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LSBTI-Inklusionskonzept jetzt umsetzen — Umsetzungsauftrag für die neue Bundesregierung

Inklusionskonzept

Dieser Artikel ist im Sommer 2022 in der Zeitschrift respekt! des LSVD erschienen. 

Wir waren erfolgreich. Seit März 2021 gilt das vom Bundeskabinett verabschiedete „LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit“. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung, den Schutz der Menschenrechte von LSBTI-Personen zum integralen Teil der Auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu machen. LSVD, Hirschfeld-Eddy-Stiftung (HES) und Yogyakarta-Allianz hatten seit 2012 solch ein Konzept gefordert.

Zwar haben auch Schweden, die Niederlande und Kanada Ansätze der LSBTI-Inklusion, aber auch unsere internationalen Partner begrüßen die deutsche Strategie als weitreichend, umfassend und progressiv.

Viele Forderungen, die die HES und die Yogyakarta-Allianz 2017 in dem sogenannten 13-Punkte-Papier „Forderungskatalog –Vorüberlegungen zu einem LSBTI-Inklusionskonzept“  aufgestellt hatten, wurden aufgegriffen.

Zivilgesellschaft in den Partnerländern einbinden, Missionsgeschichte reflektieren

Wir haben beispielsweise gefordert, dass der Zivilgesellschaft in den Partnerländern eine zentrale Rolle zukommt, und dass sie bei allen Vorhaben gehört und eingebunden werden soll. Entsprechend heißt es im LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung nun: „Ziel ist eine strukturell nachhaltige Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit für LSBTI in diesem Bereich unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Vulnerabilitäten und Mehrfachdiskriminierungen.“

Bemerkenswert ist auch, dass der für die HES, den LSVD und die Yogyakarta-Allianz so wichtige Punkt Missionsgeschichte und Kolonialverantwortung erwähnt ist. Zu diesem Thema wurde vor Kurzem auch das 3. HES-Factsheet „Für eine postkoloniale Praxis in der Entwicklungszusammenarbeit“ publiziert.

Mit der Veröffentlichung des LSBTI-Inklusionskonzepts erkennt Deutschland ausdrücklich an, dass die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit eine Schutzverpflichtung auch gegenüber LSBTI in den Partnerländern haben.

Umsetzungsauftrag für die neue Bundesregierung

Die neue Bundesregierung muss das Konzept jetzt umsetzen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich wiederholt und klar zur Geltung der Yogyakarta-Prinzipien und der Bedeutung von Menschenrechten in der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung ausgesprochen. Die Regierungsparteien haben nun die Gelegenheit, ihren Bekenntnissen Taten folgen zu lassen.

Insbesondere das BMZ mit seinem enorm großen Budget – und gemeinsam mit den Durchführungsorganisationen zweitgrößter Geber in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit – muss sich bewegen. Damit das auch klappt, fordern Hirschfeld-Eddy-Stiftung, die Dreilinden GmbH und filia.die frauenstiftung die Einrichtung einer „Projektgruppe Umsetzung des LSBTI-Inklusionskonzeptes“.

Die kleinen NGOs nicht mit der großen Bürokratie ersticken

Wichtig ist auch die Anpassung der Vergaberegularien und Förderrichtlinien. Sie sind derzeit so komplex und bürokratisch, dass kleine NGOs faktisch keine Möglichkeiten haben, Projektgelder zu beantragen. Aus eigener Erfahrung fordern Hirschfeld-Eddy-Stiftung, die Dreilinden gGmbH und filia.die frauenstiftung die Schaffung von Förderinstrumenten, die sich gezielt an kleine NGOs richten, und einen Fonds für Menschenrechtsverteidiger*innen.

Zudem sollte die Projektgruppe jährliche Berichte über die Fortschritte der Umsetzung sowie Probleme erstellen. Und zur nächsten Bundestagswahl erwarten wir einen Abschlussbericht. Wir wollen wissen, was die Ministerien vom LSBTI-Inklusionskonzept umgesetzt haben.

Sarah Kohrt, Hirschfeld-Eddy-Stiftung

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