Andreas Geisel, Bezirksbürgermeister von Berlin-Lichtenberg, schreibt an den Oberbürgermeister von Kaliningrad, Alexander Yaroshuk
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Oberbürgermeister
Herr Alexander Yaroshuk
Ploschad pobedy 1
236040 Kaliningrad
Russland
3.06.2013
Beschluss der BVV Lichtenberg DS/0780/VII
Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Kaliningrad und ganz Russland schützen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Alexander Yaroshuk,
seit 2001 besteht zwischen unseren Städten eine aktive und freundschaftliche Partnerschaft, die mit zahlreichen gegenseitigen Besuchen, mit Jugendaustausch, mit Kooperationen bei Sportereignissen und zwischen Sportvereinen, mit der Kooperation unserer evangelischen Kirchgemeinden, mit der Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen und mit unserem Kulturaustausch mit Leben erfüllt wird. Auf diese gut entwickelte Städtepartnerschaft sind wir stolz.
Freundschaft und Partnerschaft darf es aber nicht nur bei fröhlichen Themen geben. Zu wahrer Freundschaft und Partnerschaft gehört es auch, sich gegenseitig Kritik nicht zu verschweigen und Probleme offen anzusprechen. Da die russische Regierung gegenwärtig ein landesweites Verbot sogenannter „Propagierung von Homosexualität“ plant, sehe ich mich leider gezwungen, nun auf ein solches Problem hinzuweisen. Diese Gesetzesinitiative widerspricht den Menschenrechten und soll die immer stärker werdende Emanzipationsbewegung in Russland zurück in die gesellschaftliche Unsichtbarkeit verbannen. Aus diesem Grund hat die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, in einem Brief an den Bürgermeister von Kaliningrad zum Ausdruck zu bringen, dass sich die Bezirksverordnetenversammlung von Lichtenberg mit großer Sorge die derzeitigen Vorbereitungen der russischen Duma für ein Gesetz gegen die “Propagierung” von Homosexualität zur Kenntnis nimmt.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Lichtenberg erklärt sich solidarisch mit den lesbisch, schwul, bisexuell und transgender lebenden Bürgerinnen und Bürgern der Partnerstadt Kaliningrad, denen mit diesem Gesetz wesentliche Bürgerrechte entzogen werden sollen. Das geplante Gesetz ist eine massive Verletzung der Meinungs‑, Presse‑, Kunst- und Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Russland. Ein solches Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte.
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert daher alle demokratischen Kräfte in Kaliningrad auf, sich dem Gesetzesvorhaben in der Duma entgegenzustellen.“
Das in der russischen Duma derzeit vorbereitete Gesetz, Artikel 6.13.1, das die “Propagierung” von Homosexualität in der Öffentlichkeit verbieten soll, ist nach unserer Auffassung diskriminierend. Jedes Reden über Homosexualität würde damit verboten sein, Küsse gleichgeschlechtlich liebender Menschen unter Strafe gestellt, das Zeigen der Regenbogenfahne — das Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung — sowie Demonstrationen für die Rechte von Homosexuellen soll mit hohen Geldstrafen geahndet werden können. Ferner ist zu befürchten, dass angesichts dieses Verbotes auch die Aufklärung über HIV und Aids eingeschränkt sowie Beratungsangebote für homosexuelle Jugendliche kriminalisiert werden. Dieses Gesetz würde die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender einsetzen, noch weiter erschweren, als dies derzeit schon der Fall ist.
Dieses homophobe Gesetzesvorhaben ist nach unserer Auffassung mit der Mitgliedschaft der Russischen Förderation im Europarat unvereinbar. Es schürt Vorurteile und wird Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördern und institutionalisieren. Als Mitglied im Europarat ist Russland an die “Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten” (EMRK) gebunden, die die Meinungs‑, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung postuliert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben und Schwulen wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, betroffen von diesem Gesetzesvorhaben sind auch die lesbisch, schwul, bisexuell und transgender lebenden Bürgerinnen und Bürger Kaliningrads. Eine Einschränkung der Bürgerrechte in Russland würde auch die Menschen in unserer Partnerstadt tangieren. Wir können und dürfen der Verabschiedung dieser menschenrechtsverletzenden Gesetzgebung nicht tatenlos zusehen und erklären uns deshalb solidarisch mit den Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Kaliningrad und ganz Russland. Wir fordern alle demokratischen Kräfte in Kaliningrad auf, sich dem Gesetzesvorhaben in der Duma entgegenzustellen.
Berlin-Lichtenberg bekennt sich zur Vielfalt aller Menschen, zur Toleranz und zur Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen. Das ist unser demokratisches Verständnis von der Würde und der Freiheit des Menschen. Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aufgrund einer Geschlechtsidentität darf nirgends stattfinden — weder in Berlin-Lichtenberg, noch in Kaliningrad oder andernorts.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte verstehen Sie, dass den Bürgerinnen und Bürgern Berlin-Lichtenbergs und auch mir als Bezirksbürgermeister angesichts dieses Gesetzesvorhabens der russischen Duma gegenwärtig der Sinn nicht nach Feiern steht. Deshalb sage ich mit großem Bedauern meinen Besuch bei den Feierlichkeiten zum Tag der Stadt in Kaliningrad am 12. und 13. Juli 2013 ab.
Bitte setzen Sie sich mit der politischen Kraft Ihres Amtes gegen dieses Gesetzesvorhaben der Duma ein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Geisel