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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Veranstaltungen

LSBTI in Südafrika — Von der Verfassung geschützt, im Alltag diskriminiert

Wir dokumentieren den Vortrag von Dr. Ben Khumalo-Seegelken, gehalten am 23. November 2016 im Berliner Afrikahaus im Rahmen der Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances der Hirschfeld-Eddy-Stiftung in Kooperation mit dem Afrikahaus. Das anschließende Gespräch wurde von Tsepo Bollwinkel moderiert.

Einladung zur Veranstaltung hier

Vortrag zum Download (pdf)

Afrikahaus Berlin 2016- Ben Khumalo-Seegelken und Tsepo BollwinkelDie Menschen Südafrikas haben schon bei den Verhandlungen im Übergang vom Unrechtstaat der Apartheid zur rechtstaatlichen Demokratie um das Jahr 1990 Weichen gestellt und den Grund dafür gelegt, endlich und dauerhaft auf dem Fundament versöhnlicher Mitmenschlichkeit leben zu können. Buchstabe und Geist der 1996 verabschiedeten südafrikanischen Verfassung – weltweit  die erste Verfassung, die in der »Gleichheitsklausel« (Artikel 9) die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung [und der Geschlechtsidentität][1] ausdrücklich verbietet —  atmen diesen Leitgedanken gegenseitigen Respekts, „ubuNtu“, und gleichberechtigter Vielfalt.

Dass das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität in Südafrika verfassungsrechtlich verankert ist, hat bisher aber nicht verhindern können, dass lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Menschen [LSBTI] nach wie vor verbalen und physischen Formen der Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt sind.

Die Ursachen und Formen solch menschenfeindlicher Einstellungen und Praktiken sind mannigfaltig und reichen bis weit in die vorkoloniale Vergangenheit zurück.

In der Zeit des Kolonialismus und der Apartheid bis 1994[2] sind nicht zuletzt unter aktiver Mitwirkung christlicher Missionare aus Europa und Nordamerika Einstellungen sexualisierter Gewalt propagiert und zur Norm erhoben worden, die nach wie vor die Bevölkerung des Landes über alle Gliederungen hinweg nachhaltig prägen. Diesen Prägungen und Praktiken sexualisierter Menschenfeindlichkeit, die gewöhnlich „Homophobie“ genannt werden, gilt es im Post-Apartheid-Südafrika, konsequent nachzuspüren und mit Mitteln der Aufklärung und der Rechtstaatlichkeit zu entkräften und zu widerlegen, wenn der Verfassungstext auch in dieser Hinsicht Alltagswirklichkeit werden soll!

 

Mittlerweile liegen zwei Jahrzehnte hinter uns, in denen sich das Zusammenleben in einer rechtstaatlichen Demokratie hat entwickeln und bewähren können. Anspruch und Wirklichkeit stimmen jedoch immer nicht überein. Das verfassungsrechtlich verbriefte Diskriminierungsverbot wird oft missachtet und nicht selten auch von Menschen in öffentlicher Verantwortung bewusst übertreten und populistisch in Frage gestellt.

Parteipolitisches Taktieren führt immer wieder dazu, dass allen voran die Regierenden verfassungsmäßige Positionen aufs Spiel setzen, fragwürdige Kompromisse eingehen und populistische Initiativen unterstützen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Das jüngste Beispiel sorgt in diesen Tagen für beunruhigende Schlagzeilen:

Die Delegation Südafrikas bei den Vereinten Nationen [UN] soll  zu verstehen gegeben haben, dass sie eine Resolution unterstützen wird, die verhindern will, dass eine Fachkraft, die in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Einhaltung der Menschenrechte in Bezug auf LSBTI-Menschen überwachen und fördern soll, berufen wird. Diese Abstimmungsinitiative wird von der sogenannten African Group geführt, einer Anzahl afrikanischer Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die in ihren jeweiligen Ländern LSBTI-Menschen gesetzlich verfolgen, kriminalisieren und sogar hinrichten lassen.

Ich frage mich: Kann die Delegation Südafrikas sich im Ernst solchen Bestrebungen anschließen und dadurch billigend in Kauf nehmen,  geltendes südafrikanisches Recht in Frage zu stellen, indem sie Umsetzung einer Maßnahme des Völkerrechts erschwert, der Südafrika aufgrund der eigenen Verfassung eigentlich zustimmen müsste? 

