Humanitäre Hilfe darf LSBTI nicht außen vor lassen – gute Beispiele von UNHCR, ORAM und regionalen Netzwerken
Dieser Blog-Beitrag erläutert Konzepte und Maßnahmen wichtiger humanitärer Organisationen, insbesondere des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, zur Unterstützung geflohener LSBTIQ-Menschen.
Es geht um die systematische Einbeziehung sexueller Minderheiten. Konkrete Verbesserungsvorschläge zur Überwindung bestehender Hindernisse werden vorgestellt, sie können für deutsche Verantwortliche in der humanitären Hilfe richtungsweisend sein. Denn diese ist ein zentraler Bereich zur Umsetzung des LSBTI-Inklusionskonzeptes der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Deshalb ist es auch im humanitären Sektor notwendig, durch gute Projekte und Programme das Motto „leave no one behind“ zu verwirklichen.
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Deutschland zählt zu den größten Gebern für die internationale humanitäre Hilfe, wobei das Zusammenwirken von Humanitärem, Entwicklung und Frieden sowie die Koordination, Digitalisierung und Lokalisierung steigenden Stellenwert haben, doch entgegen konzeptioneller Vorgaben werden sexuelle Minderheiten bislang weitgehend ignoriert.
Dabei sind LGBTIQ-Menschen besonders von gewaltsamen Konflikten, Kriegen und Naturkatastrophen betroffen. In den damit verbundenen Krisensituationen steigen gesellschaftliche Spannungen, geschlechtsspezifische Diskriminierungen und homo- sowie transphobe Anfeindungen. Diese Probleme wurden während der weltweiten COVID-19 Pandemie besonders offensichtlich und zusätzlich durch die damit verbundenen umfassenden Beschränkungen intensiviert, da LSBTIQ-Menschen beim Zugang zu Wasser, Gesundheitsdiensten und Corona-Hilfen systematisch benachteiligt wurden. Zudem verloren viele ihre wirtschaftliche Existenzsicherung. Doch schon lange davor verstärkten Vertreibungen und Flucht die Marginalisierung, Ausgrenzung und Anfeindung sexueller Minderheiten. In repressiven Regimen, die Homosexualität kriminalisieren, sind diese Probleme besonders ausgeprägt.
Homophobie wird in Krisenzeiten geschürt
Mancherorts schüren homophobe Politiker Hassgewalt und moralisierende religiöse Fanatiker hetzen Gläubige auf, indem sie Homo- oder Transsexuellen unterstellen, durch ihr Verhalten den jeweiligen Gott erzürnt zu haben und somit für Krisen und Katastrophen verantwortlich zu sein. Um so mehr sind humanitäre Organisationen gefordert, diesen Vorurteilen und Strukturproblemen in Flüchtlingscamps gegenzusteuern, damit verfolgte und Schutz suchende LGBTIQ-Menschen dort den Flüchtlingsstatus sowie gleichberechtigten Zugang zur humanitären Hilfe erhalten und im Lageralltag nicht um ihr Leben fürchten müssen.
UN-Flüchtlingshilfe durch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR mit intersektionalem Ansatz
Die UN-Flüchtlingsarbeit wird im Auftrag der UN-Generalversammlung vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge geleitetet. In dessen Mandat fallen Schutz und Unterstützung von Geflohenen, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen, Staatenlosen und Rückkehrer*innen weltweit. Im Rahmen der Umsetzung des globalen Pakts für Flüchtlinge ist das UNHCR – auch als UN-Flüchtlingskommissariat, UN-Flüchtlingshilfswerk und im Englischen als UN Refugee Agency bezeichnet — für Flüchtlingslager in Krisengebieten zuständig. Dafür kooperiert es mit anderen UN-Hilfswerken und wird zur Realisierung konkreter Projekte unter anderem vom BMZ unterstützt.
Das UNHCR erläuterte bereits 2008 den Rechtsschutz für geflohene sexuelle Minderheiten und erstellte 2011 – als auch der UN-Menschenrechtsrat deren Verfolgung als Fluchtgrund thematisierte — eine Orientierungshilfe für sein Personal. Dieser „Need to Know Guidance“, der an konkreten Bedürfnissen wie Zugang zu Wohnen, medizinischer Versorgung, Gewaltschutz, Bildung und wirtschaftlicher Existenzsicherung orientiert ist, wurde mehrfach aktualisiert und erweitert, die neuste Version erschien 2021. Konzeptionelle menschenrechtliche Bezugspunkte sind die Yogyakarta Prinzipien und Yogyakarta+10, die internationalen LSBTIQ-Schutzrichtlinien des UNHCR sowie die UNHCR-Policy zu Alter, Gender und Diversity.
