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Aufruf des Bündnisses „Keine halben Sachen“

Volle Gleichstellung im Steuerrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften!

Die Unterzeichnenden setzen sich in Parlament und Zivilgesellschaft dafür ein, die massive Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durch eine vollständige gesetzliche Gleichstellung mit der Ehe umgehend zu beenden. Die bestehende rechtliche Situation diskriminiert weiterhin Eingetragene Lebenspartnerschaften und vor allem solche mit Kindern in Regenbogenfamilien in unangemessener Weise und führt zu ungerechtfertigten Benachteiligungen. 

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Bundesjustizministerin besucht den LSVD

Einen Gast aus der Bundeshauptstadt konnte der LSVD in seiner Bundes-geschäftsstelle in Köln begrüßen. Die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, verband einen Termin in Bonn zu einem Meinungs- und Informationsaustausch mit dem LSVD. Es ist das zweite Gespräch der Ministerin mit dem LSVD innerhalb eines Jahres und das erste Mal, dass wir sie bei uns begrüßen durften.

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Wenn die Pfarrerin lesbisch ist …“

Sächsische Evangelische tun es sich schwer

Mit dem Beschluss der EKD zu einem einheitlichen Pfarrdienstgesetz vom November 2010 können verpartnerte Pfarrerinnen und Pfarrer wie ihre heterosexuell verheirateten Kollegen im Pfarrhaus zusammenleben. Über die Umsetzung dieses Gesetzes kann jedoch jede Landeskirche selbst entscheiden. So haben etwa die Kirchen in Mitteldeutschland und Bayern vor rund einem Jahr homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern erlaubt, mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern im Pfarrhaus zu wohnen.

In Sachsen erhitzen homosexuelle Partnerschaften die Gemüter evangelischer Gemeinden dennoch weiterhin. 

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Homophobe Arbeitgeber

Forschungsprojekt zum kirchlichen Arbeitsrecht

 

Jene, die […] Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.“  Kardinal J. A. Ratzinger

 

Was sich anhört wie eine Aussage aus dem finstersten Mittelalter, stammt aus einem Schreiben der „Kongre- gation für die Glaubens- lehre“ aus dem Jahre 2003, das von dem damaligen Leiter der Kongregation, Kardinal Joseph Aloisius Ratzinger (inzwischen Papst Benedikt XVI), unterzeichnet ist. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die homophobe Einzelmeinung des von Millionen Gläubigen als „Stellvertreter eines göttlichen Wesens auf Erden“ Verehrten, sondern ist neben anderen anti-emanzipatorischen Ideologien wie Sexismus und Antisemitismus tief in den Grundsätzen der Katholischen Kirche verankert.

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Öffnung der Ehe

Vom Alltag ins Bürgerliche Gesetzbuch

Ob lesbische und schwule Paare heiraten oder zwei heterosexuelle Menschen sich das Ja-Wort geben, im Sprachgebrauch wird nicht zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft unterschieden. Die Familie, Arbeitskollegen und Bekannte kennen schwule und lesbische Ehepaare, der Ring ist ein Ehering, die Verpartnerung die Hochzeit. Alle reden von der homosexuellen Ehe, die Eingetragene Lebenspartnerschaft als Ehe zu betrachten ist gesellschaftliche Realität.

Zu der beeindruckenden Akzeptanz hat nicht nur die Offenheit der Lesben und Schwulen beigetragen. Die Veränderungen im Verständnis der heterosexuellen Ehe tun ein Übriges. Berufstätige Frauen, fürsorgende Männer, Kinderbetreuungs- zeiten, Scheidung und Wiederverheiratung selbst in Kirchenkreisen — niemand meint mehr die Ehe, an die die viktorianischen Geister dachten, als sie vor 110 Jahren das Bürgerliche Gesetzbuch schrieben. 

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Kampagne „Keine Halben Sachen“

Wir gehen aufs Ganze

Am 4. November 2011 trafen sich die Bündnispartner der Aktion „Keine Halben Sachen“ in Berlin. Die Kampagne war im Jahr 2007 durch den LSVD initiiert worden und wird von einem breiten Bündnis der politischen Community, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften getragen. Ziel ist die Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von Einge- tragenen Lebenspartnerschaften. 

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Wird 2012 das Jahr der Gleichstellung im Einkommensteuerrecht?

Zur Bedeutung des Urteils des Finanzgerichtes Köln

 

Die Pressemeldungen über die neue Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 07.12.2011 (4 V 2831/11) haben für Verwirrung gesorgt. Deshalb dazu einige Klarstellungen:
Das Bundesverfassungs-gericht hat die Bundesregierung im Juli 2010 verurteilt, Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht mit Ehegatten gleichzustellen und zwar auch in den noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Altfällen ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahre 2001. Was das Bundesverfassungsgericht damals zum Erbschaftssteuerrecht ausgeführt hatte, lässt sich ohne weiteres auf das Einkommensteuerrecht übertragen.

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Sollen sie doch klagen

Soll man Lesben und Schwule gleichstellen? „Ja“ sagen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und liefern dafür Zustimmungsraten, von denen Volksparteien nur träumen können. Wenn doch auch die Antwort der Bundesregierung so eindeutig wäre! Dort hingegen wird verzögert, verwässert oder verweigert. Und für all das muss immer wieder die Verfassung herhalten. Diese, so heißt es aus der Union, lasse nicht so viel Gleichstellung zu. Dass das Unsinn ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Grundsatzurteilen deutlich gemacht: Von der Erlaubnis zur Gleichstellung über das Verbot der Diskriminierung von Lebens- partnerschaften bis hin zur Begründung gleichgeschlechtlicher Ehen für Transsexuelle. 

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Fällt das Adoptionsverbot?

Verfahren zur Stiefkindadoption adoptierter Kinder beim Bundes- verfassungsgericht

 

Familie Steinbeck © ENno Kapitza/GEOEine Familie mit zwei Kindern. Die eine Frau möchte die Kinder ihrer Lebenspartnerin adop- tieren. Sie darf das jedoch nicht, da es sich bei den Kindern um Adoptivkinder ihrer Partnerin handelt. Es ist unerheblich, dass diese schon seit 2002 bzw. 2005 mit dem lesbischen Paar zusammenleben. Denn seit 2005 können zwar leibliche, nicht jedoch adoptierte Kinder von den Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ihrer Eltern adoptiert werden. 

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Treffen des Berliner Erzbischofs mit dem Lesben- und Schwulenverband

Dokumentation der gemeinsamen Erklärung

Erzbistum Berlin_logoIm Vorfeld des Papstbesuches fand heute ein Treffen des neuen Erzbischofs von Berlin, Dr. Rainer Maria Woelki, mit Vertretern des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) statt. An dem Gespräch nahm auch der Generalkoordinator der Papstreise Pater Dr. Hans Langendörfer teil. Von Seiten des LSVD nahmen u.a. Constanze Körner und Ulrich Keßler vom Landesverband Berlin-Brandenburg sowie Günter Dworek vom Bundesvorstand teil.