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Pride and Prejudice” — Konferenz im Auswärtigen Amt

Helmut Metzner (Vorstand der Hirschfeld-Eddy-Stiftung)Homosexualität und Religion” — Aktivistinnen und Aktivisten aus zwölf afrikanischen Staaten berichten

Dokumentation der Rede von Helmut Metzner, LSVD-Bundesvorstand

Stolz und Vorurteil“ lautet der Titel des berühmten Romans der britischen Autorin Jane Austen, der 1813, also vor genau 200 Jahren erschienen ist. Er handelt von einer Frau, die sich im Umfeld starrer gesellschaftlichen Normen zu ihren Gefühlen bekennt. Er ist im vorviktorianischen England ein Plädoyer für die Liebesheirat. Jane Austen sprengt damit den engen Rahmen gesellschaftlicher Konventionen. Und das schon deshalb, weil sie es wagt, als Frau schriftstellerisch tätig zu werden. So harmlos uns ihre freilich heterosexuellen Erzählungen heute mitunter erscheinen, schon in der viktorianischen Strenge Großbritanniens  waren sie öffentlich verpönt. Ihre Leserschaft fanden sie trotzdem. Noch heute haben wir es in der Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen und Vielfalt mit Vorurteilen zu tun, die unseren Stolz, oder sagen wir besser unser Selbstbewusstsein, auf jeden Fall unser Selbstvertrauen fordern. Die viktorianische Unduldsamkeit, ja selbst die Gesetzgebung aus jener Zeit sind vielerorts nicht überwunden.

Vor mehr als fünf Jahren hat der Lesben und Schwulen Verband in Deutschland seine LSBTI-Menschenrechtsstiftung ins Leben gerufen. Damals haben wir sehr bewusst eine lesbische Aktivistin aus Westafrika als zweite Namenspatronin unsere Stiftung gewählt. Fannyann Eddy war offen und selbstbewusst als lesbische Frau in einer Homosexuellen feindlich gesinnten Gesellschaft aufgetreten, in der Lesben und Schwule in Angst und Ausgrenzung, in ihrer Existenz negiert „unsichtbar“ leben und leben müssen. Eddy war eine Persönlichkeit mit außerordentlichem Mut und außerordentlicher Integrität, die buchstäblich ihr Leben den Menschenrechten widmete.

Fannyann Eddy wurde selbst Opfer von homophoben Hass und Gewalt. Nur ein paar Monate vor ihrer brutalen Ermordung hielt Fannyann Eddy im April 2004 eine bewegende Rede vor der UNO-Menschenrechtskommission in Genf. Es war auch ein verzweifelter Hilferuf. Ihre Forderung nach Entkriminalisierung der Homosexualität in Afrika und weltweit, ist bis heute nicht erfüllt. Aber wir kämpfen weiter. Als mittelarme Stiftung ist es uns gelungen, durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, wie dem Auswärtigen Amt oder dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, eine Reihe von Projekten in verschiedenen afrikanischen Staaten durchzuführen.

Unsere Stiftung arbeitet mit lokalen afrikanischen Organisationen zusammen. Im Laufe der letzten Jahre hat die HES ein breites Netzwerk an Kontakten aufgebaut, das ständig wächst. Wir haben in der Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, sowohl in Deutschland als auch in Afrika, Erfahrung gesammelt und können diese umsetzen. Wir sind uns der Schwierigkeiten bei der Diskussion um menschenrechtliche Konditionalität in der Entwicklungszusammenarbeit bewusst und plädieren, für eine individuelle Fallentscheidung und sehr sensible Handhabung wie sie uns aktuelle Studien nahelegen. Nur so können unerwünschte, kontraproduktive Wirkungen verhindert werden.

Die erfreulich enge, gute und sehr konstruktive Zusammenarbeit, die das Auswärtige Amt mit unserer Stiftung und unserem Verband, aber auch mit vielen anderen LGBTI-Organisationen pflegt, zeigt dass sich die deutsche Außenpolitik diesem Kampf für die Menschenrechte verpflichtet fühlt, und zwar dem Kampf für unteilbare und umfassende Menschenrechtspolitik unter Einbeziehung der sexuellen Orientierung und Geschlechts-Identität. Diese Besuchsreise ist die Dritte, die wir mit dem AA zusammen organisieren. Wir führen damit einerseits den nachhaltigen Dialog mit den Freundinnen und Freunden aus Afrika fort und versuchen andererseits durch die Einbeziehung von Kirchen- und Religionsvertretern aus Deutschland darauf hinzuwirken, dass auch durch den innerkirchlichen Dialog Einfluss auf die Religionsvertreter in Afrika genommen wird.

