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Das Eheverständnis der Verfassung unterliegt einem Wandel

Dirk Siegfried

Interview mit Dirk Siegfried, Rechtsanwalt Notar aus Berlin

Frage: In Artikel 6, Abs. 1 GG steht „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Welche Ehe ist damit gemeint? Die Sorte Ehe, die die Väter und Mütter des Grundgesetzes kannten oder das, was die Menschen heute leben?  Und gehört auch die Lebensform dazu, die der Volksmund „Homo-Ehe“ nennt? 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat noch 1993 in der Entscheidung zur “Aktion Standesamt” festgestellt: “Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Ehe nach Art. 6 I GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist”. Allerdings 

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Ehe für alle!

Foto: Caro KadatzHistorische Entscheidung im Bundesrat 

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 196/13) verabschiedet. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben– und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese historische Entscheidung! Das Votum des Bundesrates ist der Anfang vom Ende der Diskriminierung. Zum ersten Mal hat sich ein Verfassungsorgan für die Öffnung der Ehe entschieden.

Das ist ein starkes Signal an den Bundestag. Die Mehrheit der Länderkammer bildet die Auffassung der Bürgerinnen und Bürger ab. Die Regierung darf diese breite gesellschaftliche Mehrheit nicht länger missachten. 

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Keine halben Sachen — Gleichstellung jetzt!

LSVD_Ehe_fuer_alle (2)LSVD demonstriert vor dem Bundesrat

Am 22. März bringen die Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule in den Bundesrat ein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese Initiative.

Wir demonstrieren am 22. März vor dem Bundesrat, um alle Bundesländer aufzufordern, dem Antrag auf Öffnung der Ehe zuzustimmen. Der Bundesrat muss ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung setzen. Wir fordern die Länder auf:

Setzen Sie den schrillen Parolen der Gleichstellungsgegner demokratische Mehrheiten entgegen. 

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Kann das Lebenspartnerschaftsgesetz wieder abgeschafft werden?

LSVD_manfred_bruns_01Nach der Aussage von Volker Kauder (CDU), dass das Lebenspartnerschaftsgesetz jederzeit wieder abgeschafft werden könnte, erreichen den LSVD besorgte Anfragen. Dazu erwidert Manfred Bruns:

Das ist Unfug. Zum einen kann der Gesetzgeber die Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, nicht wieder zu Ledigen machen. Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Partnerschaften gleichgeschlechtlich orientierter Menschen aufgrund ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1) vom Staat respektiert werden müssen. Deshalb müsste der Gesetzgeber eine Ersatzregelung schaffen, wenn er die Lebenspartnerschaft wieder aufheben würde. 

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Trotz Landesverfassung gegen Gleichstellung?

Annegret Kramp-KarrenbauerOffener Brief des LSVD Saar an die Ministerin Kramp-Karrenbauer

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer,

am 22. März berät der Bundesrat über eine Gleichstellungsinitiative von Rheinland-Pfalz und Hamburg. Laut Saarbrücker Zeitung vom 6. März  ist zu befürchten, dass das Saarland diesen Antrag nicht unterstützt. Darüber sind wir sehr bestürzt, dachten wir doch spätestens seit der einstimmigen und dankenswerterweise auch mit Ihrer persönlichen Stimme angenommenen Verfassungserweiterung des Artikels 12 (3) vom 13. April 2011, dass Diskriminierungen wegen sexueller Identität der Vergangenheit angehören. 

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Abgeordnete sind nicht weisungsgebunden

Zwischenfrage an Axel Hochrein, LSVD Bundesvorstand:

Axel Hochrein (LSVD-Bundesvorstand)

Herr Hochrein, Unions- fraktionschef Volker Kauder hat einen Schlussstrich unter die Debatte zur Gleichstellung gezogen: Wie beurteilt der LSVD die Situation?

