Soll man Lesben und Schwule gleichstellen? „Ja“ sagen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und liefern dafür Zustimmungsraten, von denen Volksparteien nur träumen können. Wenn doch auch die Antwort der Bundesregierung so eindeutig wäre! Dort hingegen wird verzögert, verwässert oder verweigert. Und für all das muss immer wieder die Verfassung herhalten. Diese, so heißt es aus der Union, lasse nicht so viel Gleichstellung zu. Dass das Unsinn ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Grundsatzurteilen deutlich gemacht: Von der Erlaubnis zur Gleichstellung über das Verbot der Diskriminierung von Lebens- partnerschaften bis hin zur Begründung gleichgeschlechtlicher Ehen für Transsexuelle.
Deutsche Übersetzung des „Presidential Memorandum“
Das Weiße Haus. Pressestelle, 6. Dezember 2011
Memorandum des Präsidenten – Internationale Initiativen zur Förderung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
MEMORANDUM FÜR DIE LEITERINNEN UND LEITER DER MINISTERIEN UND BEHÖRDENTHEMA: Internationale Initiativen zur Förderung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Der Kampf zur Beendigung der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) stellt eine globale Herausforderung dar, die zugleich zentral ist für das Engagement der Vereinigten Staaten bei der Förderung der Menschenrechte. Ich bin tief besorgt über die Gewalt und Diskriminierung gegenüber LGBT auf der ganzen Welt: Es werden Gesetze erlassen, die einen LGBT-Status unter Strafe stellen; Bürgerinnen und Bürger werden geprügelt, nur weil sie an friedlichen LGBT-Pride-Demonstrationen teilnehmen; Männer, Frauen und Kinder werden aufgrund ihrer vermuteten sexuellen Orientierung ermordet. Darum habe ich vor den in den Vereinten Nationen versammelten Regierungsoberhäuptern erklärt: „Kein Land sollte Menschen ihre Rechte verweigern wegen der Personen, die sie lieben – deshalb müssen wir überall für die Rechte von Lesben und Schwulen eintreten.“
„Der Friseur von Harare“ thematisiert Homosexualität in Simbabwe
Homophobe Strafgesetze gibt es in 36 der 54 afrikanischen Staaten. Simbabwe zählt zu den schlimmsten Verfolgerstaaten, einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Männern können mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Zudem hetzt der Potentat Mugabe regelmäßig gegen Lesben und Schwule. Im vergangenen Jahr bezeichnete er Homosexualität als „teuflisch“ und als „Geisteskrankheit“, die die nationale Einheit vernichten könne.
Da überrascht ein Roman wie „Der Friseur von Harare“, der im letzten Jahr in Simbabwe und nun in deutscher Übersetzung im renommierten Peter Hammer Verlag erschienen ist. Der Autor Tendai Huchu wurde 1982 in Simbabwe geboren. „The Hairdresser of Harare“ ist sein erster Roman und der greift neben vielen anderen gesellschaftlichen Themen auch das, so sein deutscher Verlag, „große afrikanische Tabuthema Homosexualität“ auf. Tendai Huchu lebt heute in Edinburgh.
Bambi für Bushido?
Keine Ehrung für Gewaltverherrlichung
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) protestiert dagegen, dass der Burda-Verlag dem erklärten Homosexuellenfeind Bushido den Bambi 2011 in der Kategorie Integration verleihen will. Burda leistet sich damit einen krassen Missgriff. Bushido hetzt seit Jahren gegen Homosexuelle und ruft in Liedtexten unverblümt zur Gewalt gegen Schwule auf. Ist Burda blind gegenüber Hasstexten und Gewaltaufrufe, wenn sie sich gegen Schwule richten?
In der Begründung des Verlages heißt es, der Musiker setze sich ein „gegen Gewalt und für ein respektvolles Miteinander“. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.