Für wie verpflichtend sind für Südafrikas UNO-Delegation die Bestimmungen der Verfassung ihres Landes angesichts verlockender Avancen von menschenrechtsverachtenden Koalitionen?

13 lokale, regionale und überregionale LSBTI-Organisationen in Südafrika haben in einem Offenen Brief an die für Außenbeziehungen zuständige Ministerin dazu aufgerufen, dass die Delegation Südafrikas bei den Vereinten Nationen verfassungskonform verfährt, indem sie gegen die Initiative der African Group votiert.

Einige Glaubensgemeinschaften und kirchliche Zusammenschlüsse haben angekündigt, sich dem Aufruf anzuschließen.


*E I N S C H U B*

Ich erhalte soeben den Hinweis, dass Südafrikas Delegation inzwischen erklärt hat, doch nun gegen die Initiative der African Group votieren zu wollen und der Berufung zuzustimmen. Dazu heißt es:

The representative of South Africa said his position was a principled one based on his country’s constitution.  The issue at hand was a sensitive one.  After years of painful struggle, black and white, “straight and not straight”, South Africa had come together to bury discrimination once and for all.  South Africa would fight discrimination everywhere, every time.  On the matter at hand, he disagreed with most others on the African continent, noting that South Africa was still healing wounds caused by discrimination and would not add fresh ones.  South Africa would vote based on its constitutional imperative.” [» UN-Meeting Coverage and Press Releases, GH/SCH/4191, 21 November 2016, Hervorhebung B.K‑S.].

Der Offene Brief der LSBTI-Organisationen wird bestimmt entscheidend dazu beigetragen haben, dass die Delegation dann doch verfassungskonform abgestimmt hat!

Afrikahaus Berlin 2016 - Ben Khumalo-Seegelken und Tsepo Bollwinkel

Angesichts solcher Entwicklungen müssen wir fragen: 

Was tun Einzelne und ihre Interessengemeinschaften, was die Zivilgesellschaft und politische Parteien, um solcher Aushöhlung von Verfassungsbestimmungen entgegenzuwirken? °Was können wir hier für die Stärkung der Gegenbewegung – für die Stärkung der LSBTI-Menschen und deren Interessengemeinschaften — bewirken? Welche Rolle spielen Glaubensgemeinschaften und Kirchen dabei? Welche Impulse und Modelle des Widerstandes lassen sich erkennen?

 

Einzelne und ihre Interessengemeinschaften

Der Alltag will von allen im Lande aktiv mitgestaltet werden. Die Zivilgesellschaft, der Staat, die Regierung, die politischen Parteien und Gewerkschaften, die Medien, Interessenverbände und Nichtregierungsorganisationen, Glaubensgemeinschaften und Kirchen stellen einen Teil des Geflechts dar, in dem täglich darum gerungen wird, gleichberechtigt und friedlich miteinander zu leben.

LSBTI-Menschen kommen lokal, regional und landesweit zusammen und setzen sich gezielt dafür ein, dass auch, was in erster Linie sie persönlich angeht, geltendes Recht umgesetzt und eingehalten wird:

°Verbale und physische Angriffe nehmen sie nicht tatenlos hin, sondern decken sie auf. Sie erstatten Anzeige und bleiben wachsam gegenüber eventueller Strafvereitelung und Rechtsbeugung.

°Offensiv treten sie individuell oder kollektiv in der Öffentlichkeit auf, demonstrieren, um respektiert und gleichberechtigt behandelt zu werden.

°Politisch treten sie dafür ein und tragen aktiv dazu bei, dass sie in jeder Hinsicht selbstverständlich zur südafrikanischen Gesellschaft gehören und darum nicht tatenlos hinnehmen, zu einer an den Rand gedrängten sogenannten ‘Minderheit´ herabgestuft zu werden, die ‘toleriert´ werden müsste! Auch etwaige subtile Formen der für überwunden geglaubten Apartheid werden aufgespürt und angegangen. Das Strafgesetz wurde beispielsweise auf Initiative einer Lesbenorganisation aus Kapstadt inzwischen dahingehend überarbeitet und verschärft, dass das Strafmaß in Fällen, bei denen Menschen aufgrund ihrer LSBTI-Identität geschädigt wurden, höher ausfällt. Auch dadurch wird dem in der Verfassung verbrieften Verbot der Diskriminierung Rechnung getragen.