Um multiplen Diskriminierungen gegenzusteuern, soll Benachteiligungen von sexuellen Minderheiten Einhalt geboten werden, die zudem als Mitglieder einer ethnischen oder religiösen Gruppe und als Frauen oder Ältere ausgegrenzt werden. Das UNHRC arbeitet also mit einem intersektionalen Ansatz und zielt auf Gender-Mainstreaming ab. Es beachtet die große Vielfalt sexueller Minderheiten und deren unterschiedliche sexuelle Orientierungen, Gender Identitäten und Ausdrucksformen; spezifische Bedürfnisse einzelner Sub-Gruppen – beispielsweise von Trans-Menschen — werden berücksichtigt.
Die Need to Know Guidance des UNHCR: geschützte Räume sind Pflicht
Die „Need to Know Guidance“ des UNHCR informiert das humanitäre Personal darüber, dass Verfolgung und Gewalt durch staatliche Sicherheitskräfte, systematische Diskriminierung in Bildung, Beruf und Wohnumfeld sowie Anfeindungen durch Verwandte LSBTIQ-Menschen zur Flucht zwingen, da diese Probleme in Krisensituationen verstärkt werden. Im Unterschied zu anderen Geflohenen sind sexuelle Minderheiten in Flüchtlingslagern keineswegs sicher, wenn homo-/transphobe Haltungen der Lagerbewohnerinnen bzw. –bewohner und der Bevölkerung im Gastland vorherrschen. Daher hat das UNHCR-Personal die Pflicht, den Verfolgten geschützte Räume anzubieten und vertrauliche Gespräche mit ihnen zu führen; es gilt, sie partizipativ und bedürfnisorientiert zu unterstützen. Neben der Verwendung von Abkürzungen wie LGBTIQ und SOGI thematisiert das UNHCR auch, wie wichtig es ist, lokal angemessene und respektvolle Bezeichnungen in der Kommunikation zu nutzen.
UNHCR – Zusammenarbeit mit LSBTIQ-Organisationen
Kontakte zu LSBTIQ-Organisationen im Gastland können dazu beitragen, geflohenen LSBTIQ-Menschen gemäß ihrer Interessen zu helfen. Allerdings wird die Kooperation, die immer angemessen honoriert werden sollte, verkompliziert, wenn Homosexualität vor Ort strafbar ist und lokale LSBTIQ-Aktivist*innen unter großem Druck ihrer eigenen Regierung stehen. Darüber hinaus haben LSBTIQ-Organisationen mehrheitlich nur begrenzte (Projekt)mittel und keine personellen Kapazitäten, die legale und gesellschaftspolitisch anspruchsvolle Unterstützung von Geflohenen zusätzlich zu stemmen. Manche Regierungen ahnden Hilfe für LSBTIQ-Flüchtlinge sogar strafrechtlich. Um so wichtiger sind Diskretion und Datenschutz, wenn das UNHCR mit lokalen LSBTIQ-Aktivist*innen kooperiert.
Falls im nationalen Rahmen Kooperationen wegen der Kriminalisierung kaum möglich sind, können regionale Organisationen hilfreich sein, beispielsweise Red de Movilidad Humana LGBTI+ zum Schutz von LGBTIQ-Flüchtlingen und Migrant*innen in Lateinamerika. Richtungweisend in der MENA-Region ist Mosaic, die neben konkreter rechtlicher und psycho-sozialer Unterstützung im Libanon und Jordanien Trainings zur Überwindung von Homophobie und zu institutionellen Verbesserungen durchführt. Dabei wendet sie innovative didaktische Methoden an und nutzt gezielt experimentelle Dokumentarfilmtechniken. In Tunesien ist Mawjoudin wichtig, eine Partnerorganisation des LSVD e.V., die bedürfnisorientierte Notfallhilfe leistet, Beratungen für Geflüchtete anbietet und Vernetzungen auf vielen Ebenen herstellt, wobei sie mit dem UNHCR kooperiert. Die Refugee Coalition of East Africa mit einem Koordinationsbüro in Kenia bietet praktische Hilfe in der alltäglichen Versorgung und im Aufbau eigenständiger wirtschaftlicher Existenzsicherung, zudem setzt sie sich für längerfristige Projekte und deren Finanzierungen ein.
