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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

LGBTI und Entwicklungszusammenarbeit der Kirchen

Vortrag von Tim Kuschnerus (Evangelischer Geschäftsführer der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung) auf der Tagung „Religionsgemeinschaften in Afrika. Stärkung und Schutz von LGBTI-Menschenrechtsverteidigern“ am 22.11.2012 im Auswärtigen Amt in Berlin

1998 habe ich an der Achten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Harare, Simbabwe teilgenommen. Als Ökumenereferent der Evangelischen Kirche in Deutschland war ich auf der Vollversammlung der Geschäftsführer der 33köpfigen Delegation der EKD. Im Vorfeld der Vollversammlung zeichnete sich ab, dass das Thema Homosexualität eine Rolle spielen könnte. Zwei Mitgliedskirchen protestierten angesichts der zahlreichen homophoben Äußerungen von Staatspräsident Robert Mugabe gegen die Durchführung in Simbabwe. Schwul-lesbische Aktivisten aus Nordamerika signalisierten, dass sie in Harare gegen Mugabe protestieren wollten.

In den 90er Jahren wurde auch innerhalb der EKD das Thema Homosexualität heftig und kontrovers diskutiert. 1996 wurde der EKD-Text „Mit Spannungen leben – eine Orientierungshilfe“ veröffentlicht. Erstmals wurde damit in der Evangelischen Kirche in Deutschland versucht, sich mit dem Thema sachlich und konstruktiv auseinanderzusetzen. Ich hatte mich damals — mit Erfolg — dafür eingesetzt, dass der EKD-Text übersetzt und in englischer Sprache veröffentlicht wurde.

So gelang es immerhin, dass eine offizielle kirchliche Stellungnahme in mehreren Parallelveranstaltungen am Rande der Vollversammlung in Harare zur Kenntnis genommen und diskutiert wurde. Es gab eine friedliche Demonstration im Zentrum von Harare gegen die diskriminierende Politik von Mugabe. Und tatsächlich hatte die Ev.-luth. Kirche des Königsreichs der Niederlande aus Protest ihre Teilnahme an der Vollversammlung abgesagt. Auf der offiziellen Tagesordnung spielte das Thema keine Rolle. Aber 1998 wurde mir in Simbabwe klar, dass das Thema die weltweite Gemeinschaft der christlichen Kirchen noch lange und intensiv beschäftigen würde, um es zurückhaltend auszudrücken.

1. Homosexualität, das biblische Zeugnis und die Sicht der EKD
In der Bibel, im Alten und das Neuen Testament, sind uns Geschichten überliefert von Menschen und ihren Erfahrungen mit Gott. Die Bibel beinhaltet Gottes Wort. Ich kann sie aber nicht wortwörtlich verstehen und für unsere heutige gesellschaftliche Ordnung als bindend ansehen. Ich muss die Geschichten der Bibel im Licht meines Glaubens an Jesus Christus verstehen und im Kontext der heutigen Zeit interpretieren.

In der Bibel gibt es eine Reihe von Versen, die den homosexuellen Geschlechtsakt verurteilen. Dem gegenüber steht aber auch der Befund, dass Homosexualität in der Bibel insgesamt ein Nebenthema ist. Und, was noch wichtiger ist: in der Verkündigung Jesu, so wie sie uns in den vier Evangelien überliefert ist, spielt das Thema gar keine Rolle. Dadurch werden die negativen Aussagen der Bibel nicht grundsätzlich aufgehoben. Aber sie erscheinen doch in einem anderen Licht.

Das Liebesgebot ist im Alten und im Neuen Testament Inbegriff des Willen Gottes. Die eingangs bereits zitierte Orientierungshilfe der EKD „Mit Spannungen leben“ konstatiert: „Da das Liebesgebot ausnahmslos und umfassend gilt, kann auch homosexuelles Zusammenleben nicht von seiner Geltung ausgenommen werden…. Der im Liebesgebot ausgesprochen Wille Gottes gilt (auch) für die Gestaltung homosexuellen Zusammenlebens.“ (S. 21) Die EKD hebt damit die Spannung zu den negativen biblischen Aussagen über Homosexualität nicht auf. Sie beschreibt aber einen Weg, wie diese Spannung ausgehalten werden kann.

Die EKD hat sich auch für eine verbesserte Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften eingesetzt. Ein Ziel ist dabei, Menschen zu helfen, in stabilen Beziehungen verantwortungsvoll und verlässlich zu leben. Eine Gleichstellung zur Ehe von Mann und Frau wird jedoch abgelehnt. Das Leitbild der Ehe soll nicht ausgehöhlt werden.

Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Deutschland im Jahr 2001 hat sich der innerkirchliche Diskurs weiter entwickelt. Einzelne Landeskirchen gehen mittlerweile in ihren theologischen Aussagen und in ihrem Handeln weit über „Mit Spannungen leben“ hinaus. In zahlreichen Landeskirchen sind Segnungsgottesdienste inzwischen akzeptiert. Im Jahr 2011 ist das Leben in homosexueller Partnerschaft im Pfarrhaus von der EKD-Synode zugelassen worden. Diesen Beschluss haben sich mittlerweile fast alle Landeskirchen zu Eigen gemacht, einige allerdings nur mit großen Vorbehalten. Derzeit wird an einer Denkschrift der EKD zur Sexualethik gearbeitet, die auch die aktuellen Entwicklungen zum Thema Homosexualität behandeln wird.

2. Homosexualität, die weltweite Ökumene und die christliche Rechte
Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von 349 lutherischen, reformierten, methodistischen, baptistischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen. Gut ein Viertel der weltweit ca. 2 Milliarden Christen gehören ihm an. Die römisch-katholische Kirche ist kein Mitglied des ÖRK, unterhält aber gute Arbeitsbeziehungen.

Auf der Vollversammlung des ÖRK in Harare wurde 1998 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu „Menschlicher Sexualität“ beschlossen, ebenso wurde im Arbeitsstab in Genf eine AG zu diesem Thema eingerichtet. Der Versuch, gemeinsame Positionen zu formulieren, erwies sich aber oft als kontraproduktiv und führte zu weiteren Verwerfungen. Man war sich nur darüber einig, dass das Thema weiteres Studium und Erörterung erfordere. Auch im Kontext des Umgangs mit HIV/AIDS war es schwierig, Einvernehmen zu erzielen. Aber immerhin gab und gibt es eine ganze Reihe von Kirchen, die sich in dem Zusammenhang differenziert zu Fragen der menschlichen Sexualität äußern.

Vor allem in Afrika hat sich das Thema Homosexualität in den folgenden Jahren und Jahrzehnten als äußerst kontrovers und kirchenspaltend erwiesen. So wurde Homosexualität 1998 auf der Weltversammlung der Anglikanischen Kirche (Lambeth Conference) von den konser-vativen Provinzen als unvereinbar mit der Heiligen Schrift verurteilt. Dies war eine Reaktion auf die Haltung einiger liberaler, westlicher Mitgliedskirchen. Die Episcopal Church, also die Anglikanische Kirche in den USA hatte bereits 1976 erklärt, dass auch Homosexuelle „Kinder Gottes“ seien, die Akzeptanz verdienten. 1996 hatte sie Schwule und Lesben im Pfarramt zugelassen und 2003 schließlich den ersten schwulen Bischof eingesetzt. 2008 bekräftigte der anglikanische Erzbischof Peter Akinola von Nigeria die homophobe Gegenposition. Er war der Anführer der zahlenmäßig überlegenen Konservativen in der anglikanischen Weltgemeinschaft, die sich bis heute vor allem gegen die Episcopal Church und die Anglican Church of Canada behauptet.

Wie tief die Anglikanische Kirche gespalten ist, zeigt das Ihnen allen sicher bekannte Beispiel von David Kato, einem schwul lebenden Menschenrechtsaktivisten, der in Uganda im Januar 2011 ermordet wurde. Vorausgegangen waren dabei ungezählte homophobe Hasspredigten der anglikanischen Church of Uganda und vieler anderer Kirchen. Kein anglikanischer Geistlicher war bereit, David Kato zu beerdigen.

Auch die im Lutherischen Weltbund (LWB) zusammengeschlossenen Kirchen sind von dieser Kontroverse erfasst. Die Bischöfe der Evangelisch-Lutherischen Kirche Tansanias haben im Januar 2010 die „Dodoma-Erklärung“ formuliert, in der sie ihre ablehnende Haltung zur gleichgeschlechtlichen Ehe darlegen. Sie grenzen sich damit insbesondere von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika und der lutherischen Kirchen in Schweden ab, die bei-de seit 2009 gleichgeschlechtliche Partnerschaften akzeptieren und für die Segnung dieser Partnerschaften offen sind. 2009 wurde eine lesbische Pfarrerin zur Bischöfin von Stockholm gewählt. Die Dodoma-Erklärung wirft schließlich die Frage auf, ob die Partnerschaft mit Kirchen, die derartige Positionen vertreten, fortbestehen könne. Auf der Ratstagung des LWB in Bogota ist es im Juni 2012 immerhin gelungen, trotz der inhaltlichen Gegensätze die Gemeinschaft zu bestätigen. Ausgetragen ist die Kontroverse damit nicht.

