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Die Sprache der Gleichberechtigung, Vielfalt und Menschenrechte

Poster: The right to belong, Copyright: Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Poster mit von der US-Regierung eingeschränkten Begriffen 

Im Frühjahr 2025 veröffentlichte die New York Times einen Artikel mit dem Titel „These Words Are Disappearing in the New Trump Administration“ (dt.: „Diese Wörter verschwinden unter der neuen Trump-Regierung“). Er enthielt eine Liste von rund 200 Wörtern, deren Verwendung die Regierung als zu vermeiden oder einzuschränken gekennzeichnet hatte. Die Liste wurde auf der Grundlage von Mitteilungen der US-Regierung zusammengestellt, in denen die Löschung bestimmter Begriffe von Regierungswebsites angeordnet bzw. zur Vorsicht bei deren Verwendung geraten wurde. Wir veröffentlichen auf einem Poster die vollständige Liste der von der New York Times publizierten 200 Wörter in alphabetischer Reihenfolge.

Was sind das für Begriffe? Sie reichen von „zugänglich” bis „Frauen und unterrepräsentierte Gruppen“ und sind allen bekannt, deren Aufgabe es ist, die Menschenrechte gemäß der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) zu fördern und zu schützen, sei es in Nichtregierungsorganisationen oder in nationalen und internationalen Regierungen.

Einige dieser Begriffe tauchen in Titeln von verbindlichen internationalen Abkommen auf, andere kommen in deren Texten vor. Verbindliche Abkommen legen Verpflichtungen für Staaten fest. Zusammen mit nicht-verbindlichen Resolutionen und Erklärungen dienen sie als Grundlage für die Auslegung der Menschenrechte und sind gleichzeitig Bestandteil des Völkerrechts und der Arbeit multilateraler Organisationen. Es lohnt sich, die Verwendung einiger dieser Begriffe genauer zu betrachten.

Der Grundstein wurde 1948 gelegt, als die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedete. Darin heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“ (Art. 7). Der Begriff „gleich“ ist eines der zentralen Rechtskonzepte der AEMR und wird in der Praxis der Vereinten Nationen häufig zitiert. Im Jahr 1966 wurden diese Grundsätze im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (internationale Abkürzung: ICCPR) und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) weiter ausgearbeitet, darunter Nichtdiskriminierung, Freiheit von Diskriminierung, das Recht auf Gleichstellung von Männern und Frauen, Freiheit von Sklaverei und viele andere.

1965 verabschiedeten die Vereinten Nationen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD). 1979 wurde ein weiterer wegweisender Vertrag der Vereinten Nationen verabschiedet: das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), welches oft als „internationale Grundrechtecharta für Frauen” bezeichnet wird.

In der Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, die 1992 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, wird bekräftigt, dass „Angehörige von Minderheiten […] das Recht auf volle Teilnahme am kulturellen, religiösen, sozialen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben [haben]“ (Art. 2) und dass „[d]ie Staaten […] geeignete Maßnahmen erwägen [sollen], damit Angehörige von Minderheiten voll am wirtschaftlichen Fortschritt und an der wirtschaftlichen Entwicklung in ihrem Lande teilhaben können.“ (Art. 4). Erst 2006 ratifizierten die UN-Mitgliedstaaten das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD).

Auch in den Titeln und Bezeichnungen von UN-Sonderberichterstatter*innen und Unabhängigen Expert*innen der UN spielen diese Begriffe eine wichtige Rolle: Seit 1993 haben die Vereinten Nationen eine*n Sonderberichterstatter*in für zeitgenössische Formen des Rassismus, rassistischer Diskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, seit 1994 eine*n Sonderberichterstatter*in für Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit 2001 eine*n Sonderberichterstatter*in für die Rechte der indigenen Völker. Im Jahr 2011 hat der Menschenrechtsrat das Mandat des*der Unabhängigen Expert*in für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung eingerichtet und 2016 die Position eines*einer Unabhängigen Expert*in für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) geschaffen, der*die über die Menschenrechtslage berichtet, mit der LSBTIQ* konfrontiert sind.