Zusätzlich zur Kooperation mit solchen regionalen Netzwerken empfiehlt das UNHCR seinen Teams, Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten in Frauen- und Jugendgruppen innerhalb der Flüchtlingscamps zu fördern, dort LSBTIQ-Peer-Gruppen zu unterstützen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die zumeist männlichen Repräsentanten bzw. Sprecher der Flüchtlinge durchzuführen. Auch Lehrkräfte und medizinisches Personal sind in Schlüsselpositionen, um Diskriminierungen beim Zugang zu Bildung und Medikamenten in den Camps zu vermeiden, dazu sind systematische und verbindliche Trainings – idealerweise durch LSBTIQ-Organisationen im Gastland — notwendig. Ähnliches gilt für Übersetzerinnen und Übersetzer sowie das Sicherheitspersonal in den Lagern.
UNHCR: Trainingsmaterialien, Kooperationen und Personalfragen
Zur Überwindung von Homo- und Transphobie und zur Verbesserung der eigenen Arbeit mit LSBTIQ-Flüchtlingen hat das UNHCR didaktisch strukturierte Trainingsmaterialien entwickelt, die auf Menschenrechte, Respekt, Verständnis und konkrete Hilfestellungen für sexuelle Minderheiten in den Camps ausgerichtet sind. Sie erklären die komplexen Problemsituation der Geflohenen und veranschaulichen die Überwindung von Diskriminierung in der Kommunikation, Rechtsberatung, Gesundheitsversorgung und im Zugang zu sicheren Unterkünften an Beispielen aus dem Campalltag.
Training-Tools zur LSBTIQ-Inklusion bieten auch Partnerorganisationen des UNHCR, etwa die Nichtregierungsorganisationen Women’s Refugee Commission in der reproduktiven Gesundheitsversorgung und das International Rescue Committee für die inklusive humanitäre Arbeit insgesamt. Neben Fortbildungen unter systematischer Mitwirkung von LSBTIQ-Aktivist*innen sollte bereits in der Personalauswahl von humanitärem Personal auf respektvolle Haltungen der Kandidat/-innen gegenüber sexuellen Minderheiten geachtet werden. Ziel sollte es sein, die gesamten Organisationsstrukturen inklusiv zu gestalten.
Die personalpolitische Forderung, LSBTIQ-Menschen als Mitarbeiter*innen in humanitären Organisationen wie dem UNHCR anzustellen und sie nicht nur gelegentlich für Trainings anzuwerben, geht mit der Notwendigkeit einher, umfassende Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor homo-/transphober Haßgewalt und sexualisierten Übergriffen zu institutionalisieren. Zuwiderhandlungen der heteronormativen Angestellten – etwa durch Beschwerden von LSBTIQ-Lagerbewohner*innen dokumentiert — sollten personalrechtliche Konsequenzen haben und strafrechtlich geahndet werden. Das entspricht dem Ziel des UNHCR und anderen UN-Organisationen, gegen sexuelle Ausbeutung und Mißbrauch vorgehen zu wollen.
ORAM: Transformative Ansätze und Rechtsreformen verbinden
Die LSBTIQ-Inklusion sollte nicht nur dem Personal aufgeschultert werden, das selbst sexuellen Minderheiten angehört, sondern eine verbindliche Gemeinschaftsaufgabe sein. So weist die Nichtregierungsorganisation Edge Effect in der Region Asien/Pazifik darauf hin, dass neben der Personalauswahl und LSBTIQ-Peer-Unterstützer*innen langfristig angelegte Programme zur Änderung von Normen notwendig seien. Transformative Programmkonzepte würden sich dadurch auszeichnen, dass sie Gewaltbedrohungen vor Krisenbeginn beachten; nur dadurch könnte homo-/transphoben Übergriffen nachhaltig Einhalt geboten werden. Ein Hinzuaddieren von LSBTIQ-Interessen zu bisherigen Gender-Maßnahmen sei nicht zielführend. Darüber hinaus müßte die Überprüfbarkeit von Programmerfolgen und –fehlschlägen in Evaluierungen durch LSBTIQ-Organisationen gewährleistet werden.