Um solche und ähnliche Fragen müssen LSBTI-Menschen in Südafrika nach wie vor besorgt sein, denn an vielen Stellen wird versucht, errungenes Recht in Frage zu stellen und auszuhöhlen. Zum Glück sind Missachtung von Menschenrechten, Hassverbrechen und sexualisierte Gewalt noch nicht wieder straffrei geworden, was zwischenzeitig ernsthaft zu befürchten war.

 

Gewalt ist im Alltag Südafrikas zum Dauerphänomen geworden; sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder insbesondere[3]:               

Südafrikanische Frauenrechtsorganisationen schätzen, dass nur jede neunte Vergewaltigung angezeigt wird, da Vergewaltigte weder genügend Vertrauen in die Strafverfolgung besitzen noch durch sexistische Polizisten oder Richter gedemütigt werden wollen.[4] Dabei beschränkt sich sexualisierte Gewalt keineswegs nur auf Gewalt gegen heterosexuelle Frauen und Mädchen, sondern umfasst auch die Gewalt, die an Menschen aufgrund ihrer wahrgenommenen oder vermuteten sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität als LSBTI-Menschen verübt wird. International erhielten die sogenannten »korrektiven Vergewaltigungen«[5] große Aufmerksamkeit, bei denen Männer gezielt lesbische Frauen vergewaltigen, um sie von ihrer Homosexualität zu »heilen« und die heteronormative Ordnung wiederherzustellen.[6] Aktivistinnen/Aktivisten erschüttert immer wieder auch die Ermordung von LSBTI-Menschen.

Eine Einstellung, die bei Handlungen und Übergriffe sexualisierter Gewalt neben dem nach wie vor allgegenwärtigen Patriarchat[7] und der Gerontokratie[8]  bestimmend ist, darf nicht unerwähnt bleiben: Heteronormativität[9]– die forcierte Vorrangstellung männlicher und/oder weiblicher Geschlechtsidentität und Heterosexualität unter gleichzeitiger Verleugnung und Unterdrückung anderer Geschlechtsidentitäten einschließlich Transgender und Intersexualität.

Mit Heteronormativität sehen sich auch trans- und intergeschlechtliche Menschen in Südafrika konfrontiert:

Das Gesetz, das die Personenstandsänderung bei trans- und intergeschlechtliche Menschen regelt, der Alteration of Sex Description and Sex Status Act, ist seit dem 15. März 2004 in Kraft. LSBTI-Menschen und ihre Interessengemeinschaften kritisieren das Gesetz im Hinblick darauf, dass es transgeschlechtliche Menschen zu einer operativen Geschlechtsumwandlung zwingt, wenn diese rechtlich ihr Geschlecht ändern wollten. Dabei sei der Zwang zu Operationen für transgeschlechtliche Menschen problematisch. Hingegen sind für eine Personenstandsänderung von intergeschlechtlichen Menschen gesetzlich keine operativen Eingriffe vorgeschrieben. Dennoch empfinden Eltern – dem weltweiten Trend entsprechend – auch in Südafrika einen hohen Druck, ihre Kinder möglichst früh operieren zu lassen. LSBTI-Menschen und ihre Interessengemeinschaften prangern zudem seit langem an, dass das Personal im südafrikanischen Innenministerium die Personenstandsänderung häufig nicht vornimmt, solange der Person durch eine Operation nicht das biologische Geschlecht einer Frau oder eines Mannes zugewiesen ist.[10]

Sexualisierte Gewalt im Alltag ist ein Dauerphänomen. Vor allem schwarze lesbische Frauen und transgeschlechtliche Menschen sind ständig davon   bedroht. Lebt beispielsweise eine Frau schwarzer Hautfarbe in einem von Armut und Bandengewalt geprägten Township offen lesbisch und durchbricht zudem durch ein männliches Erscheinungsbild und Rollenverhalten die heteronormativen Rollenerwartungen, erhöht sich ihre Gefährdung. LSBTI-Menschen und ihre Interessengemeinschaften berichten, dass auch feminin wirkende schwule Männer oder intergeschlechtliche Menschen besonders gefährdet sind.