Weitere dieser Begriffe finden sich in UN-Verträgen, Berichten und offiziellen Dokumenten. So fordert beispielsweise der Bericht „Hatred on the basis of religion or belief“ (dt.: Hass aufgrund von Religion oder Weltanschauung) der Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit dazu auf, „interreligiöse Stellungnahmen zur Verbundenheit und Solidarität mit denjenigen zu fördern, die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung angegriffen werden …“.

Die Sonderberichterstatterin für zeitgenössische Formen des Rassismus, rassistischer Diskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz schrieb 2019, dass „institutionelle Führungskräfte die erforderlichen Ressourcen bereitstellen müssen, damit Initiativen gegen Rassismus erfolgreich sein können“. Im Jahr 2020 heißt es im Bericht des UN-Generalsekretärs an die Generalversammlung der Vereinten Nationen über die „Durchführung der Internationalen Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“, dass „die Erhebung dieser Daten ein erster Schritt ist, um die Herausforderungen, denen Gemeinschaften afrikanischer Herkunft gegenüberstehen, sichtbar zu machen“.

Im Jahr 2024 veröffentlichte der gleichnamige Sonderberichterstatter seinen Bericht „Racism, racialdiscrimination, xenophobia and related forms of intolerance(dt.:Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Formen der Intoleranz). Darin wurden Algorithmen untersucht und festgestellt, dass „eine häufige Form von Vorurteilen in Tools der künstlichen Intelligenz aus der Art und Weise resultiert, wie Algorithmen konzipiert sind. Wenn Vorurteile in Designentscheidungen eingebettet sind, kann ein Algorithmus zu vorurteilsbehafteten Ergebnissen beitragen.“ Im selben Jahr legte der UN-Generalsekretär einen „Überblick über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und des Systems der Vereinten Nationen zur Förderung einer Kultur des Friedens“ vor, wobei ein Beispiel lautete: „Weltpolitiker, Aktivisten und Wissenschaftler kamen zusammen, um Methoden zur Förderung des gegenseitigen Respekts und Verständnisses zwischen verschiedenen Gemeinschaften auf der ganzen Welt zu diskutieren.“

Viele andere Berichte beziehen sich auf „Chancengleichheit“, „Ungerechtigkeit“ und „Ausgrenzung“. Schließlich tauchen Begriffe wie „zugänglich“, „Interessenvertretung“ und „Zugehörigkeit von Personen“ wiederholt in den Verträgen selbst auf.

Der pinke Faktor in aktuellen internationalen Debatten über Menschenrechte

Mit diesem Poster möchten wir dazu ermutigen, UN-Texte zu lesen, sich über UN-Konventionen zu informieren, die Arbeit von UN-Sonderbeauftragten und anderen UN-Mandatsträger*innen zu verfolgen und deren Berichte tatsächlich zu lesen. Diese Texte sind verständlicher, als oft angenommen wird. Es ist ermutigend zu wissen, dass das Völkerrecht auf unserer Seite steht. UN-Debatten und ‑Beschlüsse prägen das Völkerrecht. Sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form entwickeln sie eine spezifische Terminologie und ein gemeinsames Verständnis. Dieser Streit um Worte ist auch ein Streit um Menschenrechte – um ihre Anerkennung, ihre Geltung und ihre Umsetzung.

