Für einen wirksamen Aktionsplan
Homophobe und transphobe Stimmen werden wieder lautstärker. Sie sprechen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) gleiche Rechte ab und möchten uns aus dem öffentlichen Leben drängen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD war 2013 vereinbart worden: „Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.“
Über zwei Jahre ist nichts passiert. Jetzt kommt möglicherweise etwas Fahrt in die Sache. Laut Auskunft des Bundesinnenministeriums soll 2016 die Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Aktionsplanes gegen Rassismus (NAP) in Angriff genommen werden, um Anfang 2017 einen Beschluss im Bundeskabinett
herbeizuführen.
Das ist auch höchste Zeit. Der LSVD hatte der Bundesregierung bereits im Herbst 2015 Eckpunkte für einen bundesweiten Aktionsplan übersandt. Wir haben zudem weitere LSBTI-Organisationen eingeladen, aus ihrer Perspektive die Eckpunkte zu ergänzen. Die angereicherte Fassung soll nun in den Arbeitsprozess für den NAP eingespeist werden.
Eckpunkte vorgelegt
Nur einige der Eckpunkte: Strafrechtlich relevante homo- und transphobe Hetze muss endlich konsequent geahndet werden. Der Bund muss sich zu einer klaren Diversity-Strategie verpflichten, sowohl als Arbeitgeber nach innen, als auch bei der Tätigkeit von Bundesbehörden nach außen, z.B. beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bei der Bundespolizei und bei der Bundeswehr. Es braucht Antidiskriminierungsstrategien in der Jugendpolitik, in der Senior*innenarbeit, in der Integrationsarbeit für Migrant*innen und Flüchtlinge sowie in der Gesundheitspolitik.
Notwendig ist auch ein Maßnahmenpaket gegen homo- und transphobe Gewalt: bessere Erfassung und Sichtbarmachung solcher Straftaten, Maßnahmen zur Prävention, Aus- und Fortbildung bei Polizei und Justiz, Ansprechpersonen für die Belange von LSBTI in der Bundespolizei und die ausdrückliche Einbeziehung homo- und transphober Motive in die gesetzlichen Regelungen gegen Hasskriminalität.
Auch außerhalb der Bundeszuständigkeiten sollte der NAP Impulse für Länder und Kommunen setzen und die Kooperation suchen. So wäre ein nationaler Aktionsplan mehr als nur unvollständig, wenn darin Bildung und Schule nicht angesprochen würden. Eine Pädagogik der Vielfalt muss flächendeckend zum Tragen kommen: In Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, in Unterrichtsinhalten, Lernmitteln wie auch im Schulalltag muss deutlich werden: LSBTI sind gleichwertig und gleichberechtigt – sie sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt.
Bloß kein Feigenblatt
Wir werden massiv darauf drängen, dass sich der Aktionsplan nicht in einer Auflistung einzelner geförderter Projekte erschöpft. Ein solches Feigenblatt braucht niemand. Er muss vielmehr ein in die Zukunft gerichtetes Arbeitsprogramm enthalten, das an die Wurzeln geht, das Homo- und Transphobie nachhaltig eindämmt. Dazu braucht es klare Zielvereinbarungen mit verbindlichem Zeitplan und Selbstverpflichtungen der staatlichen Stellen. Wichtig ist zudem, dass die Ergänzung und Umsetzung des NAP im engen Dialog mit der Zivilgesellschaft erfolgt.
Und der LSVD pocht darauf, dass ein Aktionsplan auch die rechtliche Gleichstellung beinhalten muss. Dazu zählen die Öffnung der Ehe, ein verbesserter Diskriminierungsschutz und eine freiheitliche Reform des Transsexuellenrechts. Homo- und Transphobie sind Ideologien der Ungleichheit, die die Abwertung von Menschen zum Inhalt haben. Sie erfahren permanent Bestätigung, solange nicht gleiches Recht gilt. Eine Politik, die vorgibt, gegen Homo- und Transphobie kämpfen zu wollen, aber gleiche Rechte verweigert, dementiert sich selbst.
Günter Dworek
LSVD-Bundesvorstand
- Mehr Informationen unter: www.lsvd.de/politik/aktionsplaene-fuer-vielfalt-und-akzeptanz.html