LSBTI-Menschen und Frauen schwarzer Hautfarbe bleiben nicht zuletzt infolge heteronormativer und patriarchal-gerontokratischer Verfahrensweisen oft außen vor und gehen leer aus, wenn öffentliche Maßnahmen umgesetzt werden, die beispielsweise infolge erlittenen Unrechts unter dem Apartheidregime Wiedergutmachung, Entschädigung und Ausgleich bewirken sollen. Sie sind ‘da und doch nicht da! ´

Zivilgesellschaft und politische Parteien

LSBTI-Menschen wirken in der Zivilgesellschaft und in politischen Parteien[11] aktiv mit und sorgen dafür, dass geltendes Recht ungeschmälert umgesetzt und gewahrt wird. In der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Freizeitgestaltung, in der öffentlichen Meinungsbildung, in Interessengemeinschaften und politischen Parteien wirken LSBTI-Menschen aktiv mit.

Versuchen der Bevormundung und der Instrumentalisierung der LSBTI-Menschen durch Individuen und Interessenverbände, die aus Gründen eigener Profilierung oder wegen Einfluss und Positionen vorgeben,  die Interessen von LSBTI-Menschen zu vertreten, treten LSBTI-Menschen entgegen und setzen ihnen eigenes Engagement und Initiativen entgegen.

Lehrer, Gewerkschafter, Parteipolitiker und Staatsmänner, die auf Zustimmung, Anerkennung und Beliebtheit schielen und dabei LSBTI-Menschen verunglimpfen und gegeneinander ausspielen, erfahren Widerstand. 

Glaubensgemeinschaften und Kirchen

Welche Rolle spielen Glaubensgemeinschaften und Kirchen im Eintreten für die Belange der Gleichheitsklausel gegen Diskriminierung von LSBTI-Menschen?

Aus Erfahrung als schwuler Christ weiß ich, dass christlich sozialisierte LSBTI-Menschen in Südafrika im Alltag und in Leitungsgremien ihrer Kirchen eher geduldet als willkommen sind.

Als die Theologin Mpho Tutu, Priesterin der Anglikanischen Kirche in Kapstadt, Tochter des emeritierten Erzbischof der Anglikanischen Kirche in Südafrika, des Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu, im Mai 2016 bekanntgab, dass sie ihre Freundin und Lebensgefährtin Marcelin van Furth geheiratet hat, hat sie von ihren Kolleginnen und Kollegen aus christlichen Glaubensgemeinschaften und Kirchen einschließlich ihrer eigenen Anglikanischen Kirche in Kapstadt nicht nur Glückwünsche erhalten, sondern auch Missbilligung und Zurückweisung erfahren.

Selbst die leidige Diskussion, die hierzulande in Leitungsgremien einiger Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche Deutschland [EKD] seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 darüber geführt wird, ob und unter welchen Bedingungen Kirchengemeinden einem lesbischen oder schwulen Paar eine gottesdienstliche Feier, die sogenannte „Partnerschaftssegnung“, der sogenannten „kirchlichen Trauung“ ähnlich, nicht mehr untersagen sollten, wird von vielen Glaubensgemeinschaften und Kirchen in Südafrika schon für eine Zumutung gehalten. Sie selber treten nicht und wenn, dann, eher halbherzig, für die Gleichberechtigung im Sinne der „Gleichheitsklausel“ (Artikel 9) der Verfassung ihres Landes ein. Bisweilen rufen Stimmen aus den Reihen christlicher Kirchen sogar dazu auf, die Verfassung und die Gesetze dahingehend zu revidieren, dass LSBTI-Menschen wieder kriminalisiert, ausgegrenzt und entrechtet werden.

LSBTI-Menschen in Südafrika sind also im Alltag und in Leitungsgremien der diversen Glaubensgemeinschaften und Kirchen eher ‘toleriert´ als willkommen.

