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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Hirschfeld, die Zweite

Bundesregierung gründet Stiftung

Nach zehnjähriger Debatte hat das Bundeskabinett im August 2011 die Errichtung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung beschlossen. Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundestag die Gründung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung „zur För- derung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit“ angeregt — als eine Möglichkeit zum kollektiven Ausgleich für die Zerschlagung der homosexuellen Bürger- rechtsbewegung durch die Nazis 1933 (Bundestags- drucksache 14/4894).

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, so der offizielle Name, ist als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts organisiert und wird den Sitz in Berlin haben. Das Stiftungsvermögen, von dessen Zinsen in den folgenden Jahren die Arbeit finanziert werden soll, umfasst 10 Mio. Euro. Als Stifterin wurde das Bundesjustizministerium (BMJ) benannt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die neue Stiftung solle die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abbauen, Anerkennung und Aufklärung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern. Im Wesentlichen soll das durch Bildungsangebote und gezielte Forschung zu homosexuellem Leben in Deutschland und zu dem von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübten Unrecht, sowie Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.

Transparenzdefizit

Im Prinzip ist die Errichtung der Stiftung eine gute Sache. Der LSVD wird daher gern kooperieren. Das Projekt startete jedoch mit einem unschönen Transparenzdefizit: Die Zivilgesellschaft wurde in den Gründungsprozess nicht einbezogen, das gesamte Verfahren fand hinter verschlossenen Türen statt. Das BMJ hat zwei Jahre an dem Konzept gearbeitet und dennoch keinen Austausch oder auch nur annähernd trans- parenten Konsultations- prozess organisiert. Im Ergebnis hat die Bundesstiftung nun eine Satzung, die halbherzig ist. Die Gremien sind nicht geschlechterparitätisch ausgerichtet und bei der Zweckbestimmung und Struktur der Stiftung sind die Belange von intersexuellen und transsexuellen Menschen vollkommen vergessen worden. Der LSVD mahnte die Punkte in einem Brief an das BMJ an. Kritik am Vergessen der Trans- und Intersexuellen äußerte auch das Netzwerk TransInterQueer. Der Lesbenring verwies zudem darauf, dass der Stiftungsname die Nichtsichtbarkeit von Lesben in der Öffentlichkeit wieder einmal verstärke. Das BMJ versichert nun, dass die bei den Stiftungszwecken nicht genannten Anliegen gleichwohl in der Arbeit berücksichtigt werden könnten. Die Gelegenheit, die Statuten nachzubessern, ließ man aber verstreichen, obwohl das Kabinett sich erst jüngst ein weiteres Mal mit der Satzung beschäftigte. Dabei wurde jedoch nur die Zahl der Bundestagsabgeordneten im Kuratorium erhöht.

Arbeitsteilung mit Hirschfeld-Eddy-Stiftung?

Abweichend von den Konzepten früherer Initiativen fehlt bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld der Aufgabenbereich der internationalen Menschenrechtsarbeit. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ verweist die Bundesregierung darauf, „dass im Jahr 2007 auf Initiative des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) die teilweise namensverwandte ‚Hirschfeld-Eddy-Stiftung’ gegründet wurde, die sich der LGBT-Menschenrechtsarbeit im Ausland widmet“ (Bundestagsdrucksache 17/7692). Die damit formulierte Arbeitsteilung zwischen der neuen Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und der älteren Hirschfeld-Eddy-Stiftung ist eine erfreuliche Anerkennung unserer Arbeit. Eine den Aufgaben und der Verantwortung entsprechende dauerhafte Unterstützung für die Hirschfeld-Eddy-Stiftung durch die Bundesregierung – z.B. in Form einer Zustiftung – hat es aber bislang noch nicht gegeben.

Uta Kehr und Axel Hochrein (Fotos) werden den LSVD im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vertreten.

Uta Kehr, Hirschfeld-Eddy-Stiftung



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