Nach der Aussage von Volker Kauder (CDU), dass das Lebenspartnerschaftsgesetz jederzeit wieder abgeschafft werden könnte, erreichen den LSVD besorgte Anfragen. Dazu erwidert Manfred Bruns:
Das ist Unfug. Zum einen kann der Gesetzgeber die Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, nicht wieder zu Ledigen machen. Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Partnerschaften gleichgeschlechtlich orientierter Menschen aufgrund ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1) vom Staat respektiert werden müssen. Deshalb müsste der Gesetzgeber eine Ersatzregelung schaffen, wenn er die Lebenspartnerschaft wieder aufheben würde.
Da der Gesetzgeber aber das Lebenspartnerschaftsgesetz im Hinblick auf die bereits verpartnerten Paare nur für die Zukunft aufheben kann und dann gleichzeitig eine neue Ersatzregelung schaffen muss, würde eine solcher gesetzgeberischer Unsinn nicht durchsetzbar sein.
Bisher sind noch in keinem Land, das die Lebenspartnerschaft oder die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt hat, diese Regelungen wieder aufgehoben worden.
Manfred Bruns
LSVD-Bundesvorstand
Eine Antwort auf „Kann das Lebenspartnerschaftsgesetz wieder abgeschafft werden?“
[…] Entpartnerung LSVD-Sprecher Manfred Bruns hält das für blanken “Unfug”. Zum einen könne der Gesetzgeber eingetragene Paare […]