 
Fragen und Perspektiven – Impulse und Modelle

Netzwerke, in denen LSBTI-Menschen leben und wirken tauschen sich mit anderen Netzwerken im afrikanischen und globalen Beziehungsgeflecht aus, begleiten und gestalten somit grenzüberschreitend auch gesellschaftliche Sensibilisierungsprozesse und völkerrechtliche Entwicklungen aktiv mit.

Das Projekt „Masakhane“[12] möchte ich an erster Stelle als Beispiel erwähnen, in dem Frauen, LSBTI-Menschen, über den je eigenen unmittelbaren Lebensalltag hinaus, Belange der Vielfalt auf den Grund gehen, Verbündete finden und grenzüberschreitend Akzente setzen:

Im Masakhane-Projekt arbeiten acht Mitgliedsorganisationen des Zusammenschlusses Coalition of African Lesbians [CAL] in Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe zusammen. Sie setzen sich gemeinsam für Veränderungen in der Gesellschaft und die universelle Einhaltung der Menschenrechte ein, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. CAL ist zudem überzeugt, dass man nur für die Rechte von LSBTI-Menschen sowie für Frauenrechte kämpfen kann, wenn man sich „auch für sexuelle und reproduktive Rechte“ einsetzt.

 

Zum Schluss bekräftige ich:

Nach wie vor gilt: „Apartheid ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – die Apartheid gegen LSBTI-Menschen nicht minder! Die Verfassung Südafrikas ist da unmissverständlich klar und setzt Maßstäbe. Theologinnen und Theologen, Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Christinnen und Christen, können daraus lernen:

Die Vielfalt, wie wir sie in unserer Welt vorfinden, ist die Grundlage des Lebens, das allen zum Wohle geraten kann. Die Vielfalt besteht aus Bestandteilen, die je eigen und besonders sind, wie Farben auf dem Regenbogen.

Gott schenkt der Welt den Regenbogen als Einladung und als Grundgesetz aller Grundgesetze. Die Menschheit kann und soll lernen, die Vielfalt auch der sexuellen Orientierungen und der Geschlechtsidentitäten aus Gottes Hand als Einladung und Auftrag anzunehmen. Eine Regenbogengemeinschaft kann und soll aus allen werden – eine Gemeinschaft der Verschiedenen. Die Gleichheitsklausel in der südafrikanischen Verfassung kann uns alle dazu ermutigen, Vielfalt anzunehmen und aktiv mitzugestalten – mit LSBTI-Menschen in aller Welt zusammen!

Ich danke!

Ben Khumalo-Seegelken  

Fußnoten:

[1] Auch wenn im Wortlaut „sexuelle Orientierung“ steht, ist meiner Meinung nach „sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ [SOGI] gemeint.

[2] Der 1948 etablierte und bis 1994 existierende Apartheidstaat betonte heterosexuelle martialische Männlichkeit, so dass Homophobie auch in der südafrikanischen Armee (South African Defence Force) zum Strukturprinzip wurde. Dort wurde Heteronormativität gewaltsam durchgesetzt. Da alle weißen Männer unabhängig von ihrer Herkunft zwischen 1967 und 1991 für eine zunächst neun- und ab 1972 zwölfmonatige Wehrpflicht eingezogen wurden, mussten auch junge weiße Homosexuelle den Militärdienst absolvieren, soweit sie nicht ins Exil gingen oder zur Gefängnishaft bereit waren. In Armeehospitälern wurden sie Psychoterror, Elektroschocks (sogenannten Aversionstherapien) und Hormonbehandlungen unterzogen. In einigen Fällen nahmen die verantwortlichen Ärzte, wie Aubrey Levin, der nach der Apartheid am forensischen Institut der Universität Calgary weiter praktizierte, chirurgische Geschlechtsumwandlungen ohne Einverständnis der jungen Rekruten vor. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission (1996−1998) arbeitete diese Gewaltverbrechen – ebenso wie die politisch motivierte und homophobe Gewalt im Militär insgesamt – nicht auf. [Rita Schäfer | Eva Range: Wie mit Homophobie Politik gemacht wird. Menschenrecht und Verfolgung von LSBTI-Aktivist_innen in Afrika. Studie im Rahmen der Gender-Strategie der Friedrich Ebert Stiftung. Januar 2013. ISBN 978–3‑86498–447‑1]

[3] Zwischen März 2011 und April 2012 wurden laut offizieller Kriminalitätsstatistik 64.514 sexuelle Straftaten polizeilich registriert. In Deutschland wurden 2010 7.724 Vergewaltigungen gemeldet; insgesamt bezifferten sich die polizeilich erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf 46.869. (Schäfer | Range) [http://www.saps.gov.za/statistics/reports/crimestats/2012/categories/total_sexual_offences.pdf]

[4] Vgl. Rita Schäfer | Eva Range.

