Seit elf Jahren leben Christine und Britta* zusammen, seit langem würden sie sich gerne verpartnern, aber sie können nicht. Denn Britta arbeitet in einem katholischen Pflegeheim, dort gilt das kirchliche Arbeitsrecht, es droht den Mitarbeitenden im Falle der Verpartnerung mit Kündigung. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte schon 2002 unmissverständlich „das „Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft (…) widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die Katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der Katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine ‚eingetragene Lebenspartnerschaft‘ eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten.“ Es ist unglaublich: Mit der Kündigungsdrohung wird ein vom Staat anerkanntes familienrechtliches Institut von der Katholischen Kirche faktisch außer Kraft gesetzt.