Axel Hochrein: Seit dem Parteitag der CDU, brüstet sich die Partei, dass das Thema nun auch in der Partei offen diskutiert werde. Wenn Herr Kauder — wohl einseitig — die Diskussion für beendet erklärt, spricht das Bände. Es zeigt auch, dass die wachsende Anzahl von Unions-Abgeordneten, die sich aus sachlichen Gründen oder aus grundsätzlicher Überzeugung für die Gleichstellung aussprechen, per order mufti zum Schweigen verdonnert werden. 

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Präsident der Fachhochschule Frankfurt fordert Gleichstellung

Statement des Präsidenten der Fachhochschule Frankfurt am Main zur Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Antrag Drucksache 18/6256 für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht der Fraktion BÜNDNIS 89/DIE GRÜNEN

Dr. Detlev Buchholz - Foto: PrivatSehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren,

ich möchte die Argumentation der Antragstellerin anreichern mit einer Schilderung, wie eine etwaige Ablehnung des Antrags auf Betroffene wirkt, und welche Signale davon in die Gesellschaft ausgehen:
Die Debatte über die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften hat durch jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wissenschaftlich wie rechtlich neue Evidenzen zu berücksichtigen (die mir ganz nebenbei mein Leben lang klar sind: Ein Leberfleck auf dem rechten Oberarm oder Linkshänder-Sein ist ebenso wenig ein Grund für die Verwehrung von Rechten wie Homosexualität – es wäre fast belustigend, wenn es nicht so traurig wäre, dass man zu dieser banalen Erkenntnis erst nach jahrzehntelanger wissenschaftlicher und rechtlicher Untersuchung durchringen kann). 

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Bundesländer für die Öffnung der Ehe!?

(c) Bundesrat 2006

Update vom 17. März 2013: Nordrhein-Westfalen unterstützt die Bundesratsinitiative zur Eheöffnung nun ebenfalls.

Update vom 12. März 2013: Inzwischen haben sich auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen der Bundesratsinitiative angeschlossen.

Um sämtliche Diskriminierungen auf einmal zu beenden, werden die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg am 22. März im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe einbringen. Aus welchen Ländern ist mit Unterstützung zu rechen? Ein Überblick:

 

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Wird das gemeinsame Adoptionsrecht zum Thema der Bundestagswahl?

Interview mit Manfred Bruns, Bundesanwalt a.D. und LSVD-Bundesvorstand, zum Adoptionsurteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 (1 BvL 1/11,  1 BvR 3247/09).

respekt!: Das Verfassungsgericht hat das Verbot der Sukzessivadoption gekippt. Welche Erwägungen liegen dem Urteil zugrunde?

 

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe. Durch die Ablehnung der Elternstellung des Stiefelternteils werde das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte familiäre Zusammenleben des Kindes mit seinen Eltern erschwert, weil dann eine gleichberechtigte Wahrnehmung der Elternverantwortung durch beide Lebenspartner nicht möglich sei.

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Ehe für alle?

Frankreichs Kampf um gleiche Rechte

Foto: Guillaume Paumier / Wikimedia Commons, CC-BY-3.0Alle 15 Jahre wird in Frankreich ein neues wichtiges Gesetz zugunsten der LGBT-Community verabschiedet. Die häufigen politischen Machtwechsel der letzten drei Jahrzehnte haben zu den Veränderungen beigetragen. Jede neu gewählte Linksregierung vervollständigt die bisherige Gesetzgebung. 1982 verschwand Homosexualität aus der Liste der strafbaren Delikte. Damit wurde eine jahrzehntelange Diskriminierung beendet. Nach dem Sieg des neuen sozialistischen Premiers Lionel Jospin 1997 wurde der Pacs (Pacte civil de solidarité oder „ziviler Solidaritätspakt“) ins Leben gerufen und zwei Jahre später verabschiedet. Das neue Gesetz war auch eine Antwort auf die AIDS-Epidemie. Viele LGBT-Organisationen wollten mit einem rechtlichen Statut die schwulen Männer, deren Partner Opfer der damals oft tödlichen Krankheit wurden, juristisch schützen.