Kategorien
Veranstaltungen Verband

Freiheit ist ansteckend

Freiheit, Gleichheit und Respekt — Berliner Manifest gegen Homophobie und Transphobie

Beschluss vom 26. LSVD-Verbandstag (Berlin, April 2014)

Berliner Manifest LogoFür eine demokratische Gesellschaft sollte es Standard sein, dass Lesben, Schwule und Transmenschen als gleichberechtigter Teil gesellschaftlicher Normalität gelten. Das ist in Deutschland offensichtlich noch nicht der Fall. Noch immer gibt es nicht die gleichen Rechte. Die Debatten der letzten Monate über öffentliches Coming-out, über Forderungen nach (Re-)Tabuisierung der Existenz von Lesben und Schwulen und die Legitimität von Diskriminierung zeigen: Homophobie ist nach wie vor virulent.

Gleichzeitig ist es ermutigend, wie viele Stimmen sich in der Öffentlichkeit gegen Homophobie stark machen. Lesben, Schwule und Transgender sind nicht auf sich allein gestellt. Es ist eine historisch höchst bedeutsame Zäsur, dass sich heute eine breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland stabil für Gleichberechtigung und  Anerkennung ausspricht, dass die Mehrheit der Menschen in einer Gesellschaft der Freien und Gleichen leben will ohne Diskriminierung und Herabwürdigung von Lesben, Schwulen und Transmenschen.

Diese freundliche Grundstimmung kann aber kein Ruhekissen sein. Die jüngsten Entwicklungen in Deutschland und vielen anderen Ländern zeigen, dass um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt täglich neu gerungen werden muss. Homophobe sind in Deutschland heute eine Minderheit. Aber sie haben angefangen, neu zu mobilisieren, und sie sind nicht ohne Wirkung. Denn homophobe Parolen verletzen. Sie treffen junge Menschen im Coming-out. Sie schlagen Wunden bei Eltern, deren Kind wegen seiner Homosexualität gemobbt wird. Sie würdigen Regenbogenfamilien und indirekt Alleinerziehende herab, die Eltern wie die Kinder. Sie bieten Gewalttätern ideologische Rechtfertigung. Sie sind ein Angriff auf die Würde des Menschen.

Es gibt kein Recht auf Diskriminierung

Homophobe kommen nicht damit zurecht, dass Lesben, Schwule und Transgender in einer Reihe von westlichen Ländern demokratische Mehrheiten davon überzeugen konnten, dass ihr Anspruch auf Freiheit, Gleichheit und Respekt gerecht ist. Deshalb versuchen politische und religiöse Kräfte, die oft selbst für die Unterdrückung und Ausgrenzung in der Vergangenheit verantwortlich zeichnen, sich nun ihrerseits als diskriminierte Minderheit darzustellen. Sie fordern für sich Sonderrechte, um weiter ausgrenzen zu können: in der Schule, in Beschäftigung und Beruf und im gesamten öffentlichen Leben. Häufig werden dafür religiöse Überzeugungen als Begründung genannt. Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Das gilt aber genauso für den Gleichheitsgrundsatz. Es gibt keine Hierarchie zwischen Grundrechten. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist daher kein Freibrief für die Unterdrückung anderer. Niemand darf an seiner Religionsausübung gehindert werden, wenn diese im Rahmen von Recht und Gesetz erfolgt. Aber niemand hat das Recht, seine Überzeugungen zur allgemeingültigen Norm zu erklären, nach der sich andere richten müssen.

Das Recht auf gleiche Sichtbarkeit

Es ist ein Klassiker homophober Argumentation, Lesben und Schwule immer auf Sexualität zu reduzieren, sowie Homo- und Heterosexuelle stur mit unterschiedlichen Maßstäben zu messen. Partnerschaft, Verantwortung, füreinander Einstehen messen die Homophoben keinerlei Wert zu, wenn die Partner gleichgeschlechtlich sind. Sie denken immer nur an Sex. Von Lesben und Schwulen wird dann gefordert, ihre „sexuelle Neigung“ habe privat zu bleiben. Bei einem öffentlichen Coming-out wird über „Zurschaustellung“ geklagt. Die gleichen Kritiker finden aber nicht das Geringste dabei, wenn sich heterosexuelle Ehepaare öffentlich inszenieren, wenn z.B. in Wahlkämpfen stolz die Gattin und der Nachwuchs präsentiert werden. Homophobe kämpfen für Ungleichheit: Sie selbst wollen sich im öffentlichen Leben frei und expressiv bewegen können, Lesben, Schwule und Transgender sollen im stillen Kämmerlein bleiben. Jeder hat das Recht wegzusehen, wenn einem etwas nicht gefällt. Niemand hat aber das Recht, Lesben, Schwulen und Transgender den öffentlichen Raum zu verwehren. Bis heute kann selbstverständliches, offenes Auftreten für Lesben, Schwule und Transgender riskant sein – nicht nur in Schule und Beruf, sondern auch auf der Straße. Allein der Anblick einer Drag Queen, eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschlagen. Die Schreibtischtäter waschen dann ihre Hände in Unschuld. Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit an jedem Ort ohne Angst und Anfeindung verschieden sein zu können. Dafür braucht es eine zielgenaue Antidiskriminierungspolitik. Das Erkennen und die Erfassung homophober und transphober Straftatenmüssen deutlich verbessert, Polizei und Justiz müssen entsprechend sensibilisiert und fortgebildet werden.

Homosexualität ist genauso wenig ansteckend wie Heterosexualität

Gesetze gegen „Homosexuelle Propaganda“, Widerstand gegen ein gleiches Adoptionsrecht, eine Massenpetition gegen eine angemessene Berücksichtigung sexueller Vielfalt im Schulunterricht: Homophobe fantasieren gerne eine „Ansteckungsgefahr“, die angeblich von Homosexualität ausgehe, dämonisieren Schwule und Lesben als Gefahr für Kinder und Jugendliche. Bis vor 20 Jahren war diese „Verführungstheorie“ auch in Deutschland Grundlage diskriminierender Strafgesetzgebung in § 175 StGB. Es ist grotesk: Trotz der überwältigenden Präsenz von heterosexuellen Vorbildern in jeder Gesellschaft dieser Welt, trotz immer noch virulenter Diskriminierung (und Ächtung und Verfolgung der Homosexualität in vielen Ländern) fürchten Homophobe, dass Menschen sintflutartig aus der Heterosexualität desertieren und wollen deshalb ständig Dämme bauen. Homosexualität ist kein „Lebensstil“. In der wissenschaftlichen Diskussion wird davon ausgegangen, dass es keine „freie Entscheidung“ zur Homo- oder Heterosexualität gibt. Und selbst wenn es diese Wahl gäbe, hätte niemand das Recht, Menschen, diese Freiheit zu beschneiden. Aber das ist Theorie. In der Realität geht es darum, dass Menschen die Freiheit haben, das zu leben, was sie sind. Deshalb ist es auch ein Gebot der Freiheit, dass niemand in menschenverachtende „Therapien“ gedrängt werden darf, die seine Homosexualität „umpolen“ wollen. Solche „Heilungsangebote“ sind nicht nur beleidigend, weil sie Homosexualität immer als Defizit diffamieren, sondern bergen erwiesenermaßen Gefahren für die psychische Gesundheit. Sie dürfen keinesfalls vom Staat gefördert werden. Der Staat hat hier vielmehr Schutzpflichten und muss gesetzlich verhindern, dass Minderjährige solchen gesundheitsgefährdenden „Therapien“ ausgesetzt werden.

Keine Ausgrenzung von Minderheiten als Mittel der Politik

Rechtspopulisten und religiöse Fundamentalisten in Europa und den USA feiern die repressive Politik in Putins Russland, das respektvolles und selbst neutrales Reden über Lesben, Schwule und Transgender als „Homosexuelle Propaganda“ unter Strafe stellt. Einige afrikanische Staaten verschärfen ihre ohnehin schon drakonischen Strafgesetze gegen Homosexuelle. Die Gegner von Freiheit und Gleichheit haben Antihomosexualität wieder als Mittel der Politik entdeckt. Haben sie früher oft versucht, Homosexualität durch einen eisernen Vorhang des Schweigens unter gesellschaftliche Quarantäne zu halten, reden sie heute unaufhörlich darüber. Diese Machthaber wollen Sündenböcke schaffen, um von Korruption, Armut und Unterdrückung abzulenken. Sie schlagen verbal oder physisch auf Lesben, Schwule und Transgender ein, wollen damit aber auch die Freiheit aller treffen. Denn das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und Selbstbestimmung wird für alle eingeschränkt. Homophobe Machthaber wissen: Nicht die Homosexualität ist ansteckend, sondern der Wunsch nach Freiheit. Diesen Wunsch fürchten sie. Deshalb zielt homophobe Propaganda darauf, alle Andersdenkenden einzuschüchtern. Nicht die Homosexualität ist eine Erfindung der Moderne, sondern die politische Aufladung der Homophobie. Die globale Antwort darauf muss die konsequente Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsbildung sein. Wir müssen vermitteln, dass es ein Gewinn für alle ist, wenn es gelingt, aus der unseligen Tradition der Verfolgung auszubrechen. Freiheitsrechte werden gestärkt, Menschen werden vom Rand in die Mitte geholt und können dort ihr Potenzial für die Gesellschaft entfalten.

