Mit dem Saarbrücker Appell bittet der LSVD Saar den Bischof von Trier, Herrn Dr. Stephan Ackermann, öffentlich zu erklären, dass in seinem Bistum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche wegen Eingehung einer Eingetragenen Partnerschaft nicht länger eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses befürchten müssen. Dies sollte in jedem Fall für Beschäftigte in Krankenhäusern, Kindergärten, Bildungseinrichtungen, also in nicht verkündenden Berufen, gelten. Alle Fraktionen im Saarländischen Landtag und im Saarbrücker Stadtrat wurden über den Appell informiert. Wir dokumentieren den Brief der Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz an den Bischof Dr. Stephan Ackermann, mit dem sie den Appell unterstützt.
Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Stephan Ackermann,
der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Saar ist an mich mit der Frage herangetreten, ob ich den Saarbrücker Appell unterstütze. Auch Bürgermeister Ralf Latz wurde hierzu angefragt. Der LSVD macht mit diesem Appell auf die Problematik aufmerksam, dass Homosexuelle, die bei der katholischen Kirche in nicht verkündenden Berufen beschäftigt sind, nach Bekanntwerden einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von Kündigung bedroht sein könnten.
Unabhängig von der Frage, ob es bereits zu faktischen Kündigungen gekommen ist oder nicht, schränkt das drohende Risiko einer Kündigung die Freiheitsgrade der Betroffenen ein. Sie internalisieren die Möglichkeit einer Kündigung und stellen ihr Verhalten darauf ein. Mit anderen Worten: Sie können nicht zu ihrer sexuellen Identität und ihrer Partnerin oder ihrem Partner stehen. Darin sehe ich einen Widerspruch zum Prinzip des gleichberechtigten Zusammenlebens.