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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Vernetzung statt Ausgrenzung

 LGBT-Menschenrechte  in der Entwicklungspolitik

Entwicklungshilfe lohnt sich für die Geberländer, denn das Meiste wird in die wirtschaftliche Zusammenarbeit investiert. Kein Industrieland könnte es sich leisten, die finanzielle Unterstützung für die Regierungen, die Wirtschaft und Teile der Zivilgesellschaft anderer Länder einzustellen. Dennoch, die Ent- wicklungszusammenarbeit (EZ) ist immer mehr unter Legitimationsdruck. Das Feld ist hoch umstritten: 

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Projekte Verband

20Elf — Fußball ist auch lesbisch

Fanartikel zur Frauen Fußball WM - Grafik: Monika BrauerZur Förderung der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen im Fußball haben der LSVD und die Landesarbeits- gemeinschaft Lesben aus Nordrhein-Westfalen zusammen mit den Freizeitkickerinnen „Golden Sixties“ aus Düsseldorf Fanartikel und Give-Aways zur Frauenweltmeisterschaft produziert. Die Kampagne wird getragen von vier Plakatmotiven, die das Versteckspiel und den Zwang zur Anonymität thematisieren. Wir wollen damit auf die homophobe Stimmung und Haltung im Frauensport hinweisen und Spielerinnen zum Coming-out motivieren. Die Fanartikel sind auf den Stadiontribünen, Fanmeilen und im Public-Viewing einsetzbar. Es ist geplant, Banner in den WM-Stadien Berlin, Bochum, Leverkusen und Mönchengladbach aufzuhängen. 

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Projekte Verband

Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer in Magdeburg

Stolperstein - Foto: LSVD-ArchivKZ Sachsenhausen, 11. Juni 1940 um 23 Uhr: Der 42jährige gebürtige Magdeburger Paul Walter Karl Juhe wählt angeblich den „Freitod durch Erhängen“. Nach Ver- büßung einer drei- jährigen Zucht- hausstrafe aufgrund des §175a war er wenige Tage zuvor als „Schutzhäftling“ nach Sachsenhausen gebracht worden. Knapp zwei Jahre später, Klinkerwerk, Außenlager des KZ Sachsenhausen, in dem sich beinah ausschließlich Rosa-Winkel-Häftlinge förmlich zu Tode schuften. 

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Verband

Wenn der Papst der Chef ist

Seit elf Jahren leben Christine und Britta* zusammen, seit langem würden sie sich gerne verpartnern, aber sie können nicht. Denn Britta arbeitet in einem katholischen Pflegeheim, dort gilt das kirchliche Arbeitsrecht, es droht den Mitarbeitenden im Falle der Verpartnerung mit Kündigung. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte schon 2002 unmissverständlich „das „Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft (…) widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die Katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der Katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine ‚eingetragene Lebenspartnerschaft‘ eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten.“ Es ist unglaublich: Mit der Kündigungsdrohung wird ein vom Staat anerkanntes familienrechtliches Institut von der Katholischen Kirche faktisch außer Kraft gesetzt.