Kategorien
Verband

Karlsruhe kippt Verbot der Sukzessivadoption

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen. Es geht um die Richtervorlage des OLG Hamburg vom Dezember 2010 (1 BvL 1/11) und die Verfassungsbeschwerde von Elisabeth und Cornelia Weise gegen die Entscheidung des OLG Hamm vom Dezember 2009 (1 BvR 3247/09).

Der LSVD Ticker

19:00 Jana Schiedek, Hamburger Justizsenatorin,  kündigt eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe an, Bremen und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam für die steuerrechtliche Gleichstellung auf Bundesebene eintreten. Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter und die rheinland-pfälzische Familienministerien Irene Alt fordern die Öffnung der Ehe. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit sieht den Bedarf einer grundlegenden Gesetzesreform zu diesem Thema. In Koalitionsverträgen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung ausgesprochen. In Brandenburg regieren mit SPD und der LINKEn Parteien, die sich klar für die Öffnung der Ehe ausgesprochen haben.

18:00 Der Saarländische Rundfunk bericht über die Entscheidung aus Karlsruhe und interviewt auch LSVD-Bundesvorstand Hasso Müller-Kittnau.

17:00 „In erfreulicher Klarheit haben heute das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte von Kindern und das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gestärkt. Die beiden Entscheidungen stellen klar, dass (…) es keine Anhaltspunkte für eine generelle Vermutung gibt, dass das Wohl von Kindern gefährdet ist, wenn sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aufwachsen. (…) Eine Beschränkung des Adoptionsrechts von Partnern oder Partnerinnen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung kann nach Auffassung beider Gerichte nicht mit dem Schutz der traditionellen Ehe gerechtfertigt werden. “, so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

16:30 Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann findet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes “richtig und konsequent” und fordert von der Koalition nun das gemeinschaftliche Adoptionsrecht. Das “wäre aus meiner Sicht der nächste logische Schritt. Hier will ich in der Union gerne Überzeugungsarbeit leisten. Die Debatte darüber dürfte nun eröffnet sein.”

16:15: “Das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption ist mit dem Urteil praktisch hinfällig”, sagt LSVD-Bundesvorstand Manfred Bruns in der Süddeutschen.

15:33 “Forderungen nach generellem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare werden lauter”, so ein Beitrag vom Deutschlandradio: “Auch der Lesben- und Schwulenverband forderte, alle bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen.”

15:30 Die FDP-Abgeordneten Michael Kauch und Stephan Thomae melden wollen eine rasche Einigung mit dem Koalitionspartner. “Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit der Ehe überfällig ist — beim Adoptionsrecht ebenso wie bei der Einkommensteuer.”

15:20 Sogar AlJazeera berichtet, mit dabei LSVD-Familie von Thomas und Ingmar, sowie Constanze Körner vom Landesverband Berlin-Brandenburg.

15:00 Regierungssprecher Steffen Seibert sagt, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2014 Zeit gegeben habe. Deshalb werde man die Urteilsbegründung studieren und dann entscheiden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvoll seien, um die Forderung des Gerichts zu erfüllen.

14:30 LSVD-Bundesvorstand Hasso Müller-Kittnau im Saarländischen Rundfunk: „Es geht hier nicht so sehr um die Rechte von lesbischen und schwulen Paaren, sondern vor allem darum, dass Kindern ihre Rechte nicht vorenthalten werden.“

14:00 N24-Interview mit Constanze Körner vom LSVD Berlin-Brandenburg

12:49 ZDF-heute berichtet über das Urteil, wieder mit einer LSVD-Familie, diesmal Thomas und Ingmar mit ihren beiden Kindern aus Berlin.

12:15 Tagesschau.de porträtiert Familie Steinbeck, die wir auch im LSVD-bLOG vorgestellt haben. Sie können nun beide die Kinder adoptieren. Wir freuen uns für Euch!

12:10 Peer Steinbrück, SPD-Kanzlerkandidat, macht deutlich: “Es muss endlich erlaubt sein, dass auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften Kinder adoptieren und ein normales Familienleben führen können. Die CDU hinkt erkennbar unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterher.”

12:00 Urteil des EGMR in Straßburg: Fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare in Österreich
Dazu Manfred Bruns: Bei dem Urteil ging es um die Stiefkindadoption leiblicher Kinder durch Lebenspartner, die in Deutschland seit 2005 zulässig ist. In Österreich dürfen dagegen nur Ehepaare die leiblichen Kinder ihrer Partner adoptieren. Das hat der EGMR als Diskriminierung der klagenden Lebenspartnerinnen wegen ihrer sexuellen Orientierung gewertet. Dafür gibt es nach Auffassung des EGMR keine Rechtfertigung, da die Beziehung von Lebenspartnern nach österreichischem Recht genauso ausgestaltet ist wie die Partnerschaft von Eheleuten.

12:00 Eine der zentralen Passagen aus dem Urteil des BVerfG

B (RN 48ff):
1. Sofern das einfache Recht die rechtliche Elternschaft zweier gleichgeschlechtlicher Partner begründet, sind diese auch im verfassungsrechtlichen Sinne als Eltern anzusehen. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt nicht nur verschiedengeschlechtliche Eltern, sondern schützt auch zwei Elternteile gleichen Geschlechts.
a) Dies folgt schon aus der Kindeswohlfunktion des Elterngrundrechts. (…)
b) Der Wortlaut des Elterngrundrechts steht einer Anwendung auf zwei Personen gleichen Geschlechts nicht entgegen.
aa) Das Grundgesetz spricht in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht von Mutter und Vater, sondern von geschlechtlich nicht spezifizierten Eltern. Damit richtet das Grundgesetz den Blick zwar auf mehrere Elternteile. Eine begriffliche Festlegung auf verschiedengeschlechtliche Elterngemeinschaften folgt daraus jedoch nicht. Träger des Elternrechts des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind nicht die Eltern als (verschiedengeschlechtliche) Gemeinschaft, sondern — unabhängig vom Geschlecht — jeder Elternteil für sich

11:50 Barbara Höll, MdB und lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE , erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht hat im Sinne der Kinder entschieden. Für Kinder ist es unerheblich, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder einer Regenbogenfamilie aufwachsen, sie benötigen Liebe, Sorge und gleiche Rechte.”

11:45 Berichterstattung in der taz: “Auch der  LSVD begrüßte den Richterspruch. Zugleich forderte er vom Gesetzgeber, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. „Ideologische Blockaden haben im Familienrecht nichts zu suchen“, sagte Manfred Bruns.

11:38 Die Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat begrüßt das Urteil: „Berlin setzt sich seit Jahren für die Rechte von Kindern in Regenbogenfamilien ein. Umso mehr freue ich mich, dass nun ein weiterer Schritt getan ist, um Kinder, die bei lesbischen Müttern oder schwulen Vätern aufwachsen, genauso zu behandeln wie Kinder heterosexueller Eltern.“

11:30 Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit sieht in dem Urteil einen weiteren Schritt nach vorn für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften. “Das BverfG macht damit klar, dass es auch die Lebenspartnerschaft als Kern einer Familie ansieht, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht und die dem Wohl des Kindes dient. Es bedarf jetzt einer grundlegenden Reform der Bundesgesetzgebung bei diesem Thema. Dieser Einsicht haben sich auch die Konservativen in der Union nun zu beugen.”

11:30 Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt: Historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht für Regenbogenfamilien. ” Was Frankreich jetzt auf den Weg gebracht hat, muss auch in Deutschland möglich sein. Die volle Adoption muss der nächste Schritt sein.”

11:24 Constanze Körner (LSVD) kommt bei N24 an. Sie wird im Studio am Potsdamer Platz für Pro 7, SAT 1 und N24  interviewt.

11:22 Beitrag in der Frankfurter Rundschau: Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (…) Er forderte die Bundesregierung auf, nun auch das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption aufzuheben. Sie werde durch Sukzessiv-Adoptionen in zwei Schritten ohnehin möglich.

11:10 “Eine Tendenz Richtung Gleichstellung mag man ableiten. Ich will darüber aber nicht spekulieren.”, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU Michael Grosse-Brömer auf spiegel online.

11:05 Der Vorsitzende Alexander Vogt freut sich mit den Lesben und Schwulen in der Union: „Wir sind froh und glücklich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“

11:00 Axel Blumenthal erklärt gegenüber der Presse in Karlsruhe: “Eine wunderbare Entscheidung. Der LSVD begrüßt das Urteil: das Gericht hat festgestellt, schwule und lesbische Paare sind eine Familie im Sinne von Artikel 6 GG sind. Damit sind nun die Vorraussetzungen für die volle Gleichstellung geschaffen, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil von 1993 (Aktion Standesamt) als Voraussetzung für die Öffnung der Ehe formulierte. Wir haben fertig: Die Gesellschaft ist weiter als die schwarz-gelbe Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht hat einen erheblichen Wandel in der Einstellung der Gesellschaft festgestellt. Nun wird es Zeit für eine Regierung, die genau das nachvollzieht. ”

10:55 “Der Ausschluss der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).” — Das Pressemitteilung und Entscheidung des Bundesverfassungsgericht

10:50 Jacqueline Loré, von 02elf Abendblatt aus Düsseldorf, zitiert in ihrem Beitrag ausführlich den Kommentar von Manfred Bruns aus der Pressemeldung des LSVD

10:45 CDU-Politiker Tankred Schipanski urteilt: “Keine Sternstunde des BVerfG am heutigen Tag. Idee des Adoptionsrechts für Homosexuelle verkennt die Grundidee von Ehe u Familie.”

10:42 Spiegel online vermeldet erste Reaktionen: “Während Politiker von Grünen und SPD sowie der Lesben- und Schwulenverband die Gerichtsentscheidung bejubelten, äußerten sich Vertreter der Union zurückhaltend.”

10:38 Ansgar Dittmar, Bundesvorsitzender der Schwusos, erklärt die Bundesregierung zu einem “störrischen Esel”

10:30 Unser Landesverband Berlin-Brandenburg freut sich ebenfalls, Constanze Körner: “Die politisch Handelnden müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen besser im Blick haben”

10:27 LSVD Sprecher Manfred Bruns erklärt “Das Urteil stärkt die Rechte von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien. Nun können adoptierte Kinder in Regenbogenfamilien endlich den Kindern in heterosexuellen Familien gleich gestellt werden.” zur  Pressemeldung

10:25 Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, erklärt: “Unerträglich, dass Gleichbehandlung immer erst in Karlsruhe erstritten werden muss”

10:22 Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Frank-Walter Steinmeier fragt “Wann wird Schwarz-Gelb das endlich lernen? Es ist ein Skandal, dass homosexuelle Paare ihre Rechte mit Hilfe der Gerichte mühsam Schritt für Schritt einklagen müssen.”

10:20 Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90/Die Grünen fordert die Eheöffnung: “Die Koalition lässt sich wieder einmal vom Bundesverfassungsgericht treiben. Es ist an der Zeit, dass die Ehe endlich auch für Schwule und Lesben geöffnet wird. Der Diskriminierung muss ein Ende gesetzt werden.”

10:13 Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen, sieht den “Sieg des Kindeswohl” in der Anerkennung lebenspartnerschaftlicher Familie durch Karlsruhe

10:06 afp meldet: Bundesverfassungsgericht erklärt die Regelung, die Eingetragenen Lebenspartnern die Sukzessivadoption verbietet, ist verfassungswidrig

10:00 Axel Blumenthal, Bundesvorstand des LSVD ist vor Ort.

09:00 “Also wir gehen sehr sicher davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot der Adoption von adoptierten Kindern durch Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt, weil es dafür überhaupt keine Rechtfertigung gibt.” LSVD-Bundesvorstand Manfred Bruns bringt es im Interview mit dem Deutschlandradio auf den Punkt.

Die federführende Richterin im Ersten Senat, die sogenannte Berichterstatterin, ist die für Familienrecht zuständige Professorin für öffentliches Recht und Europarecht Gabriele Britz.

Viele LSVD-Mitglieder und ihre Familien sind heute aktiv: So sind Dr. Thomas Welter und Mann Ingmar das „Ankerpaar“ beim ZDF. Familie Steinbeck wurde vom wdr interviewt, Judith Steinbeck wird um 16:00 Uhr das Urteil für die Tagesthemen kommentieren

 



Teile diesen Beitrag:

Eine Antwort auf „Karlsruhe kippt Verbot der Sukzessivadoption“