Kategorien
Veranstaltungen Verband

Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Caren Marks, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (c) LSVD / Caro KadatzDokumentation der Rede von Caren Marks, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Gedenkfeier anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27.01.2015 am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Anwesende,

vielen Dank, dass ich einige Worte an Sie richten darf.

Wir sind heute hier, um anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken.

Wir erinnern damit nicht nur an die ca. 5.000 Männer, die die Verfolgung mit ihrem Leben bezahlten.

Wir erinnern auch an die vielen hunderttausend Homosexuellen, die in den Schreckensjahren jederzeit mit Denunziation und Verfolgung rechnen mussten und ein Leben in ständiger Angst führten.

Ihre Leidensgeschichte war mit der Befreiung Deutschlands von der Nazi-Diktatur 1945 jedoch nicht zu Ende.

Wer zwischen 1933 und 1945 als Homosexueller jederzeit mit der Auslöschung seiner bürgerlichen Existenz, seiner Freiheit oder gar seiner Lebens rechnen musste, der konnte danach nicht viel freier und unbeschwerter leben, denn die Strafbarkeit des § 175 Reichstrafgesetzbuch in der Fassung von 1935 blieb auch in der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch erhalten. Dies sorgte nicht nur dafür, dass die Betroffenen der Verfolgung keine Rehabilitierung und Entschädigung für das erlittene Unrecht erfuhren.

Sie konnten nicht einmal über das erfahrene Unrecht sprechen, ohne eine neuerliche Verfolgung und soziale Ächtung fürchten zu müssen. Nicht selten passierte es, dass Männer nach ihrer Verfolgung im Nationalsozialismus in der Bundesrepublik erneut nach § 175 Strafgesetzbuch verurteilt wurden. Dieses fortgesetzte Unrecht hat das Leben von Generationen Homosexueller in Deutschland beeinflusst. Sie konnten ihre ganze Persönlichkeit eben nicht in der Form entfalten, wie es ihnen nach den Grundrechten unserer Verfassung möglich sein sollte. Permanent mussten sie fürchten, denunziert zu werden und in der Folge ihre berufliche und soziale Existenz, ja den „bürgerlichen Status“, zu verlieren.Caren Marks, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (c) LSVD / Caro Kadatz

Dieses Unrecht hat der Deutsche Bundestag in einer fraktionsübergreifenden Entschließung im Jahre 2000 anerkannt.

Damit jährt sich die öffentliche Entschuldigung des deutschen Parlaments in diesem Jahr zum 15. Mal. Wenige Jahre nach der endgültigen Abschaffung des § 175 Strafgesetzbuch im Jahre 1994 war dies ein bedeutender Akt. Ich habe mir das Protokoll von damals (Plenarprotokoll vom 07. Dezember 2000) nochmal angeschaut und mir ist aufgefallen, welche weitere Entwicklung die Diskussion bis zum heutigen Tage genommen hat. 2002 wurde eine Ergänzung zum NS-Aufhebungsgesetz beschlossen und damit erfolgte die gesetzliche Rehabilitierung der Opfer des § 175 aus der NS-Zeit.

Die Bundesregierung teilt ausdrücklich die Einschätzung des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2000, dass durch die nach 1945 weiter bestandene Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. Wir müssen noch einen Schritt weiter gehen: Damit spreche ich die Frage einer angemessenen Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten Homosexuellen an. Diese Frage wird heute mit anderen Augen betrachtet als im Jahre 2000. Zu diesem Thema haben viele fundierte fachliche Beiträge aus Ihren Reihen beigetragen.

Seien Sie versichert, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt dieses Thema sehr ernst und ist diesbezüglich im Gespräch. Ich kann derzeit noch laufenden Prüfungen hier heute nicht vorgreifen.

Es steht außer Frage: Die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Homosexualität vor 1945 und in der Zeit danach war ein Unrecht.

Ich möchte schließen mit einem Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau, das aus einer Rede von ihm vom 27. Januar 2001 stammt: „Wir erinnern uns an diese Zeit vor allem anderen der Opfer wegen. Wir gedenken nicht um der Wirkung nach außen, sondern um unserer selbst willen. Wir erinnern uns an die Vergangenheit auch mit Blick auf die Zukunft. Wir vergewissern uns damit unserer Grundwerte und bekräftigen, dass wir an ihnen festhalten wollen. […] Die Erinnerung daran ist ein immerwährender Appell an alle Nachgeborenen, dass nichts über die Freiheit und die Würde des einzelnen Menschen gestellt werden darf. Sein Recht auf Freiheit, auf Selbstbestimmung und auf Achtung seiner Würde darf niemals zu Gunsten angeblich höherer Werte geopfert werden.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Es gilt das gesprochene Wort!

Fotos: Caro Kadatz

 



Teile diesen Beitrag: