Rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags für Beamte und Beamtinnen in eingetragener Lebenspartnerschaft gefordert
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hessen hat seine verpartnerten Beamten und Richter durch das „Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes“ vom 26.03.2010 (GVOBl I S. 114) im Besoldungs- und Versorgungsrecht erst ab dem 01.04.2010 mit seinen verheirateten Beamten und Richtern gleichgestellt. Das verstößt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 — 2 BvR 1397/09 juris — gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, diesen Verfassungsverstoß rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 zu beseitigen.
Die Hessische Landesregierung hat bisher noch keine erkennbaren Maßnahmen unternommen, um die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im hessischen Besoldungs- und Versorgungsgesetz umzusetzen. Sie zwingt dadurch die hessischen verpartnerten Beamten und Richter. die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen Leistungen einzuklagen.
Der LSVD bittet die Hessische Landesregierung und alle Fraktionen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 möglichst bald umzusetzen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass die verpartnerten hessischen Beamten und Richter ihre Ansprüche auf die rückständigen Leistungen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 auch auf das europäische Recht stützen können. Diese Ansprüche müssen auch zuerkannt werden, wenn sie nicht zeitnah geltend gemacht worden sind. Das haben wir in der Anlage zu diesem Schreiben näher begründet
Wenn das bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt wird, müssen die Betroffenen, die ihre Ansprüche nicht zeitnah geltend gemacht haben, weiter klagen. Das ist für die Betroffenen unzumutbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marwin Merkel-Zurek, Kevin Fäth
LSVD-Landesvorstand Hessen
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