Homophobie ist von europäischen Missionaren zu großen Teilen überhaupt erst in die traditionellen Gesellschaften in Afrika getragen worden. In vielen traditionellen afrikanischen Kulturen waren homosexuelle Praktiken bereits vorhanden. Zu diesem Ergebnis kommt eine ethnologisch-anthropologische Studie von Will Roscoe und Stephen O. Murray, die unter dem Namen „Boy-Wives and Female Husbands: Studies in African Homosexualities“ 1998 in New York veröffentlicht wurde (1). Demnach waren in praktisch allen Subregionen Afrikas homosexuelle Praktiken in traditionellen Kulturen zu finden. Oft korrespondierten diese mit anderen Begrifflichkeiten von Geschlechtern, bis hin zur Definition eines dritten Geschlechts. Erst die koloniale Phase habe über den Import des westlichen Gender-Verständnisses zu den Begrifflichkeiten von Homo- und Heterosexualität geführt, verbunden mit der entsprechenden moralischen Einordnung. Ebenso ist die heutige homophobe Gesetzgebung in vielen afrikanischen Staaten auf Gesetze aus der Kolonialzeit zurück zu führen.

Schließlich kommt noch ein weiterer Faktor dazu. Christlich fundamentalistische Kreise aus Nordamerika und Europa verbreiten auch heute ihre homophoben Positionen gezielt und mit Nachdruck in Afrika. In den letzten fünf Jahren haben römische Katholiken, Mormonen und Evangelikale aus den USA ihre Aktivitäten in Afrika massiv intensiviert. Dies hat der in den USA lebende Autor Kapya John Kaoma u.a. seinem Artikel „Colonizing African Values – How the U.S. Christian Right is Transforming Sexual Politics in Africa“(2) recherchiert. Kaoma nennt in diesem Zusammenhang die katholische Organisation Human Life International sowie das von Pat Robertson, einem der einflussreichsten Vertreter der christlichen Rechten in den USA, gegründete American Center for Law and Justice. Die Aktivitäten der christlichen Rechten sind vielfältig und reichen von der Unterstützung von anti-LGBTI-Kampagnen bis hin zur direkten Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren zur Verhinderung von Abtrei-bungen oder zur strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen. Zum Abschluss meines zweiten Abschnitts halte ich fest:

Die christlichen Kirchen sprechen sich weltweit mehrheitlich gegen Homosexualität aus. Die Ablehnung reicht von der Verurteilung als Sünde bis hin zur Verbreitung eines homophoben Klimas. Es gibt sogar Aufrufe von Hasspredigern zu offener Gewalt gegen LGBTI. Kirchen, die sich für eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und entsprechende Seg-nungsgottesdienste aussprechen, stellen eine Minderheit dar. Hinzu kommt, dass evangelikale und christlich-fundamentalistische Kreise aus den westlichen Industrieländern sich an der Verbreitung von Hass und Gewalt gegen LGBTI beteiligen bzw. diese selber aktiv betreiben.

Die christlichen Kirchen sind Teil des Problems. Diese Erkenntnis kann aus meiner Sicht nur eine Konsequenz haben: Kirchen, und ich spreche hier vor allem für den Bereich der kirchlicher Entwicklungswerke in Deutschland, müssen dazu beitragen, dass sie Teil der Lösung werden.

3. Schutz und Stärkung der Menschenrechte von LGBTI als Aufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Kirchen
Derzeit gibt es weder bei dem bischöflichen Hilfswerk Misereor noch bei Brot für die Welt — Evangelischer Entwicklungsdienst eine erklärte Policy zum Schutz von LGBTI. Diese beiden großen Entwicklungswerke der Kirchen in Deutschland fördern mit staatlichen Mitteln sowie mit Spenden und Kirchensteuereinnahmen Entwicklungsvorhaben von Kirchen und kirchennahen NRO in Afrika, Asien und Lateinamerika.

