Rehabilitierung der Opfer von § 175 StGB
Ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates ist die Rechtssicherheit und damit auch das Vertrauen in den Bestand rechtskräftiger Urteile. Aber müssen Urteile, die Menschenrechte verletzen, bis in alle Zeiten Bestand haben? Hat ein demokratischer Staat nicht auch die Pflicht, seine Fehler zu korrigieren? Seit Jahren fordert der LSVD Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung in West und Ost. Wir meinen, der Gesetzgeber muss sich seiner Verantwortung dafür stellen, dass er die strafrechtliche Verfolgung und Ungleichbehandlung Homosexueller jahrzehntelang geschehen ließ. In den vergangenen Jahren haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke diese Forderungen mehrfach in den Bundestag getragen, aber bislang vergeblich. Am 17.05.2011 hat die Berliner Landes-Anti-Diskriminierungsstelle dazu eine „Gutachterbefragung“ durchgeführt, bei der ich mich auch geäußert habe.