ORAM: Transformativer Ansatz durch Training und Vernetzung
Auch die weltweit tätige Nichtregierungsorganisation Organization for Refuge, Asylum and Migration (ORAM) verfolgt einen umfassenden transformativen Ansatz. Sie bietet Geflüchteten und Asylsuchenden rechtliche und alltagspraktische Hilfe, vermittelt Kenntnisse zur wirtschaftlichen Existenzsicherung, etwa im Handwerksbereich. Zudem trainiert, berät und vernetzt ORAM humanitäre Organisationen zur LSBTIQ-Inklusion, dazu zählen gut strukturierte Checklisten für Verwaltungsaufgaben im Campalltag. Dem UNHCR empfahl ORAM bereits eine LSBTIQ-inklusive Erweiterung des Code of Conduct und logistische Änderungen in Camps in Kenia, wo es wiederholt homophobe Gewaltübergriffe insbesondere auf Flüchtlinge aus Uganda gab und der UNHCR seinem Schutzmandat nicht nachkam.
Rotes Kreuz/Roter Halbmond: Gender- und Diversitätsstrategie
Schutz von Flüchtlingen und Gewaltprävention haben auch großen Stellenwert für das Internationale Rote Kreuz/Roter Halbmond, in dessen Gender und Diversitätsstrategie von 2013 wird der gleichberechtigte Zugang zu humanitärer Hilfe und der Rechtsschutz von LSBTI-Menschen genannt, organisationsinterne Trainingstools sollen bei der Umsetzung helfen. Eine aktuelle Studie zur Gewaltprävention fordert unter Bezug auf das Humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechte strukturelle Verbesserungen, etwa der Gesundheitsdienste, sowie diplomatische Gespräche zur Entkriminalisierung von Homosexualität, um homophobe Gewalt insgesamt zu reduzieren.
Auch eine interne Studie des UNCHR, die weltweit humanitäre Teams in Flüchtlingslagern befragte, kam bereits 2015 zu dem Ergebnis, dass neben der Vernetzung zum verbesserten Gewaltschutz insbesondere die Kriminalisierung von Homosexualität abgeschafft werden müßte. Sie beeinträchtige vor allem in repressiven afrikanischen Ländern die Bereitschaft des lokalen UNHCR-Personals, sich für LSBTIQ-Menschen einzusetzen.
2021 Roundtable zum Schutz von LSBTI auf der Flucht
Konkrete Verbesserungsvorschläge aus der Praxis formulierten auch über sechshundert Vertreter*innen von internationalen humanitären und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die das UNHCR und der UN Independent Expert on SOGI im Jahr 2021 in digitalen Workshops zusammenbrachte. Die Teilnehmenden berieten, wie die LSBTIQ-Inklusion in allen Arbeitsbereichen systematisch verankert werden kann. Diskretion bei Interviews bzw. Registrierungen und strenger Datenschutz zählten ebenso zu den Forderungen wie spezifischere Bedarfsanalysen und institutionalisierte Beschwerdemechanismen. Die Professionalisierung der Strafjustiz sei notwendig, um die Straffreiheit von homophoben Gewalttätern zu beenden, Bezugspunkt soll das internationale humanitäre Völkerrecht sein.
Zudem sollte die UN unter Bezug auf den internationalen Menschenrechtsschutz für sexuelle Minderheiten von Nachkriegsregierungen die Entkriminalisierung der Homosexualität fordern. Post-Konfliktsituationen sollten für solche Reformen genutzt werden. Denn Berichte des UN Independent Expert on SOGI dokumentieren, wie notwendig es ist, Menschenrechte von LSBTIQ umfassend zu verbessern. Humanitäre Hilfe und Flucht sollten nicht isoliert betrachtet werden.
Um so wichtiger ist die Zusammenarbeit zwischen humanitären Organisationen und anderen UN-Organisationen, praxisorientierte Tools sollen die umfassende LSBTIQ-Inklusion erleichtern. Bestandsaufnahmen zeigen, was die UN dazu bereits beiträgt. Verbesserungsbedarf besteht in der systematischen Koordination im gesamten UN-System und im Mainstreaming auf allen Programmebenen.