In der Arbeit von Brot für die Welt gibt es aber doch eine Reihe von ersten Ansätzen. So wurde bereits in den 90er Jahren eine Fachkraft, ein „Entwicklungshelfer“, an die Partnerorganisation „Pink Triangle“ in Kuala Lumpur vermittelt, die in Malaysia vor allem zu HIV/AIDS-Prävention arbeitet. Auf den Philippinen wurde Netzwerkarbeit von Lesben oder in Indien ein Programm zur Unterstützung von Transgender finanziell gefördert. Am häufigsten wird das LGBTI-Thema noch im Kontext der Arbeit zur HIV/AIDS Prävention aufgegriffen. Hier gibt es oft Programmkomponenten, die Aufklärung sowie die Eindämmung von Homophobie zum Inhalt haben. Die Christian Conference of Asia entwickelt derzeit ein Konzept, um Schwule und Lesben in die HIV/AIDS-Prävention einzubeziehen.

Vor einem Jahr hatte eines unserer Afrikareferate einen Studientag zum Thema „Homosexualität im Widerstreit von afrikanischen und europäischen Kirchen“ organisiert. 2011 ging der Martin Ennals Award für Menschenrechtsverteidiger an die ugandische Aktivistin Kasha Jacqueline Nabagesera. Sie wurde für ihren Mut und ihre Ausdauer im Kampf gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben in ihrem Heimatland ausgezeichnet. Brot für die Welt gehört der internationalen Jury an, die diesen Preis jährlich vergibt. Dies sind erste Ansätze zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI, die weitgehend aufgrund des persönlichen Engagements einzelner Projektbearbeiter zustande gekommen sind. Diese Ansätze müssen aus-gebaut und in eine Gesamtstrategie eingebettet werden.

Unsere Satzung bietet dazu gute Anknüpfungspunkte. Ich zitiere: „Das Werk ‚Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst‘ unterstützt … Kirchen, christliche Organisationen und andere private Träger weltweit, die sich am Aufbau einer gerechten Gesellschaft beteiligen, sich gegen Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht und Religionszugehö-rigkeit einsetzen und Menschen weltweit beistehen, die in Not und Armut leben, deren Menschenwürde und ‑rechte verletzt werden … Das Werk fördert mit seiner Arbeit die Herstellung gleicher Lebenschancen für Frauen und Männer.“

Wir arbeiten nach dem „human rights based approach“. Der Schutz und die Förderung der universalen Menschenrechte sind Grundlage und Ziel unserer Arbeit. Und, ein weiterer Anknüpfungspunkt: das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat in seiner Menschenrechtsstrategie den Schutz von LGBTI-Menschenrechtsverteidigern ausdrücklich benannt. Warum ist das bei uns (noch) nicht der Fall?

Es gibt Gegenargumente und Widerstände. Drei Punkte möchte ich hier nennen (3):

So wird 1. oftmals vorgebracht, dass es sich bei LGBTI um einen Nischenthema handele. Es betreffe nur eine kleine Randgruppe, die entwicklungspolitische Relevanz sei daher gering. Die Realität ist, dass sehr viele Menschen ihre sexuelle Orientierung verbergen und nur im Verborgenen oder gar nicht ausleben. Genaue Zahlen sind selten vorhanden. Dies ist erst recht in Ländern der Fall, in denen LGBTI kriminalisiert werden. Aber selbst wenn es zuträfe, dass in vielen Ländern nur eine sehr kleine Minderheit betroffen ist, kann es nicht angehen, dieser Gruppe den Schutz vor Diskriminierung, Kriminalisierung und Gewalt zu verwehren. Wenn Kirchen und kirchliche Organisationen dann auch noch selber aktiv hierzu beitragen, sind wir als kirchlicher Entwicklungsakteur noch einmal mehr gefragt. Und schließlich: LGBTI sind sehr oft von einer gleichberechtigten Teilhabe in ihren Gesellschaften ausgeschlossen und damit einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt.

2. wird das Argument vorgebracht, mit der Forderung nach Schutz der Menschenrechte von LGBTI würden anderen Kulturen westliche Werte und Lebensformen aufgezwungen. Gleichsam als Form eines neuen Kolonialismus würden wir jetzt unsere liberalen Werte und Ansichten exportieren. Auch im Menschenrechtsdiskurs gab es in den 90er Jahren eine ähnliche Debatte. Asiatische Diktaturen nahmen für ihre Gesellschaften asiatische Werte in Anspruch, die sich von dem individualistischen und von der westlichen Aufklärung geprägten Menschenrechtsverständnis angeblich unterscheiden. Die Menschenrechte sind aber universal und unteilbar. Es macht keinen Unterschied, ob ein Mensch wegen seiner politischen Aktivitäten gegen ein Unrechtsregime oder wegen seiner sexuellen Orientierung gefoltert oder ermordet wird.