[5] Südafrikanische Aktivistinnen/Aktivisten bevorzugen die Begriffe Hassverbrechen oder geschlechtsbasierte Gewalt, da sie hierdurch die Vergewaltigung von LSBTI-Menschen in übergreifende Gewaltphänomene einordnen können, was Allianzen mit anderen Gruppen ermöglicht (Anguita 2012). In persönlichen Gesprächen äußerten Aktivistinnen/Aktivisten zudem, dass der ausschließliche Bezug auf »korrektive Vergewaltigungen« verdecke, dass LSBTI-Menschen beispielsweise gezielt ermordet würden (Rita Schäfer | Eva Range 2009).

[6] http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/fileadmin/images/laenderberichte/ Suedafrika/Corrective_Rape_-_LGBT_and_NHRI__INt_J_HR_2012_.pdf

[7] Patriarchat beschreibt eine Gesellschaftsordnung, bei der der Mann eine bevorzugte Stellung in Staat und Familie innehat und bei der in Erbfolge und sozialer Stellung die männliche Linie ausschlaggebend ist. (Duden).

[8] Patriarchale Gerontokratie beschreibt die Praxis stillschweigender Vorrangstellung älterer Männer in Hierarchien familiärer und gesellschaftlicher Repräsentanz und Machtausübung.

[9] Heteronormativität beschreibt ein binäres Geschlechtssystem in welchem lediglich genau zwei Geschlechter akzeptiert sind und das biologische Geschlecht mit Geschlechtsidentität, Geschlechtsrolle und sexueller Orientierung gleichgesetzt wird.

[10] Ende November 2012 berichteten Vertreterinnen/Vertreter der zwei NROs Gender Dynamix und Intersex South Africa hierüber im Innenausschuss des südafrikanischen Parlaments. Im Nachgang hierzu bekräftigte das Innenministerium in einer Pressemitteilung, gegen die diskriminierende Praxis vorgehen zu wollen. (Rita Schäfer | Eva Range)

[11] Die Zivilgesellschaft ist vielschichtig und weitläufig, die partei-politische Landschaft ebenso. Nur graduell unterscheiden sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen und die politischen Parteien voneinander in ihrem jeweiligen Verhältnis zu LSBTI-Menschen und dem Anliegen der Gleichheitsklausel der Verfassung gegen Diskriminierung.

[12] Das Projekt Masakhane [»Lasst uns einander aufrichten (und gemeinsam stärker werden)«] wurde vom Lesben und Schwulenverband Deutschland (LSVD) initiiert und wird von der Coalition of African Lesbians (CAL) mit Sitz in Südafrika umgesetzt. Ziel der Masakhane-AktivistInnen ist eine bessere Vernetzung, Kapazitätsentwicklung sowie die Stärkung von Lesben, bisexuellen Frauen und Transgender in Afrika südlich der Sahara. http://www.lsvd-blog.de/?tag=masakhane

Dokumentation des Vortrags von Dr. Ben Khumalo-Seegelken, gehalten am 23. November 2016 im Afrikahaus in Berlin im Rahmen der Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, in Kooperation mit dem Berliner Afrikahaus. Das anschließende Gespräch wurde von Tsepo Bollwinkel moderiert. 

Einladung zur Veranstaltung hier

Vortrag zum Download (pdf)

Eine Dokumentation dieser Veranstaltung mit vielen Fotos findet sich auch im sehr lesenswerten Jahresheft 2016 „Afrika Mitten in Berlin — Entwicklungspolitischer Diskurs im Afrikahaus“ auf S. 98–105. Download hier.

Weitere Veranstaltungsberichte der Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances



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