Asyl in Drittländern – Trainingsmaterialien und Fortbildung
Das UNHCR vermittelt seinen Mitarbeitenden auch Kenntnisse über Asyloptionen für LSBTIQ-Flüchtlinge in einem Drittland und verwaltungstechnische Schritte dorthin. In Trainingsmaterialien wird erklärt, dass etliche LSBTIQ-Flüchtlinge ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität aus Angst vor Anfeindungen und Gewalt verschweigen. Um so wichtiger sind die Kooperation mit LSBTIQ-Flüchtlingsnetzwerken und die Datensicherheit; entsprechende Fortbildungen haben großen Stellenwert.
Nach der Vermittlung in Drittstaaten müssen LSBTIQ-Flüchtlinge das dortige Asylverfahren durchlaufen, was sich vielerorts als schwierig erweist. Homophobe oder rassistische Haltungen des Personals in den jeweiligen Behörden und Gerichten und deren Deutung der Rechtslage zählen zu den Hürden, somit ist dringender Reformbedarf geboten. Länderberichte über die Herkunftsländer haben nicht das gleiche Informationsniveau. Neben Informationsportalen europäischer Staaten bieten Großbritannien, die internationale Juristenkommission und ORAM eigene Länderberichte zur Situation von sexuellen Minderheiten. Wie qualitativ unterschiedlich die Berichtsinhalte sind, zeigt das Beispiel Uganda, da sie teilweise Spekulationen über die Arbeit dortiger LSBTIQ-Organisationen enthalten. Die Wirkung der mit bundesdeutschen Mitteln finanzierten Trainings für ugandische Polizeikräfte zur Überwindung von Homophobie ist beispielsweise fraglich, wenn die fortgesetzte Polizeigewalt gegen sexuelle Minderheiten betrachtet wird. Dennoch bleibt es für ugandische Flüchtlinge problematisch, in Deutschland Asyl zu erhalten. Die Zielsetzung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, verfolgte LSBTIQ-Menschen durch die Entsendung in Drittländer in Sicherheit zu bringen, stößt also auch hier an seine Grenzen.
Dr. Rita Schäfer,
freiberufliche Afrikawissenschaftlerin und Gender-Forscherin
Literatur:
Ausführliche Literaturliste — hier (PDF)
Artikel zum Download — hier (PDF)
Die Bundesregierung / Auswärtiges Amt / Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit, Berlin 2021
Klaus Jetz:
Wie sich Corona auf LSBTI-Aktivismus in Osteuropa und im Globalen Süden auswirkt, Berichte unserer Partnerorganisationen aus Rußland, Tunesien, Uganda, Südafrika, Nicaragua und dem Westbalkan, Blogbeitrag, Hirschfeld-Eddy-Stiftung e.V./LSVD e.V., Berlin/Köln 2020.
- https://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/infozentrum/corona-und-lgbti
- https://www.lsvd.de/de/ct/2193-Wie-sich-Corona-auf-LSBTI-Aktivismus-in-Osteuropa-und-im-Globalen-Sueden-auswirkt
Sarah Kohrt:
Endlich ist es da! Das Inklusionskonzept der Bundesregierung für die auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht, Blog-Beitrag vom 21.3.2021, Hirschfeld-Eddy Stiftung e.V./LSVD e.V., Berlin/Köln 2021.
UN High Commissioner for Refugees (UNHCR)
- Resettlement Assessment Tool: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex Refugees, Geneva 2019.
- Need to Know Guidance: Working with Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersex and Queer Persons in Forced Displacemen, Geneva 2021.
- LGBTIQ+ Persons in Forced Displacement and Statelessness: Protection and Solutions – Discussion Paper, June 2021, Geneva 2021.
- Global Roundtable on Protection and Solutions for LGBTIQ+ People in Forced Displacement — Summary Conclusions, June 2021, Geneva 2021.
UN High Commissioner for Refugees (UNHCR) / International Organisation on Migration (IOM)
Training Package — Facilitation Guide: Sexual Orientation, Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics (SOGIESC) in Forced Displacement and Migration, Geneva 2021.
Women’s Refugee Commission (WRC)
Adressing sexual violence against men, boys and LGBTIQ+ Persons in Humanitarian Settings, A field friendly guidance note by sector, New York 2021.
Queer Refugees Deutschland
https://www.queer-refugees.de/
Ein Beitrag im Rahmen des Projekts: „Do no harm – Risiken für LSBTI in der internationalen Projektarbeit minimieren“ der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Alle Beiträge im Rahmen des Projekts sind im Blog unter dem Tag „DNH-2022″ zu finden.