Hier möchte ich einem in unseren kirchlichen Reihen verbreiteten Missverständnis entgegentreten. Es geht ja erst einmal nicht darum, dass sich unsere Partnerkirchen liberale Positionen zu Eigen machen sollen. Es geht darum, den hier vorhandenen Dissens auszuhalten und zu akzeptieren, dass LGBTI unveräußerliche Menschenrechte haben. Jeder Mensch ist ein Ebenbild Gottes. Jedem Mensch wohnt die gleiche unantastbare Würde inne. Eine bestimmte Lebensform oder sexuelle Orientierung abzulehnen darf niemals bedeuten, zu Diskriminierung oder Gewalt gegen Menschen aufzurufen.

3. Unsere Entwicklungswerke arbeiten nach dem Prinzip „do no harm“. Hinter diesem Prinzip steht die Erkenntnis, dass einseitige oder parteiergreifende Hilfe von außen zur Verschärfung von bestehenden Konflikten beitragen kann. In der Tat sind wir bei der Unterstützung von LGBTI gut beraten, konfliktsensibel und bedacht vorzugehen. Ein gutes Beispiel ist die von westlichen Regierungen in guter Absicht beschlossene Aussetzung der Entwicklungsgelder für Uganda. Die von Außen massiv und belehrend vorgetragene Forderung an die Regierung, sich von homophoben Maßnahmen zu distanzieren, hatte eher eine Verhärtung zur Folge. LGBTI-Aktivisten sahen sich sogar dem Vorwurf ausgesetzt, sie seien für den Stopp der Hilfsgelder und damit für wachsende Not und Armut verantwortlich. Das Prinzip „do no harm“ ist strikt zu berücksichtigen. Aber es darf uns nicht davon abhalten, den Schutz und die Stärkung der Menschenrechte von LGBTI auszubauen. Der Autor einer aktuellen Studie über LGBTI-Unterstützung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat es sehr schön auf den Punkt gebracht: „do no harm, but do something!“

Schlussbemerkung
Ich kann und will in diesem Rahmen keine konkreten Handlungsempfehlungen für den Ausbau unserer Aktivitäten zur Unterstützung von LGBTI ausformulieren. Ich möchte abschließend aber noch einmal betonen:

  1. LGBTI ist ein sensibles Thema. Es löst Kontroversen und vielleicht auch Verunsicherung in unseren eigenen Reihen aus. Unsere Projektbearbeiterinnen und –bearbeiter können das Thema nur dann befördern, wenn sie sich mit Fragen der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentitäten befasst haben. Wir sind gut beraten, unseren Stab entsprechend zu schulen und aktiv werden. Nur wenn wir dies tun, können wir auch eine wirkungsvolle Strategie entwickeln und umsetzen.
  2. Als kirchlicher Akteur müssen wir die biblisch-theologische und die moralisch-ethische Dimension des Problems in besonderer Weise behandeln. Wir müssen darüber in einen Dialog mit unseren kirchlichen Partnern eintreten. Hierfür brauchen wir einen langen Atem und Geduld. Der Süd-Süd-Austausch ist ein wichtiges Instrument. Dazu haben wir mit unseren weit über 2.000 Partnerorganisationen auf allen Kontinenten sehr gute Möglichkeiten.
  3. Wir brauchen auch die Unterstützung von unseren eigenen Kirchen hier in Deutschland. Im Bereich der EKD ist die Kontroverse über den Umgang mit dem Thema Homosexualität nicht annähernd beendet. Aber wir haben gelernt, die Kontroverse sachlich zu führen. Wir haben gelernt, mit Spannungen zu leben und diese zu großen Teilen auch auszuhalten. Denn, um es mit den Worten von Erzbischof Desmond Tutu zu sagen: „Für Hass gibt es keinen Platz im Hause Gottes.“

Tim Kuschnerus
Evangelischer Geschäftsführer der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE)

 

(1) Auf diese Studie macht ein Diskussionspapier von Oberkirchenrätin Inken Wöhlbrand, Amt der Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) vom März 2012 aufmerksam. Siehe: http://www.willsworld.org/africa.html

(2) http://www.sxpolitics.org/wp-content/uploads/2012/08/colonizingafricanvaluespra.pdf

(3) Die Punkte knüpfen zum Teil an Ausführungen meines früheren Kollegen Dr. Karl Schönberg an: „Menschenrechte für LGBT und kirchliche Entwicklungszusammenarbeit“, unveröffentlichtes Diskussionspapier.

 

 



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