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Saarland verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Identität

3+ - Foto: Caro KadatzJa“, sagten laut zunächst Oskar Lafontaine (Linke) und SPD-Landeschef Heiko Maas von den harten Oppositionsbänken, aber auch Ministerpräsident Peter Müller (CDU) und Wirtschaftsminister Christoph Hartmann (FDP) riefen ein „Ja“ von der Regierungsbank. Die Politiker der Opposition hatten sich nicht vorgedrängelt, sondern kamen in der namentlichen, alphabetischen Abstimmung der 3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung der Saarländischen Verfassung zuerst an die Reihe. Fast zum Schluss der Abstimmung die langjährigen Fürsprecherinnen der Verfassungserweiterung Claudia Willger (Grüne) und Isolde Ries (SPD). Spannend bis zum letzten Aufruf. Niemand hat sich enthalten oder gar mit Nein votiert. Die Jamaika-Koalition (CDU, FDP, Grüne) hat Wort gehalten, und die Oppositionsparteien (SPD, Linke) waren dem Antrag beigetreten.

In der neuen Verfassung des Saarlandes lautet Artikel 12 Absatz 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen,
seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Der Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, transsexuelle und intersexuelle Menschen hat nun im Saarland Verfassungsrang. Das setzt ein starkes Zeichen für Akzeptanz, Respekt und für die Würde gleichgeschlechtlich Liebender. Verbunden damit ist die staatliche Verpflichtung, gegen bestehende Diskriminierung und für die rechtliche Gleichstellung aktiv zu werden. In Zeiten, in denen „schwul“ zu den meist bemühten Schimpfwörtern gehört, hat diese Entscheidung Vorbildfunktion. Über die rechtliche Bedeutung hinaus, wird die Ergänzung auch dazu beitragen, in den Köpfen der Menschen etwas zu verändern.

Der neuen Verfassung entsprechend stimmte der Landtag ebenfalls einstimmig für die Gleichstellung der verpartnerten Beamtinnen und Beamten beim Familienzuschlag. Bereits 2008, noch zu Zeiten der CDU-Alleinregierung, hatte das Saarland verpartnerte Beamte und Beamtinnen mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen in allen anderen Bereichen gleichgestellt. Auch diesem vom LSVD lancierten Gesetz hatten alle Fraktionen zugestimmt, es fehlte damals aber noch der mit der Ehe verbundene Zuschlag, der „Familienzuschlag“ genannt wird. Diese Lücke ist jetzt geschlossen.

Einstimmige Beschlüsse

Dem LSVD ist es gelungen, alle Fraktionen für die Verfassungsänderung zu gewinnen. Ein wichtiges Druckmittel dafür sind die Podiumsdiskussionen, die wir traditionell zum CSD organisieren. Jahr für Jahr wurden aktuelle Forderungen formuliert und Politiker und Politikerinnen gedrängt, mehr für die Rechte von Schwulen und Lesben zu unternehmen. Wer dann nach zwei oder mehr Jahren erzählte, er würde ja gerne, aber die jeweilige Partei sei noch nicht so weit, wurde heftig ausgepfiffen. Die kontinuierlichen Diskussionen, bei denen wir wieder und wieder die gleichen Verantwortlichen befragten (Isolde Ries, Claudia Willger, Elke Ferner, Thomas Schmitt, Oliver Luksic, Barbara Spaniol, Thomas Lutze), setzten sehr ernsthafte Diskussionsprozesse in Gang. Niemand wollte sich blamieren oder vor dem Publikum schlechter dastehen. Dazu kommen eine kontinuierliche Hintergrund- und Pressearbeit. So werden im Saarland positive Veränderungen möglich.

CDU Saarland im Bundestag

Bei der CDU scheint es auf den Koalitionspartner anzukommen. So windet sich der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion, MdB Peter Altmaier. Einerseits für ein „klares Nein zur Diskriminierung“, aber gleichzeitig gegen eine Aufnahme des Begriffes der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 GG. Vor der Abstimmung im Landtag argumentierte er, dass das Grundgesetz in dieser Angelegenheit „bereits einen umfassenden Schutz gewährleistet“. Aber das Argument hinkt. In der Anhörung des saarländischen Landtages verwies der LSVD darauf, dass außer den Homosexuellen keine Verfolgtengruppe der Nazizeit im Grundgesetz unerwähnt bleibt und das vorhandene Grundgesetz die über 50.000 nach §175 verfolgten Männer nicht vor dem Gefängnis bewahrt hat.

Der LSVD Saar fordert nun die saarländischen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP in einem offenen Brief auf, auch der entsprechenden Erweiterung im Grundgesetz Artikel 3 zuzustimmen und somit der neuen Landesverfassung Rechnung zu tragen. Wir sind gespannt: Werden die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP aus dem Saarland den Auftrag ihrer Landesverfassung ernst nehmen? Oder wollen sie gleich bei der ersten Gelegenheit zeigen, dass der Fraktionszwang wichtiger ist? Der nächste CSD steht vor der Tür: Wir werden ihnen auf die Finger schauen.

Hasso Müller-Kittnau, LSVD-Bundesvorstand und Vorstand LSVD Saar



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