Im Dezember 2025 veröffentlichte PEN USA eine erweiterte Liste mit mehr als 350 Begriffen. PEN schrieb dazu, dass sie Zensur und Einschüchterung durch die US-Regierung ablehnen und betonte das Recht auf freie Meinungsäußerung, das durch die Verfassung der USA garantiert und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Einige der Begriffe auf der Vorderseite dieses Plakats wie Advocacy, Gleichberechtigung oder soziale Gerechtigkeit, stehen im Mittelpunkt des Projekts „Der Pinke Faktor“ der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Andere wie Geschlecht, Barriere oder Gerechtigkeit für rassistisch Diskriminierte sind entscheidend für Bündnisse oder Debatten in bestimmten Bereichen der internationalen Zusammenarbeit. Die Begriffe werden in vielfältigen Kontexten verwendet. Viele werden von sozialen Bewegungen weltweit genutzt, um ihre Anliegen zu formulieren. Sie beziehen sich auf Klima, Geschlecht, Gerechtigkeit, Behinderung, Rassismus, Gesundheit, Vielfalt, Frauen und marginalisierte Gruppen. Sie sind Teil der Sprache von NGOs, von Aktivismus und sozialen Kämpfen für den Umweltschutz oder die Rechte marginalisierter und benachteiligter Gruppen und von Minderheiten. Und sie sind Bestandteil wissenschaftlicher Terminologien in vielen Bereichen, wie in der geschlechtersensiblen Medizin.

Gleichzeitig spielen viele dieser Begriffe eine zentrale Rolle in den Debatten und Konventionen der Vereinten Nationen, d. h. sie sind grundlegende Elemente der Sprache der Menschenrechte und des Völkerrechts. Nicht nur NGOs und Aktivist*innen verwenden sie, sondern auch Vertreter*innen aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, sei es in der UN-Generalversammlung als kollektivem Organ der UN-Mitgliedsstaaten, im Sicherheitsrat, im Menschenrechtsrat oder in den Unterorganisationen der UN.

Die Wirkung von Worten

Die Vereinten Nationen spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Sprache und der Standards der Menschenrechtsarbeit – gegen Rassismus und zur Stärkung der Rechte von Frauen, von queeren Menschen, von Menschen mit Behinderungen und anderen. Wir sind überzeugt von der Bedeutung von Worten und der Relevanz von UN-Konventionen, UN-Resolutionen sowie der Arbeit und den Berichten der UN-Sonderberichterstatter*innen.

Auf UN-Ebene hat die jüngere Geschichte der Emanzipation einzelner Gruppen – angetrieben durch soziale Bewegungen weltweit – zu bedeutenden Fortschritten geführt, unter anderem für die Menschenrechte von Frauen, von Schwarzen und Indigenen, von queeren Menschen, von Menschen mit Behinderungen und von anderen marginalisierten Gruppen.

Meilensteine der Vereinten Nationen für LSBTIQ*-Personen

Im Jahr 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen seine erste Resolution zu Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, die von Südafrika eingereicht worden war. Im Jahr 2015 veröffentlichte das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) einen Bericht mit dem Titel „Discrimination and violence against individuals based on their sexual orientation and gender identity“ (dt.: Diskriminierung und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität). Im Jahr 2016 ernannte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine*einen Unabhängigen Expert*in für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität (SOGI).

Im Jahr 2023 veröffentlichte dieser Unabhängige Experte einen Bericht über die Auswirkungen des Kolonialismus auf LSBTIQ*-Personen. Darin wird argumentiert, dass der europäische Kolonialismus des 19. Jahrhunderts eine der Hauptursachen für Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in vielen Regionen der Welt ist. Im Jahr 2024 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine bahnbrechende Resolution zu den Rechten von intergeschlechtlichen Menschen, die von Australien, Chile, Finnland und Südafrika eingebracht wurde und den Titel „Combating discrimination, violence and harmful practices against intersex persons“ (dt.:Bekämpfung von Diskriminierung, Gewalt und schädlichen Praktiken gegen intergeschlechtliche Menschen) trägt.

Diese UN-Dokumente sind für den Aktivismus und für die strategische Prozessführung von großer Bedeutung. Ihre bibliografischen Referenzlisten bieten einen hervorragenden Ausgangspunkt für weitere Recherchen und Lektüre. Und am wichtigsten ist: Sie erkennen die Würde und Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Personen an und bekräftigen diese.