Schule der Vielfalt

Die besten Methoden, um wirksam gegen Homophobie (und homophobe Vorurteile) anzukämpfen, sind Begegnung und Dialog. Homophobie nimmt signifikant ab, wenn Menschen offen lesbisch und schwul Lebende kennenlernen. Das wissen die Homophoben. Deshalb schreien sie „Umerziehung“, wenn in der Schule das Sprechen über die bestehende sexuelle Vielfalt nicht mehr tabuisiert werden soll. Sie wollen verhindern, dass ihre Töchter und Söhne mit Werten und Ideen in Berührung kommen, die in ihren eigenen Familien nicht gelebt werden. Denn sie möchten nicht, dass ihre Kinder eine eigene Meinung entwickeln, sondern wollen ihr vordemokratisches Weltbild fortpflanzen, in dem Anders Lebende und Anders Liebende keinen legitimen Platz haben.

Jugendliche im Coming-out erleben Schule oft als homophoben Ort. Mobbing, Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, können den Bildungserfolg und damit den ganzen späteren Lebensweg massiv beeinträchtigen. Schon deshalb gehört es originär zum Bildungsauftrag der Schule, Diskriminierungen entgegenzuwirken, sachlich und angemessen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten zu informieren.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transmenschen und Intersexuelle tauchen in kaum einem Schulbuch auf, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Regenbogenfamilien werden darin weitgehend totgeschwiegen. Warum kann in der Textaufgabe im Mathebuch nicht auch einmal der Einkaufswagen einer Regenbogenfamilie — Mutter, Mutti und Kind — als Rechenbeispiel dienen? Sowohl in Unterrichtsinhalten, Lernmitteln als auch im Schulalltag muss deutlich werden: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transmenschen und Intersexuelle sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Die Information darüber darf nicht allein im Kontext der Biologie oder Sexualerziehung geschehen. Wie kann man die Werke von Thomas Mann verstehen, wenn man nichts über dessen Homosexualität erfährt? Auch im Deutsch‑, Fremdsprachen‑, Politik‑, Sozialkunde‑, Ethik- oder im Geschichtsunterricht müssen Informationen über gleichgeschlechtliche Lebensweisen, über Diskriminierung und Emanzipationsgeschichte vermittelt werden.

Die Medien müssen ihre Verantwortung ernst nehmen

Die Gedanken sind frei. Das gilt auch für diskriminierende Gedanken. Alle, die für Bürgerrechte eintreten, sollten sehr zurückhaltend sein, in Meinungsfragen nach dem Staatsanwalt zu rufen. Zur Meinungsfreiheit gehört auch, Lesben, Schwule und Transgender für sündhaft, moralisch verwerflich etc. halten zu können. Die Grenzlinie ist dort zu suchen, wo solche Haltungen zu Handlungen führen, die in die Rechte anderer Menschen eingreifen, sie in ihrer Würde verletzen. Meinungsfreiheit heißt, vor staatlichen Eingriffen geschützt zu sein. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, einen Anspruch auf Sendezeit zu haben, um krude Thesen zu verbreiten und gegen andere Menschen zu hetzen. Die Medien sollen und müssen Meinungsvielfalt und gesellschaftliche Debatten abbilden, aber sie stehen auch in einer ethischen Verantwortung, hier mit gleichen Maßstäben zu messen. Würden öffentlich-rechtliche Anstalten bereitwillig Propagandisten Sendezeit zur Verfügung stellen, die eine christliche Orientierung von Eltern als Gefahr für deren Kinder diffamieren? Würde eine Zeitung wie „Die Welt“ ihre Kommentarspalten für Agitatoren öffnen, die stolz verkünden: „Ich bin wohl antisemitisch. Und das ist auch gut so“? Wir protestieren gegen Talkshows, die als Gladiatorenkämpfe inszeniert werden, in denen Minderheiten sich gegen jede Form von Anfeindungen zur Belustigung des Publikums oder zur Steigerung der Einschaltquoten öffentlich zur Wehr setzen müssen, wenn es darum geht ihre Grundrechte zu verteidigen.