Antihomosexuelle Haltungen und Homophobie haben ihre Wurzeln oft in religiösen Begründungen. Die Garantie der Religionsfreiheit und die ungehinderte Ausübung derselben,  also das Menschenrecht auf Glaubensfreiheit, hat aber seine Grenzen, wenn die Religions-Ausübung als Triebkraft und Begründung für menschenrechtswidrige Gesetzgebung dienen oder den Nährboden für diskriminierende Handlungen oder gar gewaltsame Übergriffe auf Menschen bilden.
Das Menschenrecht auf Glaubensfreiheit ist Teil des unteilbaren Menschenrechts-Kataloges, zu dem auch –und ebenso unteilbar- das Menschenrecht der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gehört. Hier müssen Kirchen im eigenen Interesse, und unabhängig von ihren jeweiligen moral-theologischen Fundamenten, an der Einhaltung des gesamten Menschenrechts-Kataloges interessiert sein und mitwirken.

Wer einzelne Menschenrechte ausschließt oder verneint, unterstützt Tendenzen, die Menschenrechte zu einem beliebig auslegbaren und unverbindlichen Wahlkatalog zu machen. Menschenrechte sind unteilbar und  allgemein gültig und dürfen weder einzeln noch im Ganzen zur Disposition kultureller Traditionen oder religiöser  Überzeugungen stehen. Genau dies hat der UN-Generalsekretär Ban-Ki Moon vor dem Menschenrechtsrat der UN in Genf im Jahr 2011  bekräftigt,  nämlich dass kulturelle oder religiöse Überzeugungen die Verfolgung von Homosexualität in keinster Weise rechtfertigen oder erlauben dürfen.  Darüber hinaus hat er beim Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) in Addis Abeba im Januar dieses Jahres kritisiert, dass in vielen afrikanischen Staaten Diskriminierung aufgrund von sexuellen Neigungen “ignoriert oder gar gebilligt” wird.  Regierungen würden Homosexuelle wie “Bürger zweiter Klasse oder sogar Verbrecher” behandeln.  Dem muss ein Ende gesetzt werden.

Deutschland und seine Regierung, aber auch die deutsche Zivilgesellschaft müssen bei der Beseitigung dieser Bedrohung tatkräftig mithelfen. Auf die Regierungen einwirken und die Menschenrechtsverteidiger und Verteidigerinnen in Afrika in ihrem Kampf unterstützen. Deutschland muss sich am Export von Menschenrechten und ihrer Einhaltung ebenso interessiert und engagiert zeigen, wie am Export seiner wirtschaftlichen Güter.

Die kirchlichen und nichtkirchlichen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland müssen sich deshalb für die Themen

  • sexuelle Identität und Menschenrechte,
  • Strategien zum Abbau von homophoben Vorurteilen,
  • Enttabuisierung und Akzeptanzsteigerung von Homosexualität, und
  • Schutz von LSBTI-Menschenrechtsverteidigern öffnen und diese in ihre Arbeit aufnehmen.

Sowohl in der katholischen als auch in der evangelischen Kirche sind die sehr konservativen und moral-theologisch sehr fundamental ausgerichteten Vertreter ehr im globalen Süden zu finden. Hier stehen  die in „Bewegung“ und Diskussion befindlichen Kirchen aus Deutschland vor der Verantwortung, mäßigend und ermutigend auf ihre Glaubensbrüder einzuwirken. Gläubige und Repräsentanten der Religion sollen Gott verehren, sie sollen aber nicht Gott spielen.
Fragen wir selbstbewusst: Wer sind sie, dass sie über die sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität anderer Menschen derselben, unantastbaren Würde richten dürften?

Ich freue mich über den Besuch der Aktivistinnen und Aktivisten aus Afrika. Ich bin gespannt auf Ihre Berichte und heiße Sie mit Ihnen herzlich willkommen.



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