Gleichzeitig hat in diesem Zeitraum die Unterstützung für rechte Parteien, für nationalistische Bewegungen und rassistische Ideologien in vielen liberalen Demokratien der Welt zugenommen. Dies deutet auf parallele Entwicklungen hin: Auf der einen Seite gibt es Fortschritte, auf der anderen Seite einen Anstieg rechter Tendenzen und Autoritarismus. Wir können es uns nicht leisten, mit unseren Bemühungen nachzulassen. Die Menschenrechte von queeren Menschen und anderen marginalisierten Gruppen sind weiterhin gefährdet, und jede Generation muss neu für Akzeptanz und Respekt gewonnen werden.

Bündnisse bilden, basierend auf zwei Prinzipien: Das Recht, dazuzugehören und das Recht, anders zu sein

Zusammenarbeit und Solidarität sind entscheidend. Alle Studien darüber, wie auf die derzeitige Gegenbewegung reagiert werden sollte, zeigen, dass Allianzen für die Verteidigung der Menschenrechte und demokratischer Institutionen von entscheidender Bedeutung sind. Eine eindeutige Erkenntnis aus den Veranstaltungen des Projekts „Der Pinke Faktor” ist: Wir müssen Bündnisse bilden. Dabei sind neben dem Ziel, die Menschenrechte zu schützen, zwei Prinzipien besonders wichtig:

1) Das Recht, anders zu sein: Jede*r hat das Recht, anders zu sein. Das Recht, anders zu sein, ist das wesentliche Merkmal einer auf Menschenrechten basierenden Demokratie. Es ist das Recht auf Individualität im Sinne einer Abweichung von der Mehrheit.

2) Das Recht, dazuzugehören: Jeder Mensch hat das Recht dazuzugehören. Das Recht zu denen zu gehören, die eine Familie gründen dürfen, galt für Schwule, Lesben und trans* Personen lange Zeit nicht. Das Recht zu denen zu gehören, die zur Schule gehen dürfen, bleibt Frauen und trans* Personen in vielen Ländern verwehrt. Das Recht zu denen zu gehören, die wählen und gewählt werden dürfen, wurde Frauen und Schwarzen lange Zeit vorenthalten.

Ohne das Recht, anders zu sein, und das Recht dazuzugehören, bewegt sich alles in Richtung Homogenität und Ausgrenzung. Das heißt aber auch, dass wir bereit sein müssen, Bündnisse mit Menschen zu bilden, die anders sind als wir – die einen anderen Glauben, eine andere Herkunft, andere Lebensstile oder Auffassungen von Heimat, Identität, Familie, Geschlechtern oder Gerechtigkeit haben. Wir können Allianzen mit allen bilden, die davon ausgehen, dass wir dazugehören. Wir als queere Menschen, wir als intersektionale Wesen. In Bündnissen ist es entscheidend zu verstehen, dass die Zugehörigkeit zu einer demokratischen, auf Menschenrechten basierenden Allianz auch bedeutet, die Fähigkeit zum Zuhören zu kultivieren. Wir müssen bereit sein, in unterschiedlichen Sprachen zu arbeiten, akademischen und nicht-akademischen, und Ausdrucksformen anzuerkennen, die sich von unseren eigenen unterscheiden. Der Weg in die Zukunft liegt nicht darin, die Sprache, die wir verwenden, einzuschränken, sondern sie zu erweitern.

Auf Worte kommt es an: Warum Präzision wichtig ist

Wir müssen darauf achten, dass unsere Sprache präzise ist und dass wir nicht die Begriffe der Autoritären und der Gegner*innen der Demokratie übernehmen. Ein Beispiel dafür ist Putins perfide Begriffsbildung „Anti-Propaganda-Gesetze“ für rechtliche Vorschriften, die selbst neutrale, wissenschaftlich fundierte Informationen über die Existenz von Homosexualität verbieten. Im Kern handelt es sich dabei um Anti-LSBTIQ*- und Anti-Menschenrechtsgesetze. Das „Anti-Propaganda-Gesetz“ selbst ist Propaganda.

Weitere Beispiele sind politische Kampfbegriffe wie „Gender-Ideologie“, „Mainstream-Medien“ oder „Staatsmedien“. Solche Bezeichnungen haben eine zerstörerische Wirkung, indem sie akademische Disziplinen diffamieren oder öffentlich-rechtliche Medien diskreditieren. Sie untergraben den Grundgedanken einer faktenbasierten Berichterstattung und das Konzept der Wahrheit.

Das gilt auch für den Begriff „Anti-Gender-Bewegung“, der eine breite Palette von menschenrechtsfeindlichen Aktivitäten staatlicher und nichtstaatlicher Akteur*innen bezeichnet. Es ist keine „Bewegung“ im Sinne einer sozialen Bewegung. Vielmehr handelt es sich um ein gut finanziertes, antidemokratisches Projekt, das darauf abzielt, Debatten zu vergiften und Menschenrechtsstandards für Frauen, Migrant*innen, Minderheiten und LSBTIQ*-Personen zurückzudrängen. Die treibenden Kräfte sind autoritär orientierte Einzelpersonen und Gruppen sowie fundamentalistische NGOs, die sich gegen etablierte Verfahren der Vereinten Nationen richten und bewusst Initiativen behindern, die für den Zugang zu Menschenrechten oder Gesundheitsversorgung und an der Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsziele arbeiten. Russland, der Vatikan und die Organisation für Islamische Zusammenarbeit agieren dabei auf derselben Seite wie nordamerikanische private Geldgeber*innen, die mit christlich-fundamentalistischen Gruppen verbunden sind.

Seit Januar 2025, mit dem Amtsantritt der zweiten Trump-Regierung, haben die Vereinigten Staaten die Seiten gewechselt und fördern disruptive Initiativen in UN-Institutionen. Die USA sind so zu einem mächtigen Akteur in dieser gegen die Menschenrechte gerichteten Dynamik geworden.

Wir sollten uns nicht die vergiftete Sprache unserer Gegner*innen zu eigen machen. Wir sollten darauf achten, dass unsere Sprache präzise ist. Wir müssen uns gegen die Verbreitung von Lügen und Desinformation wehren. Wir müssen es vermeiden Begriffe zu übernehmen, die von Gegner*innen der Demokratie und des Pluralismus propagiert werden. Stattdessen sollten wir die Sprache der Menschenrechte verwenden – und sie wertschätzen.

Wichtige Abkürzungen

BIPOC: Black, Indigenous, and People of Color – deutsch: Schwarze, Indigene und People of Color (internationale Selbstbezeichnung von/für Menschen mit Rassismuserfahrungen)

DEI: Diversity, Equity and Inclusion – deutsch: Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion; Rahmenbedingungen zur Förderung einer fairen Vertretung historisch benachteiligter Gruppen

GBV: gender-based violence – deutsch: geschlechtsspezifische Gewalt

Latinx: geschlechtsneutraler Begriff für eine Person lateinamerikanischer Herkunft

LGBT: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender – deutsch: Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* Personen

LGBTQ: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, and Queer — deutsch: Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* Personen und queere Menschen

Mx: geschlechtsneutrale Form von Mr. oder Ms.

Non-binary: Geschlechtsidentität, nicht ausschließlich weiblich oder männlich – deutsch: non-binär

Das Poster auf Englisch kann hier heruntergeladen und kostenlos bestellt werden: [LINK]

Eine Publikation der Hirschfeld-Eddy-Stiftung im Rahmen des Projekts: „Der pinke Faktor. Die Rolle von LSBTIQ* im globalen Streit um Werte, Ressourcen und Vorherrschaft“.

BMJV
HES


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