- Videoaufzeichnung von Top-Medien-Berlin Teil 1, Teil 2
- Weitere Blogbeiträge zu dieser Veranstaltung: Wie hältst Du es mit der Ehe?, Zehn Jahre Lebenspartnerschaft – Reif für die Ehe
- Weitere Fotos der Veranstaltung
Axel Blumenthal (LSVD-Bundesvorstand) im Ge- spräch mit Volker Beck, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Klaus Lederer, MdA (Die Linke), Dr. Jan-Marco Luczak, MdB (CDU), Mechthild Rawert, MdB (SPD) und Stephan Thomae, MdB (FDP).
„Erklären Sie mir doch bitte, warum in Deutschland 10 Jahre nach Einführung der Eingetragenen Lebens- partnerschaft die Ehe noch nicht geöffnet ist.“ Der Moderator, Axel Blumenthal ging nach der Vorstellung der Gäste der Parteienrunde gleich ins Volle.
Jubiläums-CSD in Würzburg setzt Zeichen
„10 Jahre Liebe — 10 Jahre Kampf — 10 Jahre CSD“ unter diesem Motto feierte Würzburg am letzten Juli Wochenende 2011 seinen Jubiläums CSD. Der CSD in Würzburg ist genauso alt wie das Lebenspartner- schaftsgesetz. Und auch er hat sich stetig entwickelt wie das Gesetz.
2002 war ein CSD in der katholischen Domstadt Würzburg noch ein gewagtes Unternehmen. Nachdem die CSU- Oberbürgermeisterin die Schirmherrschaft kategorisch ablehnte, übernahm das die dritte Bürgermeisterin, Marin Schäfer — Blake von der SPD. Von Beschimpfungen und Drohungen aus dieser Zeit weiß sie zu berichten. Inzwischen ist sie Ehrenmitglied des Trägervereins.
Über 180 Teilnehmende besuchten die LSVD- Konferenz zum zehnjährigen Jubiläum der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Berlin. Mit dabei waren internationale Rechtsexpertinnen und ‑Experten, Paare der ersten Stunde, Regenbogen- familien sowie Schwule und Lesben, die sich ihr Recht vor Gericht erstritten haben.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz wird zehn Jahre alt. Am 1. August 2001 zogen die ersten Paare zum Standesamt. Die Rechtlosigkeit unserer Lebensgemeinschaften war zu Ende. Die Reform hat die Sichtbarkeit und Akzeptanz in der Gesellschaft spürbar erhöht. Seit schwule und lesbische Paare im Gesetz stehen, können gleichgeschlechtliche Lebensweisen nicht mehr so leicht ignoriert werden. Das reicht von den Bäckerei-Katalogen für Hochzeitstorten-Motive bis hin zur Thematisierung in Schulbüchern.
Seit elf Jahren leben Christine und Britta* zusammen, seit langem würden sie sich gerne verpartnern, aber sie können nicht. Denn Britta arbeitet in einem katholischen Pflegeheim, dort gilt das kirchliche Arbeitsrecht, es droht den Mitarbeitenden im Falle der Verpartnerung mit Kündigung. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte schon 2002 unmissverständlich „das „Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft (…) widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die Katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der Katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine ‚eingetragene Lebenspartnerschaft‘ eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten.“ Es ist unglaublich: Mit der Kündigungsdrohung wird ein vom Staat anerkanntes familienrechtliches Institut von der Katholischen Kirche faktisch außer Kraft gesetzt.
EKD beschließt Pfarrdienstgesetz
Im November hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erstmals ein einheitliches Pfarrdienstgesetz verabschiedet. Das ist auch lesben- und schwulenpolitisch von Bedeutung. Schließlich ist in den letzten Jahren in so manches Pfarrhaus die lesbische Pfarrerin mit ihrer Frau eingezogen, wirkt in so mancher Gemeinde der schwule Pastor, unterstützt von seinem Mann.
Und lesbische Pfarrerinnen und schwule Pfarrer waren vom Entwurf für das Pfarrdienstgesetz höchst alarmiert. Einige wandten sich an den LSVD um Unterstützung. Der Entwurf wollte nämlich vorschreiben: “In ihrer Amtsführung haben Pfarrerinnen und Pfarrer das Leitbild von Ehe und Familie zu vertreten.” In der Begründung hieß es dazu weiter: “Pfarrerinnen und Pfarrer haben schon im Hinblick auf die von ihnen vorzunehmenden Trauungen in ihrer Amtsführung das Leitbild von Ehe und Familie nach evangelischem Verständnis zu vertreten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst verheiratet sind. Andere Lebensgemeinschaften dürfen nicht zum Gegenstand der Verkündigung gemacht oder als der Ehe gleichstehend propagiert werden.”