Herabsetzung von Lesben, Schwulen und Transgender gilt offenbar als „nicht so schlimm“ oder scheint oftmals gar nicht als solche erkannt zu werden. Lesben, Schwule und Transgender finden es nicht spaßig, als „Fehler der Natur“ diffamiert, als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt und immer wieder öffentlich unter Druck gesetzt zu werden, ihre Existenz zu rechtfertigen. Medien müssen hierfür endlich ein Sensorium entwickeln. Das dies oft fehlt, hat auch strukturelle Gründe. Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten in der Bundesrepublik stammen aus einer Epoche, als gelebte Homosexualität hierzulande noch strafbar war. Es ist höchste Zeit, dass Lesben, Schwule und Transgender in den Rundfunkräten endlich Sitz und Stimme erhalten.

Kein minderes Recht mehr, weder real noch symbolisch

Deutschland fällt derzeit bei der Gleichberechtigung gegenüber anderen westlichen Ländern wieder zurück. Gerade angesichts der neuen homophoben Mobilisierung ist es bestürzend, dass in der Bundespolitik Stagnation bei Gleichstellung droht. Denn die demokratische Antwort auf die homophobe Mobilisierung muss heißen: Öffnung der Ehe, volles Adoptionsrecht und Diskriminierungsschutz im Grundgesetz.

Wie will eine Bundesregierung den homophoben Ideologien der Ungleichwertigkeit glaubwürdig entgegentreten, wenn sie Transgender das Recht auf sich selbst weiterhin erschwert und Lesben und Schwulen gleiche Rechte verweigert? Die Eingetragene Lebenspartnerschaft hat viel gebracht, sie war ein gesellschaftlicher und rechtlicher Erfolg, aber sie ist letztlich doch ein Übergangskonstrukt. Die Zeit ist längst reif für die Öffnung der Ehe. Denn nur so wird zum Ausdruck gebracht: Für lesbische Bürgerinnen und schwule Bürger darf real wie symbolisch kein minderes Recht gelten. Gleichstellung ist eine zentrale Antwort auf Homophobie.

Das Grundgesetz wird in diesem Jahr 65 Jahre alt. Mittlerweile sorgt das Bundesverfassungsgericht zunehmend dafür, den Grundrechten auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit auch für Lesben, Schwule und Transgender Geltung zu verschaffen. Dies muss endlich auch politisch besiegelt und der Gleichbehandlungsartikel unseres Grundgesetzes um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ergänzt werden.

Homophobie geht alle an

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat es in seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2013 gefordert, die Regierungsparteien haben es in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen: Der „Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogener Intoleranz“ soll um das Thema Homo- und Transphobie erweitert werden. Endlich! Es war ein Skandal in Permanenz, dass das Problem homophober und transphober Menschenfeindlichkeit bislang von der Bundesregierung weitgehend ausgeblendet blieb, es keinerlei definierte Zielsetzungen oder gar koordinierte Strategien gab, wie Homo- und Transphobie zurückgedrängt werden kann.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ankündigung im Koalitionsvertrag nun im Dialog mit der Zivilgesellschaft schnell mit Leben zu erfüllen. Ein solcher Aktionsplan darf sich nicht in staatlichen Absichtserklärungen erschöpfen, sondern muss breit in die Gesellschaft getragen werden. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind eingeladen, sich hier einzubringen: Vereine und Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen, Medien, Wissenschaft, Kultur und Sport, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es geht um breite gesellschaftliche Bündnisse gegen jede Menschenfeindlichkeit, gegen Rassismus, Antisemitismus, Homo- und Transphobie sowie jeder weitere Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es geht um das respektvolle Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft und darum, in Deutschland Unterstützung zu mobilisieren für den weltweiten Kampf von Lesben, Schwulen und Transgender um ihre elementarsten Menschenrechte. Genau wie Rassismus und Antisemitismus ist Homophobie kein Schicksal, sondern ein gesellschaftliches Übel, das überwunden werden kann. Hier in Deutschland wie überall in der Welt.

Bürger– und Menschenrechte für Lesben, Schwule und Transgender. Der 26. LSVD-Verbandstag

Teil 2: Resolutionen und Vorträge am Sonntag

Neuer LSVD-Bundesvorstand gewählt

Impressionen vom Verbandstag 2014 — Fotogalerie

Video vom LSVD-Verbandstag



Teile diesen Beitrag: