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Ehe Für Alle — eine Chronik

07. Juli 2017: Der Bundesrat beschließt bereits am 7. Juli die einfachgesetzliche Ehe-Ööffnung endgültig.

30. Juni 2017:  Abstimmung im Bundestag: 393 Abgeordnete stimmen für Gleichstellung, 226 dagegen und vier enthalten sich.

28. Juni 2017: Der Rechtsausschuss des Bundestages empfiehlt mehrheitlich, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf Grundlage des Gesetzentwurfes des
Bundesrats geöffnet werden soll.

27. Juni 2017: CDU und CSU heben den Fraktionszwang auf.

26. Juni 2017: Kanzlerin Merkel rückt auf einer Podiumsdiskussion von ihrer Blockade bei der Ehe-Öffnung ab und schlägt die Freigabe der Abstimmung im Parlament als Gewissensfrage für die Abgeordneten vor.

25. Juni 2017: Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz verpflichtet sich in seiner Rede beim SPD-Bundesparteitag: “Ich werde keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem die Ehe für alle nicht verankert ist.”

24. Juni 2017: Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner erklärt ebenfalls: Ohne Ehe für alle keine Koalition

17. Juni 2017: Auf ihrem Parteitag machen die Grünen die Ehe für alle zur Koalitionsbedingung

April 2017: Der LSVD verabschiedet auf seinem 29. LSVD-Verbandstag seine Forderungen zur Bundestagswahl 2017. U.a. möchten wir von den Parteien wissen: Werden Sie einen Koalitionsvertrag nur dann unterzeichnen, wenn darin die Öffnung der Ehe enthalten ist (2.3.)?

12.01.2017:  Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind 83% der Bürger*innen für die Eheöffnung.

28.09.2015: Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Öffnung der Ehe. Als Sachverständiger nimmt LSVD-Sprecher Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland teil.

25.09.2015: Der Bundesrat beschließt auf Initiative von Rheinland-Pfalz erneut einen Gesetzentwurf zur Ehe für alle.

10.06.2015: Bündnis 90/Die Grünen bringen erneut einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe in den Bundestag ein.

Juni 2015: Nach der Volksabstimmung in Irland startet der LSVD zusammen mit Campact eine Online-Petition zur Öffnung der Ehe in Deutschland. Über 100.000 unterschreiben.

Mai 2014: Mit der Aktion „Grundgesetz statt Bauchgefühl“ protestiert der LSVD im vor dem Bundeskanzleramt für eine Gleichstellung beim gemeinschaftlichen Adoptionsrecht.

23.10.2013 Die Fraktion Die Linke bringt einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe in den Bundestag ein.

Bundestagwahl 2013: Neben den Der LSVD schickt den Parteien die Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl und veröffentlicht die Antworten. Ebenso veröffentlicht der LSVD einen Gesamtübersicht, wie sich die Abgeordneten des Bundestags bei namentlichen Abstimmungen zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen verhalten haben. Es wird viel versprochen, auch in einer Podiumsrunde mit Spitzenpolitiker *innen unter dem Motto „Ehe für alle
jetzt!“ stellen sich Spitzenpolitiker *innen der Diskussion. Es wird viel versprochen, unter anderem „100 Prozent Gleichstellung“. Der LSVD pocht nach der Wahl auf Einhaltung der Versprechen und demonstriert am Ort der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD lautstark für gleiche Rechte. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag wird freilich eine Enttäuschung.

06.06.2013: Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht sein Urteil zum Ehegattensplitting für Eingetragene Lebenspartnerschaften. Es verlangt die steuerrechtliche Gleichstellung und ordnet eine rückwirkende Änderung zum 1. August 2001 an. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für alle Bürgerinnen  und Bürger, unabhängig von der sexuellen Identität.

22.03.2013: Als erstes Verfassungsorgan votiert der Bundesrat für die Öffnung der Ehe.  Am Tag der Abstimmung demonstriert der LSVD vor dem Bundesrat seine Unterstützung der Gesetzesinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung ignoriert das Votum der Länderkammer.

Februar 2013: Das Bundesverfassungsgericht beurteilt das für Eingetragene Lebenspartnerschaften geltende Verbot der Co-Adoption eines adoptierten Kindes (Sukzessivadoption) als verfassungswidrig.

2012 Das Verfassungsgericht urteilt bei der Grunderwerbsteuer und dem Familienzuschlag zugunsten der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.

30.07.2011: Der LSVD veranstaltet im Berliner Roten Rathaus die Konferenz „10 Jahre Lebenspartnerschaft – Reif für die Ehe“. Nach den überwiegend erfolgreichen juristischen Kämpfen um die Verbesserung der
Lebenspartnerschaft wird nun die Ehe-Forderung wieder stärker in den Vordergrund gerückt.

2011: Erst der Wahlsieg von Grün-Rot macht es auch im Südwesten möglich: 10 Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beschließt Baden-Württemberg als letztes Bundesland, dass Eingetragene
Lebenspartnerschaften überall am Standesamt geschlossen werden können. Auch an vielen anderen Fronten führt der LSVD den Kampf gegen noch ausstehende Gleichstellungen in Bund und Ländern weiter. So gelingt z.B.
2011 endlich auch in Nordrhein-Westfalen die Gleichstellung im Landesbeamtenrecht. Auf Bundesebene mauert sich dagegen die schwarzgelbe Regierungskoalition weiter ein.

07.07.2009: Das Bundesverfassungsgericht trifft eine Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft und verhilft der Gleichstellung zum Durchbruch.

01.01.2009: Erfolg der Aktion „Keine halben Sachen!“: Das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform tritt in Kraft und bringt eingetragenen Lebenspartnerschaften gleiche Freibeträge.

13.06.2007: Der LSVD initiiert die Kampagne “Keine halben Sachen!” zur steuerrechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften.

01.01.2005: Das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts tritt in Kraft. Dadurch werden u.a. die Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe im Zivilrecht beseitigt, die Stiefkindadoption von leiblichen Kindern des Partners oder der Partnerin zugelassen und die Lebenspartner bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente mit Ehegatten gleichgestellt.

Sommer 2004: Lobbyarbeit zum Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes und Beginn der Kampagne “Gleiche Rechte für gleiche Pflichten. Nur das ist fair!”

17.07.2002: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und bestätigt unsere Auffassung, dass der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht hindert, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.

09.04.2002: Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsklage der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Das Bundesverfassungsgericht gibt auch dem LSVD
offiziell Gelegenheit, in der Verhandlung Stellung zu nehmen — ein weiterer großer Schritt hin zur Normalität in unserem Land.

01.08.2001: Das Lebenspartnerschaftsgesetz tritt in Kraft. Der LSVD gratuliert den ersten homosexuellen Paaren, die zum Standesamt gehen.

18. 07.2001: Das BVerfG in Karlsruhe lehnt den Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ab: Grünes Licht für die Lebenspartnerschaft

Sommer 2001: Der LSVD protestiert unter dem Motto „Im Namen des Volkes: Traut Euch!”  gegen die Verfassungsklagen von Bayern, Sachsen und Thüringen. Durch einen Eilantrag wollen sie verhindern, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz am 1. August in Kraft tritt, scheitern aber beim Bundesverfassungsgericht.

21.12.2000: Als erstes Land der Welt öffnen die Niederlande die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Das entsprechende Gesetz tritt am 01.04.2001 in Kraft.

10.11.2000: Der Bundestag beschließt das Lebenspartnerschaftsgesetz. Zehn Jahre zäher Überzeugungsarbeit des LSVD haben sich gelohnt. Unserem Verband ist es gelungen, die öffentliche Meinung auf seine Seite zu bringen.

03.08.2000: Demonstration des LSVD vor der CDU-Parteizentrale in Berlin, die unter dem Motto „Ja zur Toleranz, Nein zur Ehe!” eine Kampagne gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft starten will. Die Union beharrt zwar offiziell auf ihrem „Nein” zur Lebenspartnerschaft, stellt ihre Öffentlichkeitskampagne aber bald darauf stillschweigend ein.

04.07.2000: Der Druck auf die Regierungsparteien hat Erfolg: Die Fraktionen von SPD und Grünen beschließen jeweils einstimmig, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Bundestag
einzubringen.

1999/2000: Der LSVD erhöht den Druck auf die Regierung. Gemeinsam mit sechs weiteren bundesweiten Verbänden, der Zeitschrift Queer und dem Internetmagazin Eurogay wird eine Postkarten- und Email-Aktion zur
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare gestartet.

30.03.1999:: Mit dem Aufruf „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe” gibt der LSVD den Startschuss zur „Aktion JA-Wort”. Ziele sind die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare mit der Ehe sowie die volle gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen.

17.01.1999: Gemeinsam mit weiteren Verbänden organisiert der SVD Protestaktionen gegen ein Hirtenwort der Katholischen Bischöfe. Darin wurde die Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften als „schädlich für die
Menschen” und „zerstörerisch für die Gesellschaft” bezeichnet.

14.05.1997: Erstmals findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine offizielle Anhörung zur rechtlichen Anerkennung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften statt. Manfred Bruns legt als Sachverständiger den SVD-Standpunkt dar.

19.08.1992: Aktion Standesamt. 250 schwule und lesbische Paare beantragen bundesweit das Aufgebot zum Zwecke der Eheschließung.

Sommer 1991: Der SVD (heute LSVD) veröffentlicht zusammen mit den „Schwulen Juristen“ einen Gesetzentwurf über „die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts”.

1990: Der Schwulenverband in Deutschland SVD (heute LSVD) fordert in seinem ersten Grundsatzprogramm die Öffnung der Ehe.

1989: Dänemark führt als erstes Land weltweit die Eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein.

Ende der 1980er: Volker Beck, Günter Dworek und Manfred Bruns veröffentlichen mehrere Papiere, in denen erstmalig in der Bundesrepublik die Schaffung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Paare gefordert wurde. Sie bewerteten das Eheverbot für Lesben und Schwule als eine schwerwiegende Diskriminierung sei und betonten die Wichtigkeit einer Anerkennung von lesbischen und schwulen Partnerschaften für die gesellschaftliche  Akzeptanz und Emanzipation insgesamt.



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