zum Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Völker in Banjul, Gambia.

Zu den UN-Mechanismen und UPR-Verfahren in Genf hat PAI bereits drei Trainings durchgeführt. 2015 fand in Namibia ein zweitägiges Seminar mit 20 Teilnehmenden aus zwölf Ländern statt. Inhalte waren u.a. das Verfassen von Parallelberichten, die Mechanismen beim UPR-online-Verfahren, die Arbeit mit Diplomat_innen proaktiver Staaten in Genf. Noch stehen keine Mittel für die Entsendung von Aktivist_innen nach Genf oder New York zur Verfügung. Im letzten Jahr finanzierte die GIZ im Rahmen eines Projektes, in dem der LSVD als Berater zur Seite stand, ein zweites Training in Nigeria, an dem 25 Aktivist_innen teilnahmen. Das dritte Training fand gerade im Rahmen der PAI-Konferenz statt. Die Planungen gehen dahin, jährlich ein oder zwei Trainings durchzuführen, abhängig davon, welche Staaten gerade im UPR-Verfahren zur Überprüfung anstehen.

Ähnlich wie die UPR-Verfahren verfügt auch die Afrikanische Kommission in Banjul über Mechanismen, die von NGOs und Menschenrechtsverteidiger_innen genutzt werden können und müssen. Auch hier fehlen PAI die Mittel, um entsprechende Trainings für afrikanische Aktivist_innen durchführen zu können. Monica wünscht sich in diesem Bereich mehr Unterstützung aus Deutschland, das GIZ-Projekt war ein guter Anfang, so Monica.

2016 hat sie nicht wieder für den PAI-Vorstand kandidiert. Sie bleibt dem regionalen Verband aber erhalten, steht als Beraterin und Expertin im Bereich afrikanische Schutzmechanismen zur Verfügung. Jahreslanges Engagement und Beharrlichkeit zeitigen große Erfolge. Im April erhielt die LSVD-Partnerorganisation Coalition of African Lesbians (CAL) Beobachterstatus bei der Afrikanischen Kommission. Dafür hatte CAL seit 2008 gekämpft. Beharrungsvermögen zahlt sich auch auf nationaler Ebene aus. Dies zeigt der Fall der botswanischen LSBTI-Organisation Legabibo. Nach jahrelanger Prozessführung entschied der High Court Anfang des Jahres, dass Legabibo die Registrierung nicht länger mit Hinweis auf das bestehende antihomosexuelle Strafrecht versagt werden darf. Monica war von Anfang an in die Legabibo-Prozessführung eingebunden. Die Juristin ist eine unverzichtbare Expertin im Kampf für mehr Schutz für LSBTI in Afrika. Hier sind es eben die regionalen Schutzmechanismen der Afrikanischen Kommission und die nationalen Gerichte, die genutzt werden, um die Vision einer gerechteren Welt voranzubringen, in der die Rechte aller geschützt sind.

Klaus Jetz
Hirschfeld-Eddy-Stiftung



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