Dokumentation der Stell- ungnahme von über 50 NGO zu den Drohungen der britischen Regierung, afrikanischen Ländern, die LGBTI-Rechte verletzen, die Entwicklungshilfe zu kürzen. Aus Pambazuka News, Ausgabe Nr. 554
„Wir, die unterzeichnenden afrikanischen Aktivistinnen und Aktivisten für soziale Gerechtigkeit, die für eine Gesellschaft der Vielfalt, Wahlfreiheit und Selbst- vertretung der Menschen in Afrika arbeiten, bringen hiermit unsere Bedenken gegen Konditionalität von Entwicklungshilfe als Mittel für einen besseren Schutz von LGBTI-Rechten auf unserem Kontinent zum Ausdruck.
Zu den populären Irrtümern gehört die Meinung, die Landesärztekammern hätten die Mitwirkung der Ärzte und des medizinischen Personals bei der künstlichen Befruchtung von Lebenspartnerinnen verboten. Das stimmt so nicht: Der LSVD hat alle Berufsordnungen und Richtlinien der Landesärztekammern daraufhin überprüft, wie sie die assistierte Reproduktion bei Lebenspartnerinnen regeln. Die Ergebnisse sind erfreulich: In den Richtlinien für das medizinische Personal gibt es kein Verbot. Lesbische Frauen haben ein Recht auf assistierte Reproduktion, die Ärztinnen und Ärzte sowie ihr Team dürfen die Insemination bei lesbischen Paaren unterstützen. Die Behauptung, ihnen drohe ein Verfahren vor den Berufsgerichten ist von Angst bzw. Vorurteilen geprägt und falsch.
Neu erschienen: Yogyakarta Plus. Das Handbuch zu den Menschenrechten für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in der internationalen Praxis. Der zweite Band der Schriftenreihe der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (160 Seiten) bietet Argumente und Informationen zur Menschenrechtsarbeit zum Thema sexuelle Orientierung und Geschlechteridentitäten.
Mit den Yogyakarta-Prinzipien, benannt nach der indonesischen Stadt Yogyakarta, haben Menschenrechtsexpertinnen und –Experten die Anforderungen dargelegt, die die völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsstandards für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) formulieren.
Unabhängigkeit der ADS in Gefahr
CDU/CSU und FDP wollen die Sachmittel für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kürzen. Das wäre das dritte Mal in dieser Wahlperiode. Überraschend haben die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss des Bundestages eine Kür- zung der vorgesehenen Haushaltsmittel um satte 13 Prozent beantragt und mit ihrer Mehrheit auch beschlossen. Zudem soll es der ADS künftig nicht mehr möglich sein, an einer Stelle Mittel einzusparen, um sie für andere Projekte umzuwidmen. Damit wäre ein unabhängiges Arbeiten der ADS, wie vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen ist, nicht mehr gewährleistet.
Dokumentation: Offener Brief der AHsAB an den Militärbischof Overbeck
Sehr geehrter Herr Militärbischof Overbeck,
Sie haben sich in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 30.07.2011, S. 8 ) zum wiederholten Male äußerst negativ, ja sogar diffamierend gegenüber Homosexuellen geäußert. Wörtlich sagten Sie demnach: „Praktizierte Homosexualität ist objektiv sündhaft, auch wenn homosexuellen Menschen mit Achtung zu begegnen ist.“ Diese Aussage können wir als Interessenvertretung aller homosexuellen, bisexuellen und transsexuellen Angehörigen der Bundeswehr nicht akzeptieren. Sie verstoßen hiermit eindeutig gegen die in Artikel 1.1 des Grundgesetzes genannten Rechte, welche dort unumstößlich verankert sind.
Mit Bibelworten ausrotten
Eine Katastrophen-Nachlese von Uta Ranke-Heinemann
Sehr geehrte Gläubige und Ungläubige, sehr geehrte Theisten und Atheisten, liebe Homosexuelle und Heterosexuelle!
Das Christentum hat, sobald es zur Macht kam, versucht, die Homosexuellen mit Bibelworten, z.B. 3. Mose 20, auszurotten. 3. Mose 20 heißt es: “Wenn ein Mann bei einem Mann liegt wie man bei einer Frau liegt, sollen sie getötet werden.”